Was Sie über die Sanktionen infolge von Parkvergehen wissen sollten
Falschparkern droht je nach Schwere des Vergehens ein Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro oder sogar ein Bußgeld von maximal 110 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg kann mit der Sanktion einhergehen. Was passiert, wenn man nicht bezahlt und ob ein Parkknöllchen auch verjähren kann, hat das Nachrichtenportal T-Online genauer unter die Lupe genommen.

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Wie man einen Strafzettel bezahlt
Will man die Strafe direkt begleichen, muss die Zahlung an die auf dem Knöllchen angegebene Bankverbindung überwiesen werden. Dabei sollte der Verwendungszweck zwecks Zuordnung der Zahlung nicht vergessen werden. Je nach Bundesland kann ein Verwarnungsgeld auch in bar bezahlt werden.
Knöllchen auf privaten Parkplätzen
Auch auf privaten Parkplätzen, wie die auf einem Supermarktgelände, können Strafzettel erteilt werden. Allerdings muss der Betreiber den Autofahrer auf einem gut sichtbaren Schild darüber informieren, wie lange er sein Fahrzeug parken darf und ob er eine Parkscheibe benötigt. Bei Verstößen kommt auf den Betroffenen zwar kein öffentliches Verwarnungsgeld zu, dafür aber eine Vertragsstrafe, die laut gängiger Rechtsprechung ebenfalls zu entrichten ist.
Hinweise zum Anwohnerparkausweis
Mit einem Anwohnerparkausweis hat man die Erlaubnis, auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parken. Jedoch sollte der Ausweis gut sichtbar von innen an der Windschutzscheibe befestigt sein. Kommt es zu einer Kontrolle und die Mitarbeiter des Ordnungsamts finden keinen Ausweis oder unlesbare Angaben vor, können diese auch hier einen Strafzettel ausstellen.
Strafzettel ignorieren? Keine gute Idee
Wer das Knöllchen hinter der Windschutzscheibe einfach ignoriert oder schlichtweg vergisst, das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche zu bezahlen, erhält in der Regel Post von der Bußgeldstelle. In diesem Fall muss der Betroffene nicht mehr nur ein Verwarnungs-, sondern ein Bußgeld bezahlen. Eine Gebühr in Höhe von 28,50 Euro kommt zumeist noch obendrauf.
Einspruch gegen Bußgeldvorwürfe
Allerdings kann man auch bei einem Parkverstoß Einspruch gegen die Vorwürfe einlegen und muss je nach Entscheidung des Gerichts entweder kein Bußgeld bezahlen oder mit weiteren Kosten – wie Mahngebühren und Gerichtskosten – rechnen, wenn die Zahlungsaufforderung weiterhin Bestand hat. Die Möglichkeit eines Einspruchs besteht natürlich auch, wenn der Parkverstoß – falls man zum Beispiel länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Geh- oder Radweg parkt – direkt zu einem Bußgeldbescheid führt.
Was bei einer Verjährung passiert
Wenn die Bußgeldbehörde jedoch drei Monate nach dem Verstoß immer noch keinen Bußgeldbescheid erlassen hat, tritt die Verjährung ein und die Strafen wie ein Bußgeld oder Punkte werden hinfällig. Allerdings kann diese Frist, wie etwa durch die Zustellung eines Anhörungsbogens, auch unterbrochen und damit verlängert werden.
Bußgeldkatalog Parkverstöße
Seitdem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs im Oktober 2021 sind die Sanktionen für Parkverstöße gestiegen. In folgender Tabelle finden Sie die aktuellen Sanktionen:
Verstoß | Qualifizierung | Regelsatz | Punkte |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt |
Parken in Kurven | - | 35 € | - |
Parken in Kurven | ... mit Behinderung | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h mit Behinderung | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 Punkt |
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist |
Parken im Halteverbot | - | 25 € | - |
Parken im Halteverbot | ... mit Behinderung | 40 € | - |
Parken im Halteverbot | ... länger als 1 h | 40 € | - |
Parken im Halteverbot | ... länger als 1 h mit Behinderung | 50 € | - |
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg |
Parken auf Wegen | - | 55 € | - |
Parken auf Wegen | ... mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... länger als 1 h | 70 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... länger als 1 h mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... mit Gefährdung | 80 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... mit Sachbeschädigung | 100€ | 1 Punkt |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt |
Parken vor Feuerwehrzufahrten | - | 55 € | - |
Parken vor Feuerwehrzufahrten | ... dadurch Rettungsfahrzeug behindert | 100 € | 1 Punkt |
Geparkt obwohl unzulässig oder unberechtigt |
Unzulässig abgestelltes Fahrzeug | - | 10 € | - |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | - | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | - | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | - | 55 € | - |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt |
Parken in zweiter Reihe | - | 55 € | - |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Gefährdung | 90 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... länger als 15 Min. | 85 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 € | 1 Punkt |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt |
Parken auf Gleisen | - | 55 € | - |
Parken auf Gleisen | ... mit Behinderung | 70 € | - |
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 |
Parken auf Sonderfahrstreifen | - | 55 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Behinderung | 70 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Gefährdung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Sachbeschädigung | 100 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h | 70 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Behinderung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Gefährdung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Sachbeschädigung | 100 € | - |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt |
Parken bei Zeitüberschreitung | - | 20 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … Ablauf bis zu 30 min. | 20 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … Ablauf bis zu 1 h | 25 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … bis zu 2 h | 30 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | ... bis zu 3 h | 35 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | ... länger als 3 h | 40 € | - |
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt |
Parken im Verkehrsverbot | - | 55 € | - |
Parken im Verkehrsverbot | … mit Behinderung | 70 € | - |
Parken im Verkehrsverbot | … länger als 3 Stunden | 70 € | - |
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Quelle: t-online.de