Kurz und knapp:
1. Warum werden Motorradfahrer im Vergleich zu Autofahrern seltener geblitzt?
2. Wie hoch ist der Anteil der geblitzten Motorradfahrer in Schleswig-Holstein?
3. Können Motorradfahrer trotz fehlenden vorderen Kennzeichens bestraft werden?
Zahlen der Polizei belegen: Biker werden kaum geblitzt
Motorradfahrer in Schleswig-Holstein bleiben häufig unbehelligt von Blitzern. Das belegen aktuelle Zahlen der Polizei. Der Grund: Viele Radarfallen erfassen nur das Frontkennzeichen, das Motorräder bekanntlich nicht haben. Dadurch entgehen zahlreiche Biker der Tempokontrolle. Ein Freifahrtschein fürs Rasen auf zwei Rädern ist das jedoch nicht.

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Schleswig-Holstein: 40 Millionen durch Verkehrsüberwachung
Jährlich bringen Bußgelder aus Geschwindigkeitskontrollen dem Land Schleswig-Holstein Millionenbeträge ein. Im Jahr 2024 waren es über 40 Millionen Euro. Motorradfahrer tragen dazu jedoch weniger bei. Im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern kommen sie oft ohne Strafe davon, da die Blitzer-Fotos keine eindeutige Identifizierung ermöglichen.
Blitzer-Bilanz: 249.000 geblitzte Autos, aber nur 152 Motorräder
Anfang 2025 waren in Schleswig-Holstein laut Kraftfahrtbundesamt rund 1,75 Millionen Autos und etwa 166.500 Krafträder – darunter Motorräder und Mopeds – zugelassen. Dennoch hat das Landespolizeiamt bisher nur 152 rechtlich verfolgte Geschwindigkeitsverstöße bei Krafträdern registriert. Demgegenüber wurden bislang rund 249.000 Autos geblitzt.
Das entspricht einer Quote von 0,06 Prozent bei Krafträdern. Im Vorjahr lag diese bei 0,09 Prozent. Da viele Motorräder mit Saisonkennzeichen meist nur im Sommer unterwegs sind, ist die Zahl der Verstöße bei Krafträdern im Verhältnis zu den Fahrzeugzahlen und Nutzungszeiten vergleichsweise niedrig. Auf jeden geblitzten Motorradfahrer kommen mehr als 1.500 geblitzte Autofahrer.
Großer personeller Aufwand bei Motorradkontrollen
Doch wie erklärt sich dieser eklatante Unterschied? „Die Überwachung der Geschwindigkeit von Motorradfahrenden ist regelmäßig nur mit großem personellem Aufwand möglich“, erklärt das Landespolizeiamt in Schleswig-Holstein.
Grund dafür ist, dass Krafträder lediglich ein hinteres Kennzeichen besitzen, was die Identifikation zusätzlich erschwert. Neben dem Aufstellen einer zusätzlichen Kamera kann die Polizei nach eigenen Angaben zur sicheren Fahreridentifikation in der Regel nur mit Anhalteposten arbeiten.
„Die ’normale‘ Geschwindigkeitsüberwachung hingegen läuft automatisiert und im Falle von ‚Blitzeranhängern‘ auch über mehrere Tage durchgehend“, heißt es weiter von der Landespolizei. Das erkläre die massiven Unterschiede zwischen den Fahrzeugarten in der Statistik.
ADAC verweist auf fehlende Halterhaftung
Auch der ADAC weist darauf hin, dass es in der Praxis oft schwierig ist, die Identität eines Bikers zu bestimmen. „Wenn zum Beispiel ein verspiegeltes Visier am Helm vorhanden ist, der Fahrer eine große Sonnenbrille trägt oder sich die Sonne anderweitig spiegelt, ist in der Regel keine Identifikation des Fahrers möglich“, heißt es von dem Automobilclub.
Anders als in Österreich oder der Schweiz gibt es in Deutschland keine Halterhaftung. Deshalb müssen die Behörden den Fahrer oder die Fahrerin zweifelsfrei ermitteln können. Gelingt das nicht, kann die Bußgeldstelle meist nur eine Fahrtenbuchauflage verhängen.
Gewerkschaft der Polizei: „Keine rechtsfreien Räume“
„Die Halter müssen mehr in den Fokus genommen werden. Sie sind verantwortlich für ihre Fahrzeuge. Dort müssen gesetzgeberische Regelungen getroffen werden“, fordert auch Sven Neumann von der Gewerkschaft der Polizei. Die Identifizierung von Bikern sei sehr aufwendig und die Landespolizei oft nicht ausreichend mit Personal ausgestattet. Dennoch dürfe es keine verkehrsrechtsfreien Räume geben. „Auch Motorradfahrer müssen sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten und einen Ahndungsdruck bei Missachtung spüren“, so Neumann.
Kein Freifahrtschein: 17.000 Euro Bußgeld für Motorradraser aus Rüsselsheim
Dass der Personalaufwand bei der Verfolgung von Tempoverstößen durch Biker höher ist, diese aber durchaus geahndet werden können, zeigt ein aufsehenerregender Fall von letztem Jahr.
Ein 22-jähriger Motorradfahrer war mehrfach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an stationären Blitzeranlagen in Rüsselsheim vorbeigerast und posierte dabei absichtlich vor den Kameras – offenbar in der Annahme, aufgrund des fehlenden vorderen Kennzeichens nicht identifiziert werden zu können.
Trotzdem gelang der Polizei durch sorgfältige Auswertung der Fotos und anschließende Fahndung die Identifikation des Fahrers. Seine Strafe: 17.000 Euro Bußgeld, 22 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 31 Monaten.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: ndr.de
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