Was Sie beim Parken in der Nacht beachten sollten

08.09.2022 - 3 min Lesezeit

Nächtliches Parken erfordert Einschalten des Parklichts

Im Zuge der aktuellen Energiesparmaßnahmen gilt das Credo, in der Nacht auf unnötige Beleuchtungen zu verzichten. Bei vielen Gebäuden ist das kein Problem. Doch wie verhält sich der Stromspargedanke bei parkenden Autos? Hier gibt es eine gesetzliche Vorgabe, der man beim nächtlichen Parken unbedingt Folge leisten sollte.

Mann schaltet beim Parken in der Nacht Abblendlicht und Parklicht an.

Parklicht als Unfallprävention

Das Online-Nachrichtenportal t-online.de weist darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer beim Abstellen ihres Fahrzeugs innerhalb geschlossener Ortschaften das Parklicht einschalten müssen, wenn es sich um schlecht oder gar nicht beleuchtete Straßen handelt. So ist das eigene Auto auch bei Dunkelheit besser erkennbar.

Auf diese Weise kann vermieden werden, dass ein anderer Autofahrer auf das parkende Fahrzeug auffährt. Ohne eingeschaltetem Parklicht würde den Fahrer des parkenden Fahrzeugs im Zweifel eine Teilschuld treffen, die je nach Sachschaden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

Verkehrszeichen 394

Auch wer unter einer Straßenlaterne parkt, darf nicht zwangsläufig auf das Parklicht verzichten. Kann doch die Beleuchtung einer Laterne irgendwann in der Nacht abgeschaltet werden. In diesem Fall ist eine solche Laterne mit dem Verkehrszeichen 394 gekennzeichnet. Man erkennt es an einem roten Ring mit weißem Rand.

Einschaltfunktion und Batterie

Das Parklicht wird bei den meisten Autos via Blinkerhebel eingeschaltet, wobei der Zündschlüssel vorher abgezogen werden muss. Ob das Parklicht auch eine ganze Nacht lang hält, hängt vom Zustand der Batterie sowie von der Lichttechnik des Fahrzeugs ab. Klassische Glühbirnen verbrauchen zum Beispiel mehr Strom als moderne Leuchtdioden.

Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.

Quelle: t-online.de

Weitere News

Ich benötige weitere Informationen

Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: