TÜV warnt: Lichtautomatik kann im Winter zur Gefahr werden

08.01.2026 - 4 min Lesezeit
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Sicherheitsrisiko: Die Lichtautomatik erkennt schlechte Sichtverhältnisse oft nicht zuverlässig. In der Folge bleiben die Rückleuchten deaktiviert und das Fahrzeugheck nahezu unsichtbar.

Vorschriften: Laut § 17 StVO ist das Abblendlicht bei jeder erheblichen Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schnee zwingend vorgeschrieben. Das reine Tagfahrlicht reicht in diesen Situationen rechtlich nicht aus.

Bußgelder und Punkte: Verstöße gegen die Beleuchtungspflicht werden besonders außerorts streng geahndet. Wer dort ohne Abblendlicht fährt, riskiert mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Experten-Empfehlung: Der TÜV Süd empfiehlt die manuelle Aktivierung des Abblendlichts bei trübem Wetter. Man sollte sich niemals blind auf die Sensoren verlassen, um die eigene Sichtbarkeit und die Sicherheit anderer nicht zu gefährden.

TÜV warnt: Lichtautomatik kann im Winter zur Gefahr werden

© Best Auto Photo / shutterstock.com

Das trügerische Vertrauen in die Lichtautomatik

Im morgendlichen Berufsverkehr behindert dichter Nebel oft die Sicht der Verkehrsteilnehmer. Viele Autofahrer verlassen sich dabei blind auf die Automatik ihres Fahrzeugs. Doch genau dieses Technik-Urvertrauen kann zum Risiko werden.

Der TÜV Süd warnt in diesem Zusammenhang aktuell vor den engen Grenzen der Lichtautomatik. Die Elektronik registriert diffuse Sichtverhältnisse wie Nebel meist gar nicht und aktiviert daher die Rückleuchten nicht. Ohne manuelles Eingreifen verstoßen Fahrzeugführer dann leicht gegen die Beleuchtungspflicht der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Abblendlicht: Das schreibt die StVO vor

Denn das Abblendlicht muss gemäß § 17 der StVO immer leuchten, sobald „die Sichtverhältnisse es sonst erfordern“. Die weitverbreitete Lichtautomatik bietet hierbei oft eine trügerische Sicherheit.

Da die Elektronik aber nur Hell und Dunkel unterscheiden kann, sind bei Nebel, Regen oder Schneefall viele Autofahrer nur mit dem Tagfahrlicht unterwegs“, warnt Alexander Bausch vom TÜV Süd. Ohne manuelle Korrektur bleibt die Technik bei Nebel oft inaktiv, wodurch das Fahrzeug für andere fast unsichtbar wird. In Tunneln reicht reines Tagfahrlicht nicht aus.

Gefahr durch nicht aktivierte Rückleuchten

Manuelle Eingriffe sind trotz moderner Lichtsensoren daher weiterhin lebenswichtig. Die versteckte Gefahr: Die Automatik lässt die hintere Beleuchtung des Autos im Standardmodus meistens deaktiviert. Dies führt dazu, dass man für folgende Fahrzeuge bei Gischt oder trübem Wetter nahezu unsichtbar bleibt.

TÜV-Experte Bausch empfiehlt: „Greifen Sie lieber früher als zu spät zum Lichtschalter und verlassen Sie sich nicht auf die Automatikfunktion.“

Bußgelder und Punkte

Ein Verstoß gegen die Beleuchtungspflicht kann für Autofahrer schnell teuer werden. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften bei schlechter Sicht ohne Abblendlicht fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Innerorts fallen die Strafen geringer aus.

Beleuchtungsverstoß (bei schlechter Sicht durch Nebel, Regen, Schnee)

Bußgeld

Punkte in Flensburg

Innerorts ohne Abblendlicht am Tag

25 €

Außerorts ohne Abblendlicht am Tag

… mit Gefährdung

… mit Unfallfolge

60 €

1

75 €

1

90 €

1

Fahren mit nur Standlicht (trotz Lichtpflicht)

10 €

Klare Regeln für Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Nebelscheinwerfer stellen eine sinnvolle Ergänzung zum vorgeschriebenen Abblendlicht dar. Das Fernlicht erweist sich im Nebel jedoch als kontraproduktiv, weil die Eigenblendung durch die reflektierenden Wassertropfen die Sicht massiv verschlechtert. Strengere Regeln gelten für die Nebelschlussleuchte, deren Einsatz erst bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt ist.

Mit dem Einschalten dieser Leuchte geht zudem automatisch die Pflicht einher, das Tempo auf maximal 50 km/h zu drosseln. Zur Bestimmung der Sichtweite lassen sich die Leitpfosten am Straßenrand nutzen, da diese normalerweise in einem Abstand von genau 50 Metern stehen.

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