Verkehrsgerichtstag in Goslar: Neue Regeln für Handynutzung und Alkohol?

02.02.2026 - 5 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Härtere Strafen bei Handyverstößen: Experten forderten die Verschärfung der Sanktion auf zwei Punkte in Flensburg und ein Mindestbußgeld von 250 Euro. Bei konkreter Gefährdung oder Unfällen sollen die Bußgelder sogar auf bis zu 750 Euro steigen.
  • Mehr Handy-Blitzer: Der zuständige Arbeitskreis verlangte eine bundesweite Rechtsgrundlage für den Einsatz automatisierter Handy-Blitzer. Zudem soll der rechtlich schwammige Begriff des „kurzen“ Blickwechsels auf das Display präziser definiert werden.
  • Alkohol auf dem Zweirad: Ab einem Wert von 1,1 Promille soll eine neue Ordnungswidrigkeit eingeführt werden, die 250 Euro Bußgeld und einen Punkt nach sich zieht. Auch die Handynutzung auf dem Fahrrad soll künftig mit einem Punkt in Flensburg bestraft werden.
  • Führerschein-Zuschuss: Aufgrund deutlich gestiegener Kosten von durchschnittlich 3.500 Euro wurde eine finanzielle Unterstützung für Geringverdiener und Berufstätige vorgeschlagen. Ergänzend sollen Simulatoren und bessere Qualitätskontrollen in Fahrschulen die Durchfallquoten senken.
  • Expertenempfehlungen: Bei den Beschlüssen des 64. Verkehrsgerichtstags handelt es sich um fachliche Empfehlungen an den Gesetzgeber. Diese dienen traditionell als wichtiger Wegweiser für künftige Änderungen im Verkehrsrecht, sind aber noch keine geltenden Gesetze.
Eine junge Frau telefoniert, während sie mit dem Auto fährt.

© VesnaArt / shutterstock.com (Symbolbild)

Experten in Goslar fordern härtere Strafen

Der Verkehrsgerichtstag in Goslar gilt als Gipfeltreffen der Verkehrssicherheit. Zu seiner 64. Tagung versammelte er erneut rund 2.000 Experten aus den Bereichen Justiz, Polizei und Wissenschaft. Die Teilnehmer diskutierten aktuelle Fragestellungen rund um den Straßenverkehr, darunter die Ablenkung durch Handys und strengere Alkoholregeln für Radfahrer. Die Ergebnisse dieser Fachkonferenz dienen dem Gesetzgeber traditionell als Wegweiser für künftige Änderungen im Verkehrsrecht.

Arbeitskreis „Unfallrisiko Ablenkung am Steuer durch Handy & Co.“

Konkret forderten die Experten wegen der immer noch von vielen unterschätzten Unfallgefahr zwei Punkte in Flensburg für die Nutzung eines Handys während der Fahrt. Dabei handelt es sich um den Vorschlag eines ganzen Pakets von Empfehlungen, die zum Abschluss der Fachtagung in Goslar offiziell abgegeben wurden.

Neben der höheren Punktesanktion plädierten die Fachleute auch für eine Anhebung des Bußgeldes auf mindestens 250 statt der bisherigen 100 Euro. Wie gewohnt müssten die Geldbußen bei einer konkreten Gefährdung anderer oder bei Unfällen noch deutlich umfangreicher ausfallen.

Mehr Kontrolle durch Handy-Blitzer

Bisher wird lediglich ein Punkt vergeben, wenn Autofahrer das Mobiltelefon in die Hand nehmen oder länger als einen kurzen Moment auf das Display blicken. Die Expertengruppen sind jedoch der Auffassung, dass die aktuelle Definition des Begriffs „kurz“ unzureichend ist und einer präziseren rechtlichen Auslegung bedarf.

Aus diesem Grund verlangte der zuständige Arbeitskreis eine Intensivierung der Kontrollen durch den bundesweiten Einsatz spezieller Handy-Blitzer. Auch für Radfahrer fordern die Experten künftig härtere Sanktionen bei Handynutzung. Ein Punkt in Flensburg wird dabei als angemessene Strafe erachtet.

Arbeitskreis „Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs“

Ein zusätzlicher Arbeitskreis widmete sich den Gefahren durch alkoholisierte Radfahrer im Straßenverkehr. Die Experten plädieren für eine neue Ordnungswidrigkeit ab 1,1 Promille, die mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Diese Empfehlung basiert auf Erkenntnissen der Unfallforschung, die eine starke Zunahme von Fahrfehlern ab diesem Alkoholwert belegen.

Bislang liegt die kritische Marke bei 1,6 Promille, sofern keine konkrete Gefährdung oder Unfälle verursacht werden. Im Vergleich zu Autofahrern fehlt für Radfahrer bisher eine gesetzliche Regelung für Ordnungswidrigkeiten im niedrigeren Promillebereich komplett.

Arbeitskreis „Überhöhte Anforderungen bei der Führerscheinprüfung?“

Aufgrund der drastisch gestiegenen Führerscheinpreise schlugen die Experten des Verkehrsgerichtstags auch einen Zuschuss für den Fahrerlaubniserwerb vor. Die Kosten für die Ausbildung liegen derzeit oft bei 3.500 Euro und übersteigen damit das Budget vieler Fahrschüler.

Bisher gibt es noch keine Festlegung zur Höhe des Zuschusses. Diskutiert wird jedoch eine gezielte Unterstützung für Geringverdiener oder Berufstätige. Laut dem Experten Wolfgang Juris sollten zudem Simulatoren die Ausbildung unterstützen, ohne die Praxisstunden zu ersetzen. Mithilfe von Qualitätskontrollen und Lernstandserhebungen in den Fahrschulen will man außerdem erreichen, dass Fahrschüler seltener durchfallen und somit zusätzliche Kosten sparen.

Quellen

Programm des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2026

Tagesspiegel: Handy am Steuer – 250 Euro und zwei Punkte gefordert

Deutschlandfunk: 1,1‑Promille‑Bußgeld fürs Rad gefordert

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