Das sollten Sie über Blitzerfotos wissen
Wer geblitzt wird und einen Bußgeldbescheid mit einem unscharfen Blitzerfoto erhält, fragt sich sicherlich: Ab wann ist ein Blitzerfoto ungültig? Welche Aspekte bei einem ungültigen Blitzerfoto wichtig sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, sollte man nicht gleich verzweifeln. Denn viele Bußgeldverfahren sind fehlerhaft. Neben falschen Messergebnissen kann auch das Blitzerfoto ungültig sein. Wichtig zu wissen ist, dass auf dem Blitzerfoto der Fahrer sowie das Nummernschild eindeutig erkennbar sein müssen. Legen Betroffene beispielsweise im Fall eines stark verwackelten Blitzerfotos Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, bestehen gute Aussichten auf die Einstellung des Verfahrens. Es kann aber auch vorkommen, dass der Ausdruck des Bildes nur unscharf ist. Das Originalfoto kann eine bessere Qualität aufweisen.
Sollten Betroffene auf dem Bußgeldbescheid nicht richtig erkennbar sein, hat die Polizei die Möglichkeit anderweitig zu ermitteln. Sie kann beispielsweise das Foto mit den Social-Media-Profilen abgleichen oder Beifahrer fragen.
Grundsätzlich muss jede Behörde ein Blitzerfoto als Beweis der Identifikation des Fahrers anführen können. Sie sind aber nicht verpflichtet, das Foto mitzuschicken. Daher reicht es auch aus, wenn das Foto in der Akte hinterlegt ist. Oftmals kann das Foto auch online über einen Link oder mit Login-Daten eingesehen werden. Die Login-Daten befinden sich meistens im Bußgeldbescheid.
Der Fahrer konnte nicht ermittelt werden
In Deutschland haftet der Fahrer und nicht der Halter. Sollte der Halter also nicht gefahren sein, muss die Polizei den Fahrer des Verkehrsmittels ausfindig machen. Dafür kann die Polizei den Halter befragen oder im Umfeld recherchieren. Allerdings muss der Halter sich nicht selbst belasten. Für Ehe- und Lebenspartner, Verlobte sowie Eltern und Kinder besteht zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wird der Fahrer nicht ermittelt, muss das Verfahren eingestellt werden. Es kann allerdings sein, dass die zuständige Behörde, um zukünftige Verstöße zu vermeiden, dem Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt. Wenn Sie die Bußgeldstelle trotz Zeugnisverweigerungsrechts mit einer Fahrtenbuchauflage sanktioniert, kann sich der Gang zum Anwalt lohnen.
Bußgeldbescheid prüfen lassen
Da Bußgeldverfahren nicht immer ohne Fehler ablaufen, sollten neben dem Blitzerfoto noch weitere Aspekte geprüft werden. So kann es beispielsweise vorkommen, dass der Blitzer nicht ordnungsgemäß gewartet oder geeicht wurde. Auch die korrekte Positionierung des Gerätes ist von Bedeutung und auch Wetter- und Witterungsbedingungen können Messungen ebenfalls beeinflussen. Die Liste von Fehlern, die eine Anfechtung der Vorwürfe zum Erfolg führen können, ist lang. Lassen Sie daher Ihren Bußgeldbescheid immer prüfen.
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.
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