Zur Senkung der Spritpreise: Bundestag beschließt erstes Maßnahmenpaket

27.03.2026 - 4 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Beschluss: Der Bundestag hat erste Maßnahmen gegen die gestiegenen Preise für Benzin und Diesel beschlossen, getragen von den Regierungsfraktionen und den Grünen. Linke und AfD stimmten dagegen.
  • Tankstellen-Regel: Demnach dürften Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen, Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Bei Verstößen könnte ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro fällig werden.
  • Kartellrecht: Zusätzlich soll das Kartellrecht verschärft werden. Unternehmen sollen Preissteigerungen stärker begründen müssen, damit das Bundeskartellamt leichter gegen überhöhte Spritpreise vorgehen kann.
  • Ausblick: Das Gesetz soll nach einem Jahr evaluiert werden und könnte noch vor Ostern in Kraft treten. Zuvor muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.
Anzeige der hohen Preise an einer Tankstelle.

© Alexander Fedosov / shutterstock.com (Symbolbild)

Tankstellenwucher in Deutschland

An deutschen Tankstellen sind Benzin und Diesel mit teilweise über 2 Euro pro Liter so teuer wie selten zuvor. Zudem unterliegen die Preise extremen Schwankungen. Laut dem Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, meldet eine Tankstelle in Deutschland derzeit durchschnittlich 20 Preisveränderungen pro Tag. Ursächlich hierfür sind die wirtschaftlichen Folgen der kriegerischen Auseinandersetzungen im Iran und die damit verbundenen Unruhen am Ölmarkt.

Das Kraftstoffmaßnahmenpaket zum Schutze der Verbraucher

Der Bundestag hat deshalb ein erstes Maßnahmenpaket beschlossen, das auf mehr Transparenz und weniger Preissprünge an den Tankstellen zielt. Kern der Neuregelung ist, dass Tankstellen ihre Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel künftig nur noch einmal pro Tag anheben dürfen, und zwar um 12 Uhr. Senkungen sollen dagegen jederzeit möglich bleiben. Bei Verstößen sieht der Gesetzgeber Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor.

SPD-Vizefraktionschef Armand Zorn hält die geplanten Änderungen für längst überfällig. Kaum ein anderes europäisches Land würde seine Bürgerinnen und Bürger so sehr der Willkür der Mineralölkonzerne aussetzen: „Wir werden die Preisentwicklung jetzt sehr genau beobachten und den Konzernen konsequent auf die Finger schauen. Sollte diese Abzocke weitergehen, werden wir weitere Maßnahmen ergreifen.“

Kritische Töne aus der Wirtschaft

Der Nutzen der neuen Regel ist politisch gewollt, bei Fachleuten aber umstritten. In einer Stellungnahme für eine Anhörung im Bundestag äußert der Düsseldorfer Ökonom Justus Haucap seine Bedenken. So könne das neue Gesetz zwar den Preisvergleich für die Autofahrer erleichtern, ob es die Preise nachhaltig senkt, sei jedoch nicht klar.

Gleichzeitig verweist der Bundesverband Freier Tankstellen auf staatlich bestimmte Kostenanteile. In Deutschland entfällt rund die Hälfte des Preises an der Zapfsäule auf Abgaben an den Staat. Konkret handelt es sich dabei um die Energiesteuer (derzeit circa 65,4 Cent pro Liter Benzin), die CO₂-Abgabe und die Mehrwertsteuer von 19 Prozent.

Verschärfung des Kartellrechts

Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen. Unternehmen im Kraftstoffsektor müssten dann künftig bei auffällig starken Preisanstiegen selbst darlegen, dass diese durch tatsächlich höhere Kosten (zum Beispiel gestiegene Rohöl- oder Raffineriepreise) sachlich gerechtfertigt sind. Bisher musste das Bundeskartellamt den Missbrauch nachweisen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie sieht in dem Änderungsvorschlag jedoch einen riskanten Eingriff in das Wettbewerbsrecht und einen zu großen Einfluss des Kartellamts bei der Marktgestaltung.

Einordnung und Ausblick

Das Paket soll nur ein erster Schritt sein. Eine Taskforce der Koalitionsfraktionen berät bereits über weitere Maßnahmen. Im Gespräch sind unter anderem eine Anhebung der Pendlerpauschale, eine befristete Senkung der Energiesteuer, eine Preisdeckelung für Benzin und Diesel sowie Entlastungen bei der Lkw-Maut. Darüber hinaus ist eine „Übergewinnsteuer“ angedacht. Wie nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 würden kriegsbedingte Profite von Mineralölkonzernen mit Extra-Steuern belegt.

Zunächst aber muss das beschlossene Gesetz noch durch den Bundesrat. Aber auch wenn dieser grünes Licht geben sollte, bleibt offen, ob die beschlossenen Regeln tatsächlich preisdämpfend wirken oder lediglich die Preisbildung nachvollziehbarer machen werden.

Stand: 27.03.2026

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