das Wichtigste zuerst
- Schätzung der Versicherer: Bis zu 1.000 kaskoversicherte Kfz könnten an Silvester Feuerwerksschäden erleiden.
- Schutz: Autofahrer sollten proaktiv eine Garage, ruhigere Seitenstraßen oder einsamere Ecken aufsuchen, um das Fahrzeug vor Feuerwerk zu schützen. Alternativ bieten Bäume einen gewissen Aufprallschutz.
- Deckung: Teilkasko deckt Brand-, Explosions- und Glasbruchschäden. Vandalismus ist nur über die Vollkasko abgesichert.
- Haftung: Vorrangig haftet der Verursacher. Ist dieser unbekannt, greift die Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflicht deckt keine Schäden am eigenen Auto.
- Pflichten: Schäden unverzüglich melden, vollständig dokumentieren und wahrheitsgemäß angeben.

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Pyro-Risiko zum Jahresende: Versicherer erwarten bis zu 1.000 Schadensfälle
Zum Jahreswechsel vervielfacht sich das Risiko für Pkw-Schäden durch Feuerwerkskörper. Während die Raketen durch die Luft pfeifen und Böller knallen, treibt Autobesitzer ohne Garage die Sorge um: Wo ist mein Fahrzeug sicher?
Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge könnten in der Silvesternacht 2025/2026 wieder hunderte, potenziell bis zu 1.000 kaskoversicherte Autos Feuer fangen.
Laternenparker sind daher zur Jahreswende zum Nachdenken und Planen gezwungen: Wo sind ihre Autos vor Silvesterböllern wirklich sicher? Es muss überlegt werden, wie man reagiert, wenn Feuerwerk Schäden am Kfz verursacht. Auch die finanzielle Absicherung solcher Schäden ist ein Thema.
Wo das Auto an Silvester sicher ist
Laut ADAC bleiben die Schäden an Kraftfahrzeugen gering, sofern die Pyrotechnik vorschriftsmäßig abgefeuert wird. Ausgebrannte Raketen können in diesem Fall lediglich leichte Schäden wie Schmauchspuren am Lack verursachen.
Wer selbst gern böllert, sollte dies aus Rücksichtnahme nicht in unmittelbarer Nähe parkender Fahrzeuge tun. Im Umkehrschluss sollten Autofahrer proaktiv eine Garage oder zumindest eine ruhigere Seitenstraße für die Silvesternacht aufsuchen.
Grundsätzlich sind Seitenstraßen besser als Hauptstraßen und einsamere Ecken besser als Wohngebiete. Ist dies nicht möglich, sollte das Fahrzeug unter Bäumen abgestellt werden. Deren Äste bieten einen gewissen Aufprallschutz gegen herabfallende Feuerwerkskörper. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass glimmende Reste von Böllern oder Raketen Seng- und Schmorschäden auf dem Autolack verursachen.
Welche Versicherung zahlt was?
Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden durch Brand, Explosion und Glasbruch ab. Typische Silvesterschäden wie eingeschmolzene Scheiben oder Brandschäden durch Pyrotechnik fallen somit unter diesen Schutz. Die Vollkaskoversicherung bietet darüber hinaus Deckung bei Vandalismus, also etwa, wenn Unbekannte Böller am Fahrzeug zünden oder Cabriodächer mutwillig beschädigen.
Idealerweise sollten Autofahrer zunächst bei der Versicherung erfragen, ob und in welchem Umfang ein solcher Pyro-Schaden reguliert wird.
Wer haftet bei bekanntem oder unbekanntem Verursacher?
Ist bereits eine Beschädigung vorhanden, ist es wichtig, direkt vor Ort umfassende Fotos davon anzufertigen, um die Abwicklung mit der Versicherung zu beschleunigen. Zudem empfiehlt es sich, vor der Meldung zu prüfen, ob die Selbstzahlung des Silvesterschadens eventuell günstiger ist. Dies gilt insbesondere, da die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung oft zu einer Prämienerhöhung führt.
Ist der Verursacher feststellbar, haftet er beziehungsweise seine private Haftpflicht. Bleibt die Person unbekannt, greift die eigene Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter, ersetzt aber keine Schäden am eigenen Auto.
Die wichtigsten Schritte nach einem Feuerwerksschaden
Hier die wichtigsten Punkte zur Vorgehensweise bei einem Feuerwerksschaden am Auto:
- Schaden sofort dokumentieren (umfassende Fotos von den Beschädigungen machen).
- Zeugen notieren, falls vorhanden.
- Die Polizei rufen, wenn Vandalismus oder mutwillige Zerstörung vermutet wird.
- Den Versicherer unverzüglich informieren und den Schaden melden.
- Keine unrichtigen Angaben zu machen oder grob fahrlässig zu handeln (kann die Leistung mindern oder ausschließen).
Quellen
Auto Zeitung: Schaden am Auto nach Silvester – Das zahlt die Versicherung
ADAC: Silvester-Schäden am Auto – Welche Versicherung zahlt
GDV: Versicherer rechnen mit 1.000 Fahrzeugbränden zu Silvester
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