Rennradfahrer mit fast 60 km/h in 30er-Zone geblitzt: Darum droht kein Bußgeld

25.03.2026 - 4 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Rennradfahrer rast in Radarfalle: Ein mobiler Blitzer in Nachrodt-Wiblingwerde erfasste einen Rennradfahrer mit stolzen 59 km/h in einer Tempo-30-Zone.
  • Gängiger Irrtum aufgeklärt: Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Verkehrszeichen gelten für alle Fahrzeuge – egal ob mit oder ohne Motor.
  • Pflicht zur Beherrschung: Die StVO schreibt vor, dass die Geschwindigkeit stets den Sicht-, Wetter- und Straßenverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten angepasst werden muss.
  • Gefahrenzone Schule: Der Blitzer stand bewusst an einer Stelle mit Schule, Sporthalle und Schwimmbad.
  • Sanktionen für Radler: Da Fahrräder keine Kraftfahrzeuge sind, gibt es keine km/h-Staffelung wie in den Regelsätzen. Stattdessen drohen 30 Euro Verwarngeld wegen „unangepasster Geschwindigkeit“.
  • Kein Bußgeldverfahren: Da der Rennrad-Raser vor Ort nicht gestellt werden konnte und Fahrräder keine Kennzeichen besitzen, bleibt er für die Behörden anonym und straffrei.
Rennradfahrer mit fast 60 km/h in 30er-Zone geblitzt: Darum droht kein Bußgeld

© Hary Purwanto / shutterstock.com (Symbolbild)

Kuriose Blitzer-Schnappschüsse

Dass Blitzer nicht nur Kraftfahrzeuge erfassen, zeigen kuriose Aufnahmen von Tieren: In der Schweiz flog eine Stockente mit 52 km/h durch eine Tempo-30-Zone, während in Deutschland bereits galoppierende Pferde oder zu schnelle Tauben für ungewöhnliche Blitzerfotos sorgten. Während diese Fälle meist mit Humor genommen werden, löste ein aktuelles Bild aus Nachrodt-Wiblingwerde bei der Polizei weniger Begeisterung aus.

Mit 59 km/h durch die 30er-Zone

Ein Blitzer registrierte dort in einer 30er-Zone einen Rennradfahrer, dessen Tempo an das der Profis bei der Tour de France erinnert. Stolze 59 km/h brachte der Mann auf den Drahtesel-Tacho, wie die Messung des mobilen Blitzers ergab. Laut Polizei war er damit der Zweitschnellste, der in der nordrhein-westfälischen Gemeinde geblitzt wurde. Die Ordnungshüter sprechen daher eine Warnung an alle Zweirad-Freaks aus: „Das Tempolimit gilt auch für Radfahrer!“

Warum Tempo 30 auch für Radfahrer gilt

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen für den Radverkehr keine Bedeutung haben. Sobald Verkehrszeichen ein Limit vorgeben – etwa in einer Tempo-30-Zone –, sind sowohl Kraftfahrzeuge als auch nicht motorisierte Fahrzeuge zur Einhaltung verpflichtet.

Unabhängig von festen Schildern schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass die Geschwindigkeit stets so gewählt werden muss, dass das Fahrzeug sicher beherrscht werden kann und die Fahrweise den äußeren Umständen entspricht. Konkret heißt es in der Vorschrift:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

Die Begründung der Polizei für den Blitzerstandort

Warum gerade an dieser Stelle geblitzt wurde, erklärt die Polizei an der Lage vor Ort. Durch die Nähe zu einer Schule, einer Sporthalle sowie einem Schwimmbad herrsche ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. „Dort muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Fußgänger auf die Straße treten“, so die Beamten. „Insbesondere Kinder erwarten nicht, dass Rennräder, Pedelecs, Tourenräder o. Ä. mit so hohen Geschwindigkeiten unterwegs sind.“

Der Appell richtet sich an alle, die Fahrweise strikt den Verkehrsbedingungen anzupassen. Wer zu schnell fährt, setzt insbesondere jene Menschen einem Risiko aus, die im Straßenverkehr am wenigsten geschützt sind.

Warum der Radler ohne Bußgeld davonkommt

Da Fahrräder keine Kraftfahrzeuge sind, greift die klassische km/h-Staffelung des Bußgeldkatalogs hier nicht. Die Polizei sanktioniert das Tempo stattdessen als „nicht angepasste Geschwindigkeit an einer Schule“. Dies zieht ein Verwarngeld von 30 Euro nach sich, führt jedoch für sich genommen noch nicht zu einem Punkt in Flensburg. Erst wenn die Beamten eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer feststellen, steigt der Betrag auf 35 Euro – in diesem Fall wird zusätzlich ein Punkt im Fahreignungsregister fällig.

Für den Rekord-Rennfahrer bleibt das Ganze jedoch ohnehin folgenlos: Da er nicht gestellt werden konnte, erwartet ihn kein Bußgeldverfahren.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit Fahrrad

DeliktBußgeldPunkteFahrverbot
Unangepasst Fahrrad-Geschwindigkeit
...einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden30 €1 Punkt-
...einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden35 €1 Punkt-

Quellen
Münchner Merkur: 59 km/h statt erlaubter 30 km/h: Blitzer erwischt Radler – Polizei spricht deutliche Warnung aus
§ 3 StVO bei Gesetze im Internet

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