Rotlicht-Blitzer sorgt für Ärger: Auch Linksabbieger müssen Bußgeld zahlen

25.07.2025 - 4 min Lesezeit

Ein Reifen auf der Geradeausspur reicht, um geblitzt zu werden

Im nordrhein-westfälischen Lüdenscheid wirbelt ein Ampel-Blitzer mächtig Staub auf. Zahlreiche Autofahrer haben einen Bußgeldbescheid erhalten, obwohl sie nach gesundem Menschenverstand eigentlich nichts falsch gemacht haben. Der Grund: An der Bräucken-Kreuzung werden Linksabbieger, die für einen Moment die Geradeausspur befahren, wegen eines vermeintlichen Rotlichtverstoßes geblitzt. Nach zahlreichen Beschwerden will jetzt der Bürgermeister die Angelegenheit zur Chefsache machen.

Rotlicht-Blitzer sorgt für Ärger

Maren Winter / shutterstock.com

Bußgeldbescheid trotz Fahrverhalten ohne Fehl und Tadel

Was sagt die Stadt Lüdenscheid dazu, dass Verkehrsteilnehmer trotz grüner Ampel auf der Abbiegespur geblitzt wurden?
Für die Stadtverwaltung ist der Tatbestand eines Rotlichtverstoßes nach objektiven Maßstäben erfüllt.

Dass auch die Linksabbieger an der Kreuzung – ungeachtet der Tatsache, dass ihre Ampel auf Grün gestellt war – Post von der Bußgeldstelle erhalten, mutet seltsam an. Trotzdem räumt die Stadt Lüdenscheid zunächst keine Fehler ein und erklärt auf Nachfrage des Nachrichtenportals come-on.de: „Es trifft zu, dass anhand der Blitzfotos im Konkreten ein Linksabbiegen zu erkennen ist.“

Dennoch sei der Tatbestand des Rotlichtverstoßes aufgrund des kurzen Überfahrens der Geradeausspur „objektiv erfüllt“. Für betroffene Fahrer äußerst ärgerlich, da für sie der kurze Kontakt mit der Rotlichtspur ein Bußgeld in Höhe von 228,50 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot mit sich bringt.

Vehemente Kritik am Rathaus

Wie sind die Reaktionen der Betroffenen?
Sowohl betroffene Fahrer als auch Verkehrsrechtsexperten üben deutliche Kritik an der Vorgehensweise der Behörden und fordern ein Umdenken im Umgang mit den offenbar zu Unrecht geblitzten Fahrern.

Die Handhabung der Stadt mit dem Problem-Blitzer stößt bei Autofahrern und Experten auf heftige Kritik. Im Internet ist von „modernem Raubrittertum“ die Rede. Auch der ADAC sieht „keinen Beleg für einen Rotlicht-Verstoß“. Ein betroffener Autofahrer aus Münster wirft den Verantwortlichen sogar „Rechtsbeugung im Amt“ vor, da mehrfach Bußgeldverfahren in die Wege geleitet wurden, obwohl anhand der Fotos zweifelsfrei erkennbar wäre, dass die Beschuldigten bei Grün links abgebogen sind.

Der geprellte Fahrer fordert daher: „Die Stadt muss gezwungen werden, die so eingenommenen Bußgelder zu erstatten, für eine Löschung der Punkte in Flensburg zu sorgen und jedem Betroffenen 1000 Euro Schadensersatz für die einmonatige Einschränkung seiner Mobilität zu zahlen!“

Fingerspitzengefühl gefragt

Was folgt auf die Kritik?
Lüdenscheids Bürgermeister hat angekündigt, die Sache genauer untersuchen zu wollen und verweist dabei auf die Notwendigkeit von Einzelfallentscheidungen.

Nach der für die Stadt wenig schmeichelhaften medialen Berichterstattung kommt nun ein Zugeständnis von oberster Stelle: Lüdenscheids Bürgermeister Sebastian Wagemeyer (SPD) verspricht, sich um die Angelegenheit gleich nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub zu kümmern: „Dass es da zwei unterschiedliche Sichtweisen gibt, ist nachvollziehbar. Die Frage ist jetzt, ob und wie wir für alle Beteiligten und Betroffenen eine klare Regelung finden können.“

Bei der Bewertung der Verfahren würde es auf das Fingerspitzengefühl der Verwaltung ankommen, um zwischen offensichtlichen Verstößen und Fällen, in denen die Lage „eben nicht eindeutig oder anders zu interpretieren“ sei, zu unterscheiden.

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Quelle: come-on.de

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