Rechtliche Grenzen von Dashcam-Aufnahmen bei Vandalismus
Teslas Wächtermodus soll das Fahrzeug mithilfe von Kameras vor mutwilliger Sachbeschädigung schützen. Die dabei entstehenden Aufnahmen bewegen sich in Deutschland jedoch in einer rechtlichen Grauzone. Ob sie vor Gericht tatsächlich als Beweismittel zulässig sind, hängt dabei von verschiedenen Faktoren und Umständen ab. Ein Fachanwalt für Strafrecht erläutert anhand eines aktuellen Falls, welche das konkret sind und wo die juristischen Grenzen solcher Dashcam-Videobeweise liegen.

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Teslas als Zielscheibe
Welche Folgen hat Vandalismus für Auto-Besitzer?
Teure und zeitaufwendige Reparaturen, abgesehen vom emotionalen Schaden.
Das Jahr 2025 begann für Tesla-Fahrer in Europa milde gesagt schwierig. Nachdem CEO Elon Musk mit einigen fragwürdigen Auftritten quasi die gesamte europäische Kundschaft verprellt hatte, entlud sich der wachsende Unmut schließlich auch auf der Straße. Quasi jeder Tesla-Stromer zur Zielscheibe erklärt – mitunter einhergehend mit mutwilliger Sachbeschädigung.
Für die Fahrzeugbesitzer ist das besonders frustrierend, da der Schaden schnell mehrere tausend Euro betragen kann. Hinzu kommt der Aufwand für die Reparatur: Ein Termin bei der Werkstatt oder beim Lackierer muss vereinbart werden, und wenn der Kratzer sich über mehrere Karosserieteile erstreckt, kann die Ausfallzeit mehrere Tage betragen.
Der Wächtermodus als Anti-Vandalismus-System
Was ist der Wächtermodus bei Tesla-Elektroautos?
Der Modus zeichnet verdächtige Aktivitäten am geparkten Auto auf, um Tat und Täter festzuhalten.
Dabei verfügen die meisten Tesla-Modelle sogar über eine Funktion, die Vandalismus verhindern oder zumindest dokumentieren soll: den Wächtermodus. Das Anti-Diebstahl-Feature ist in der Lage, bewegte Bilder rund um das geparkte Fahrzeug aufzuzeichnen, sobald ungewöhnliche Aktivitäten erkannt werden.
So können Personen, die das Auto beschädigen oder sich verdächtig verhalten, im Nachhinein identifiziert werden. Ob die Aufnahmen vor Gericht zulässig sind und als Beweismittel verwertet werden können, hängt jedoch von der Einhaltung der Datenschutzrechte Dritter und den Umständen des Einzelfalls ab.
Frankreich-Urlaub endet mit Kratzer: Tesla-Aufnahmen liefern Beweis
Inwiefern konnte der Wächtermodus deutschen Tesla-Besitzern in Frankreich von Nutzen sein?
Er zeichnete die Täterin auf, lieferte eindeutige Beweise und erleichterte so die Identifizierung.
Das zeigt auch der aktuelle Fall deutscher Touristen, die mit ihrem Tesla Model Y einen romantischen Urlaub in Frankreich genießen wollten. Im Norden des Landes angekommen, mussten sie am nächsten Morgen feststellen, dass ihr weißes E-Auto durch einen großen Kratzer verunstaltet worden war. Dank des sogenannten „Wächtermodus“ konnten die Besitzer jedoch sofort prüfen, was passiert war.
Der Wächtermodus des Model Y nutzt insgesamt acht Kameras, die nicht nur Front- und Heckbereich, sondern auch die vorderen Kotflügel und die B-Säulen abdecken. Sobald sich jemand dem Fahrzeug nähert, erkennt das System dies und startet automatisch die Aufzeichnung. In diesem Fall funktionierte das einwandfrei: Die gespeicherten Aufnahmen zeigen die Täterin bei einer unauffälligen Handbewegung, mit der sie die rechte Seite des Tesla zerkratzte.
Beim Wegfahren filmten die Kameras zudem ihr eigenes Fahrzeug samt Kennzeichen, sodass die Polizei direkt identifizieren konnte, wer den Schaden verursacht hatte. Die Touristen erstatteten Anzeige, dank des Wächtermodus nicht gegen Unbekannt, sondern mit klaren Beweismitteln in der Hinterhand.
Fachanwalt erklärt: Dann sind Dashcam-Aufnahmen zulässig
Wann sind Dashcam-Aufnahmen in Deutschland vor Gericht zulässig?
Das hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Ob Dashcam-Aufnahmen wie vom Tesla-Wächtermodus in Deutschland vor Gericht verwertbar sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Philip Leichthammer, Fachanwalt für Strafrecht aus Frankfurt, erklärt: „Kein Jurist verschließt die Augen, wenn ein Film vom Vorgang existiert.“ Grundsätzlich seien solche Aufnahmen als Beweismittel zugelassen, wenn sie geeignet und erforderlich sind, etwa um Abläufe im Straßenverkehr nachvollziehbar zu machen.
Anders sei die Lage laut dem Juristen bei einer dauerhaften Überwachung öffentlicher Bereiche: Wird etwa ständig der Nachbar gefilmt, kann das unverhältnismäßig sein. Dennoch können die Aufnahmen verwertbar werden, wenn dadurch ein konkreter Vorfall – wie eine Fahrerflucht oder Sachbeschädigung – nachgewiesen werden muss.
Rechtliche Fallstricke
Welche rechtlichen Tücken bergen Dashcam-Aufnahmen?
Unzulässige Nutzung kann zu Datenschutz-Bußgeldern führen.
Rechtlich bewegen sich Dashcam-Aufnahmen trotzdem auf einem sensiblen Terrain. Werden sie unzulässig genutzt, drohen Datenschutz-Bußgelder, besonders bei Weitergabe an Dritte oder ins Internet. Laut Rechtsanwalt Leichthammer habe der Bundesgerichtshof jedoch 2018 klargestellt, dass selbst permanente, anlasslose Aufzeichnungen im Zivilprozess als Beweismittel dienen können, sofern die Interessen der Kläger überwiegen.
Auch Eingriffe in Persönlichkeitsrechte Dritter verhindern nicht automatisch eine Beweisverwertung. Für Opfer von Vandalismus, wie im Fall der deutschen Touristen, bedeutet das: Mit der Polizei als Ermittlungsinstanz können die Aufnahmen helfen, Täter zu identifizieren und Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Wobei das Video allein selten ausreicht, um den Täter ohne weitere Ermittlungen eindeutig zu überführen, betont Leichthammer.
Quelle: autobild.de
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