Wann der Bußgeldbescheid nach einem Parkverstoß verjährt

16.02.2023 - 4 min Lesezeit

Was Sie über die Sanktionen infolge von Parkvergehen wissen sollten

Falschparkern droht je nach Schwere des Vergehens ein Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro oder sogar ein Bußgeld von maximal 110 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg kann mit der Sanktion einhergehen. Was passiert, wenn man nicht bezahlt und ob ein Parkknöllchen auch verjähren kann, hat das Nachrichtenportal T-Online genauer unter die Lupe genommen.

Fahrzeug hat ein Knöllchen wegen eines Parvergehens an der Scheibe.

RudenkoStudio / shutterstock.com

Wie man einen Strafzettel bezahlt

Will man die Strafe direkt begleichen, muss die Zahlung an die auf dem Knöllchen angegebene Bankverbindung überwiesen werden. Dabei sollte der Verwendungszweck zwecks Zuordnung der Zahlung nicht vergessen werden. Je nach Bundesland kann ein Verwarnungsgeld auch in bar bezahlt werden.

Knöllchen auf privaten Parkplätzen

Auch auf privaten Parkplätzen, wie die auf einem Supermarktgelände, können Strafzettel erteilt werden. Allerdings muss der Betreiber den Autofahrer auf einem gut sichtbaren Schild darüber informieren, wie lange er sein Fahrzeug parken darf und ob er eine Parkscheibe benötigt. Bei Verstößen kommt auf den Betroffenen zwar kein öffentliches Verwarnungsgeld zu, dafür aber eine Vertragsstrafe, die laut gängiger Rechtsprechung ebenfalls zu entrichten ist.

Hinweise zum Anwohnerparkausweis

Mit einem Anwohnerparkausweis hat man die Erlaubnis, auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parken. Jedoch sollte der Ausweis gut sichtbar von innen an der Windschutzscheibe befestigt sein. Kommt es zu einer Kontrolle und die Mitarbeiter des Ordnungsamts finden keinen Ausweis oder unlesbare Angaben vor, können diese auch hier einen Strafzettel ausstellen.

Strafzettel ignorieren? Keine gute Idee

Wer das Knöllchen hinter der Windschutzscheibe einfach ignoriert oder schlichtweg vergisst, das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche zu bezahlen, erhält in der Regel Post von der Bußgeldstelle. In diesem Fall muss der Betroffene nicht mehr nur ein Verwarnungs-, sondern ein Bußgeld bezahlen. Eine Gebühr in Höhe von 28,50 Euro kommt zumeist noch obendrauf.

Einspruch gegen Bußgeldvorwürfe

Allerdings kann man auch bei einem Parkverstoß Einspruch gegen die Vorwürfe einlegen und muss je nach Entscheidung des Gerichts entweder kein Bußgeld bezahlen oder mit weiteren Kosten – wie Mahngebühren und Gerichtskosten – rechnen, wenn die Zahlungsaufforderung weiterhin Bestand hat. Die Möglichkeit eines Einspruchs besteht natürlich auch, wenn der Parkverstoß – falls man zum Beispiel länger als eine Stunde verbotswidrig auf dem Geh- oder Radweg parkt – direkt zu einem Bußgeldbescheid führt.

Was bei einer Verjährung passiert

Wenn die Bußgeldbehörde jedoch drei Monate nach dem Verstoß immer noch keinen Bußgeldbescheid erlassen hat, tritt die Verjährung ein und die Strafen wie ein Bußgeld oder Punkte werden hinfällig. Allerdings kann diese Frist, wie etwa durch die Zustellung eines Anhörungsbogens, auch unterbrochen und damit verlängert werden.

Bußgeldkatalog Parkverstöße

Seitdem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs im Oktober 2021 sind die Sanktionen für Parkverstöße gestiegen. In folgender Tabelle finden Sie die aktuellen Sanktionen:

VerstoßQualifizierungRegelsatzPunkte
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt
Parken in Kurven-35 €-
Parken in Kurven... mit Behinderung55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h mit Behinderung55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert100 €1 Punkt
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist
Parken im Halteverbot-25 €-
Parken im Halteverbot... mit Behinderung40 €-
Parken im Halteverbot... länger als 1 h40 €-
Parken im Halteverbot... länger als 1 h mit Behinderung50 €-
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg
Parken auf Wegen-55 €-
Parken auf Wegen... mit Behinderung70 €1 Punkt
Parken auf Wegen... länger als 1 h70 €1 Punkt
Parken auf Wegen... länger als 1 h mit Behinderung80 €1 Punkt
Parken auf Wegen... mit Gefährdung80 €1 Punkt
Parken auf Wegen... mit Sachbeschädigung100€1 Punkt
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt
Parken vor Feuerwehrzufahrten-55 €-
Parken vor Feuerwehrzufahrten... dadurch Rettungsfahrzeug behindert100 €1 Punkt
Geparkt obwohl unzulässig oder unberechtigt
Unzulässig abgestelltes Fahrzeug-10 €-
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt-55 €-
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt-55 €-
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt-55 €-
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt
Parken in zweiter Reihe-55 €-
Parken in zweiter Reihe... mit Behinderung80 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... mit Gefährdung90 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... mit Sachbeschädigung110 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... länger als 15 Min.85 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... länger als 15 Min. mit Behinderung90 €1 Punkt
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt
Parken auf Gleisen-55 €-
Parken auf Gleisen... mit Behinderung70 €-
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299
Parken auf Sonderfahrstreifen-55 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Behinderung70 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Gefährdung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Sachbeschädigung100 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h70 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Behinderung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Gefährdung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Sachbeschädigung100 €-
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt
Parken bei Zeitüberschreitung-20 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… Ablauf bis zu 30 min.20 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… Ablauf bis zu 1 h25 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… bis zu 2 h30 €-
Parken bei Zeitüberschreitung... bis zu 3 h35 €-
Parken bei Zeitüberschreitung... länger als 3 h40 €-
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt
Parken im Verkehrsverbot-55 €-
Parken im Verkehrsverbot… mit Behinderung70 €-
Parken im Verkehrsverbot… länger als 3 Stunden70 €-

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.

Quelle: t-online.de

Weitere News

Ich benötige weitere Informationen

Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: