Sicher durch Herbst und Winter: Worauf Autofahrer achten müssen

11.11.2025 - 4 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst

Motor als Heizung: Das unnötige Warmlaufenlassen des Motors im Stand ist laut StVO verboten und wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Dies gilt auch bei Stau kurz nach Fahrtbeginn.

Sichtbarkeit & Sauberkeit: Scheiben, Leuchten und Kennzeichen müssen komplett von Eis, Schnee und Beschlag befreit sein. Das Fahren mit nur einem freigekratzten Guckloch ist nicht zulässig.

Wildunfälle: Bei Kollisionsgefahr bremsen und ruckartiges Lenken vermeiden; bei kleinen Tieren den Folgeverkehr wegen der Gefahr eines Auffahrunfalls im Blick behalten.

Bereifung: Bei Glatteis, Schneematsch und Reifglätte sind Winterreifen Pflicht. Seit Oktober 2024 sind nur Reifen mit Alpine-Symbol zulässig, die Kennzeichnung M+S ist nicht mehr ausreichend.

Ein Autofahrer befreit die Frontscheibe von Eis.

© Bild mit KI erstellt

Motor nicht unnötig laufen lassen

Im Winter fühlt es sich im Auto manchmal an wie an der Kühltheke. Hat sich das Fahrzeuginnere über Nacht bis an die Minusgrade ausgekühlt, ist es daher verlockend, den Motor im Stand laufen zu lassen und das Fahrzeug so aufzuheizen.

Das unnötige Drehenlassen des Motors ist laut Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) aber verboten, „da es Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen“, warnt Melanie Leier.

Geraten Autofahrer kurz nach Fahrtbeginn in einen Stau, müssen sie den Motor ebenfalls ausschalten, auch wenn der Innenraum noch nicht die gewünschte Wohlfühl-Temperatur erreicht hat.

Für klare Sicht sorgen

Gerade im Winter ist die volle Leistung von Heizung und Lüftung erforderlich, um die Scheiben von innen vom Beschlag zu befreien. Das Fahren mit einem nur freigekratzten Guckloch ist jedoch tabu. Wer dennoch losfährt, riskiert hohe Strafen. Anwältin Leier warnt: „Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro – bei einem Unfall drohen sogar deutlich höhere Strafen.“

Deshalb sollten ein Eiskratzer und ein Handbesen im Winter in jedem Auto vorhanden sein, um das Fahrzeug bei Bedarf spontan von Eis und Schnee befreien zu können. „Das Nichtfreimachen des Autodachs von Schnee kann mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet werden, während verschneite Kennzeichen mit 5 Euro sanktioniert werden“, weiß die Verkehrsrechtsexpertin.

Bei Wildunfällen die Kontrolle behalten

In der dunklen Jahreszeit steigt auch das Risiko, Wildtieren zu begegnen. Ist eine Kollision unvermeidlich, sollte man kontrolliert bremsen und ruckartige Lenkbewegungen vermeiden. Vor allem bei kleinen Tieren muss jedoch der nachfolgende Verkehr beachtet werden, denn laut Melanie Leier kann die übliche Regel, dass der Auffahrende haftet, bei einem Wildunfall juristisch anders bewertet werden.

Winterreifenpflicht beachten

Die Winterreifenpflicht in Deutschland orientiert sich zwar an der bekannten Faustregel „Von O bis O“ (Oktober bis Ostern), doch diese ist nicht gesetzlich bindend. Tatsächlich gilt die situative Pflicht gemäß Paragraf 2 Absatz 3a der StVO. Demnach müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte geeignete Reifen auf dem Fahrzeug montiert sein.

Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als wintertauglich gelten, da die alte M+S-Kennzeichnung seit Oktober 2024 nicht mehr ausreichend ist. Wer dies ignoriert, riskiert laut Rechtsanwältin Leier nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg, sondern auch, dass die Kaskoversicherung im Schadensfall die Leistung kürzt.

Stand & Quellen

Stand: 11.11.2025

§ 2 Abs. 3a StVO – Winterreifenpflicht – Gesetze im Internet

§ 17 StVO – Beleuchtung – Gesetze im Internet

§ 23 StVO – Sonstige Pflichten – Gesetze im Internet

§ 30 StVO – Umweltschutz, Motor im Stand – Gesetze im Internet

BKatV – Bußgeldkatalog-Verordnung – Gesetze im Internet

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