Achtung nasse Fahrbahn: Wann gilt das Tempolimit?

13.11.2025 - 4 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Rechtliche Definition: Nur wenn die Fahrbahn von einem durchgehenden Wasserfilm bedeckt ist, gilt der Zusatz „bei Nässe“.
  • Woran man es erkennt: Feuchte oder dunkle Stellen reichen nicht aus. Ein guter Indikator für eine nasse Fahrbahn ist, wenn das vorausfahrende Fahrzeug eine Sprühfahne nach sich zieht.
  • Gefahren: Eine nasse Fahrbahn kann zu verlängerten Bremswegen, Aquaplaning und im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung führen.
  • Strafen: Wer den Zusatz missachtet, muss mit empfindlichen Geldstrafen, Punkten in Flensburg und Fahrverboten rechnen.
Achtung nasse Fahrbahn: Wann gilt das Tempolimit?

© Bjoern Wylezich / shutterstock.com

Daran ist das Zusatzschild „bei Nässe“ zu erkennen

Es gibt bestimmte Straßenabschnitte, an denen die Höchstgeschwindigkeit bei Nässe begrenzt wird. Diese temporäre Vorschrift wird durch ein quadratisches Zusatzschild angezeigt, das direkt unter dem eigentlichen Geschwindigkeitsbegrenzungsschild (dem runden Verkehrszeichen) montiert ist.

Das weiße Zusatzschild ist anhand der entsprechenden schwarzen Aufschrift „bei Nässe“ zu erkennen. Darunter ist in der Regel ein schwarzer Pkw abgebildet, der über zwei schwarzen, horizontalen und gewellten Linien steht, welche symbolisch für die nasse Fahrbahn stehen.

Im Gegensatz zu anderen Zusatzzeichen, wie etwa dem Schneeflockenzeichen, das oft dauerhaft gilt, muss diese Vorschrift nur dann befolgt werden, wenn die Fahrbahn tatsächlich als nass gilt.

 

Dann gilt die Fahrbahn als „nass“

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) liefert keine genaue Definition dafür, ab wann eine Fahrbahn tatsächlich als nass gilt. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1977 die Frage in einem entsprechenden Urteil geklärt:

„[…] Die Fahrbahn [kann] nur dann als naß bezeichnet werden, wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muß insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein.“

 

Hier muss der Fuß nicht vom Gas

Dem Urteil zufolge reichen vereinzelte Regentropfen oder Pfützen nicht aus, um ein Tempolimit mit dem Zusatz „bei Nässe“ zu befolgen. Dasselbe gilt für nur feuchte Fahrbahnen, die man anhand der dunkel verfärbten Oberfläche erkennen kann.

Woran man eine tatsächlich nasse Fahrbahn erkennt, erklärt der ADAC: „Wenn das Fahrzeug vor Ihnen eine Sprühfahne hinterlässt, ist die Straße wahrscheinlich nass.“

Allerdings sollten Autofahrer nicht vergessen, dass auch bei geringer Feuchtigkeit auf der Fahrbahn die Geschwindigkeit im Zweifel angepasst werden sollte. Hier greift nämlich § 3 Absatz 1 der StVO: „Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

 

Die Gefahren einer nassen Straße

Doch worin liegt die Gefahr einer nassen Autostraße? Vor allem in den verlängerten Bremswegen und der geringeren Reibung zwischen dem Asphalt und den Reifen:

  • Verlängerter Bremsweg: Da die Reifen durch die auf der Fahrtbahn vorhandenen Wasserschicht weniger Kontakt zu der Straße haben, verlängert sich bereits bei geringer Geschwindigkeit der Bremsweg. Was bei trockener Fahrbahn ein Routinestopp ist, kann hier schnell zu einem Auffahrunfall führen.
  • Aquaplaning: Bei starkem Niederschlag oder sintflutartigem Regen kann es auch zu Aquaplaning kommen. Dabei schieben sich Wassermassen wie ein Keil zwischen die Autoreifen und der Fahrbahn. Diese können dazu führen, dass die Reifen aufschwimmen und den Kontakt zur Straße verlieren.
  • Schadensabwicklung: Kommt es infolge einer nicht angepassten Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn zu einem Unfall, kann es zu Problem mit der Versicherung kommen.

 

Welche Strafen drohen?

Missachtet ein Autofahrer das Tempolimit mit dem Zusatz „bei Nässe“ und wird geblitzt, können hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen. Passiert dies außerorts, gelten folgende Strafen:

VerstoßRegelsatzPunkt(e)Fahrverbot
Bis 10 km/h20 €--
11 - 15 km/h40 €--
16 - 20 km/h 60 €--
21 - 25 km/h 100 €1 Punkt-
26 - 30 km /h 150 €1 Punkt(1 Monat)*
31 - 40 km/h 200 €1 Punkt(1 Monat)*
41 - 50 km/h 320 €2 Punkte1 Monat
51 - 60 km/h 480 €2 Punkte1 Monat
61 - 70 km/h 600 €2 Punkte2 Monate
über 70 km/h700 €2 Punkte3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.

 

Wann gilt das Zusatzschild bei Nässe?

Es gilt nur, wenn die Fahrbahnoberfläche durchgehend mit einem Wasserfilm bedeckt ist. Einzelne Pfützen oder feuchte Stellen reichen nicht aus.

Welche Strafen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Es gelten dieselben Strafen wie bei jeder anderen Geschwindigkeitsüberschreitung. Der gesamten Strafenkatalog kann in unserem Bußgeldkatalog nachgelesen werden.

Was muss ich tun, wenn ich geblitzt wurde, obwohl die Straße nur feucht war?

Wurde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, obwohl die Straße nur feucht war und kein durchgehender Wasserfilm vorlag, ist das Tempolimit mit dem Zusatz "bei Nässe" nicht bindend. In diesem Fall kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Es muss belegt werden, dass die Fahrbahn nicht der BGH-Definition entsprach (z.B. durch Zeugen, Fotos oder Wetterdaten).

Stand & Quellen

Stand: 13.11.2025

ADAC: Tempolimit mit Schild „bei Nässe“

Gesetze im Internet – § 3 Absatz 1 StVO

Bundesgerichtshof Beschl. v. 20.12.1977, Az.: 4 StR 560/77

Weitere News!