„Verstoß des Monats“: Dresden führt wieder Verkehrssünder vor

27.06.2025 - 4 min Lesezeit

Die wichtigsten Fragen:

1. Was ist der "Verstoß des Monats" der Dresdner Stadtverwaltung?

Der „Verstoß des Monats“ ist eine regelmäßige Aktion der Stadt Dresden, bei der besonders schwere Fälle von Tempoüberschreitungen auf Facebook öffentlich gemacht werden. Ziel ist es, durch die Veröffentlichung von Blitzer-Fotos und den dazugehörigen Strafen Verkehrssünder öffentlich zur Verantwortung zu ziehen und andere Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht zu erziehen.

2. Wer wurde aktuell erwischt?

Aktuell wurde ein BMW-Fahrer im Tunnel Wiener Platz in Dresden geblitzt. Er war dort mit 121 km/h unterwegs, obwohl nur 50 km/h erlaubt sind. Ihm drohen bis zu 1.400 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

3. Könnte das Verhalten des BMW-Fahrers als Alleinrennen gewertet werden?

Ja, das ist möglich. Laut Paragraf 315d des Strafgesetzbuches kann ein sogenanntes „Alleinrennen“ vorliegen, wenn jemand mit grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Geschwindigkeit fährt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Da der BMW-Fahrer im Tunnel doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs war, könnte sein Verhalten als vorsätzliche Tat eingestuft werden. Das hätte strafrechtliche Folgen wie Freiheitsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Temposünder-Serie geht weiter, Stadtverwaltung zeigt erneut Raser im Netz

Die Stadt Dresden hat ihre Drohung wahrgemacht. Wieder einmal hat die Stadtverwaltung einen besonders schweren Fall eines Temposünders im Netz veröffentlicht. Dem Mann, der mit 121 km/h durch eine 50er-Zone im Tunnel bretterte, droht neben der Scham im Netz nun eine empfindliche Strafe bis hin zum Vorwurf des Alleinrennens.

„Verstoß des Monats“: Dresden führt wieder Verkehrssünder vor

Quelle: Stadt Dresden

Der erste „Verstoß des Monats“

Erst im Februar war der Fahrer eines betagten Audis zum Gegenstand sozialmedialer Belustigung geworden. Die Stadtverwaltung hatte entschieden, im Sinne der öffentlichkeitswirksamen Verkehrserziehung das Blitzer-Foto des Rasers auf Facebook unter dem Titel „Verstoß des Monats“ zu veröffentlichen. Er war mit 100 km/h durch die 30er-Zone in der Dorotheenstraße im Stadtteil Strehlen gerast und wurde dort von einer mobilen Radarfalle erfasst.

Gesicht und Kennzeichen wurden im Sinne des Datenschutzes unkenntlich gemacht. So ließen sich Beitrag und Foto samt dem Appell „Runter vom Gas!“ datenschutzkonform auf der Plattform veröffentlichen. Auch die Strafe wurde in dem Beitrag genannt: Dem Mann blühten 1.400 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und gleich zwei Punkte in Flensburg.

Regelmäßige Posts zu Verkehrssündern

Die Stadtverwaltung nutzte die Gelegenheit, um den Vorfall verkehrserzieherisch zu kommentieren: „Wer rast, gefährdet sich und auch andere“, hieß es in dem Post. Laut Stadtsprecher Daniel Heine sollten Verkehrssünder so zum Nachdenken bewegt werden. „Wir werden jetzt regelmäßig den Verstoß des Monats veröffentlichen“, kündigte Heine an.

Der aktuelle Fall: Rasen im Tunnel

Gesagt, getan. Mit dem aktuellen Fall eines BMW-Fahrers, der mit 71 km/h zu viel durch einen Tunnel schoss, hat die Stadtverwaltung ihre Drohung wahrgemacht. In dem Tunnel Wiener Platz, wo eigentlich nur 50 km/h erlaubt sind, wurde der Mann mit einer Höchstgeschwindigkeit von 121 km/h erwischt. Wieder einmal wurde der Fall samt Blitzer-Foto auf Facebook gepostet.

Und auch dieses Mal kommentierte die Stadtverwaltung den besonders schweren Tempoverstoß in erzieherischem Ton: „Klingt wie im Computerspiel. Aber im echten Leben gibt es schlechte Sicht und Enge im Tunnel und bei einem Crash kein Extra-Leben.“

Bis zu 1.400 Euro Bußgeld

Wie ein Sprecher der Polizei mitteilte, fanden seinerzeit Tempomessungen im Bramschtunnel sowie im Tunnel Wiener Platz statt. Dafür werden mobile Messgeräte des Ordnungsamtes, wie der lasergestützte „TraffiStar S350” von Jenoptik, eingesetzt. Damit soll der BMW-Fahrer geblitzt worden sein.

Laut der Stadt Dresden könnte es sich aufgrund der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung zudem um eine vorsätzliche Tat handeln. In diesem Fall würde sich das Bußgeld von 700 auf 1.400 Euro verdoppeln. Hinzu kommen zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.

Tunnelraser riskieren Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

Dabei muss es aber womöglich nicht bleiben. Dass auch das Strafrecht angetastet sein könnte, darauf deuten die abschließenden mahnenden Worte der Stadtverwaltung hin: „Bestzeiten gehören auf die Rennstrecke, nicht in den Tunnel“, heißt es am Ende des Facebook-Beitrages.

Tatsächlich könnte man hier darüber diskutieren, ob nicht ein sogenanntes „Alleinrennen“ im Sinne von Paragraf 315d des Strafgesetzbuches vorliegt. Laut dem erst 2017 verschärften Gesetz liegt ein solches Rennen mit sich selbst vor, wenn jemand sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt – mit dem Ziel, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Das Fahren mit mehr als doppelt so hoher Geschwindigkeit wie erlaubt, noch dazu in einem Tunnel mit eingeschränkter Sicht, könnte diese Voraussetzungen erfüllen. Dann wären auch Freiheitsstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: facebook.com, tag24.de

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