Slowakei: 6-km/h-Tempolimit für Fußgänger auf Gehwegen? Abgeordneter rudert zurück!

30.10.2025 - 3 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Status: Das slowenische Parlament in Bratislava hat der Gesetzesnovelle für ein Tempolimit von 6 km/h auf Gehwegen zugestimmt.
  • Ziel: Der Vorstoß soll die Zahl der Verkehrsverstöße auf Gehwegen verringern und die Vergehen klarer sanktionieren.
  • Missverständnis: Betroffen sind aber nicht Fußgänger, sondern lediglich die Nutzer von E-Scootern, Fahrrädern und Skater.
  • Deutschland: Gehwege sind hierzulande grundsätzlich dem Fußverkehr vorbehalten, bei Freigaben für andere Verkehrsteilnehmer gelten Schrittgeschwindigkeit und besondere Rücksichtnahme.
Slowakei: 6-km/h-Tempolimit für Fußgänger auf Gehwegen? Abgeordneter rudert zurück!

© Rostislav Král / shutterstock.com

Geschwindigkeitsbegrenzung für Schnellgeher?

Zügiges Gehen soll in der Slowakei unter Strafe gestellt werden. So die Zeitungsente, die einige Stunden im Netz kursierte. Wahr hingegen ist: Das Parlament in Bratislava hat am vergangenen Dienstag eine Verkehrsgesetz-Novelle mehrheitlich angenommen. Ab dem 1. Januar 2026 sollen Fahrrad– und E-Scooter-Fahrer sowie Skater nicht mehr schneller als 6 km/h auf Gehwegen fahren dürfen.

Begründung und Zielsetzung

Antragsteller war der ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vazny der linksnationalen Partei „Smer – slovenská sociálna“. In seiner Begründung führte der Abgeordnete an, dass man die Sicherheit auf Gehwegen erhöhen wolle. Hintergrund sind die zahlreichen Unfälle zwischen E-Scooter-Fahrern und Fußgängern.

Hohn und Spott im Internet

Am gestrigen Mittwochabend äußerte sich Vazny im öffentlich-rechtlichen Fernsehen STVR, dass die ursprüngliche Annahme, er wolle auch Fußgänger in ihrem Tempo limitieren, ein Missverständnis gewesen sein. Bei der Verkündung des Gesetzesvorschlags hatte es auch angesichts der Frage nach der praktischen Umsetzung Kopfschütteln und Gelächter beim parlamentarischen Gegner sowie spöttische Kommentare im Internet gegeben.

Rechtliche Grundlage in Deutschland

Gehwege sind hierzulande dem Fußverkehr sowie Eltern mit kleinen Kindern auf Fahrrädern vorbehalten. Anderweitige Radler und E-Scooter dürfen nur bei ausdrücklicher Freigabe fahren und müssen darauf achten, Fußgänger nicht zu behindern oder gefährden. Im Zweifel muss dafür Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden.

Stand: 30.10.2025

Quellen:

FAZ: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/nach-kritik-und-scherzen-doch-kein-tempolimit-fuer-fussgaenger-in-der-slowakei-accg-110756023.html

BILD: https://www.bild.de/leben-wissen/lifestyle/maximal-6km-h-erstes-eu-land-fuehrt-tempolimit-fuer-fussgaenger-ein-6901cbd959e2e0975070ee88

ADAC: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

BMV: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq-novelle.html

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