Darf man Räumfahrzeuge im Winter überholen?

27.11.2025 - 3 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Rechtslage: Räumfahrzeuge dürfen grundsätzlich überholt werden. Bei unklarer Verkehrslage wie Schneefall oder Glatteis ist der Überholvorgang laut StVO tabu.
  • Bußgeldrahmen: Ohne Gefährdung drohen 100 Euro und ein Punkt. Bei Gefährdung werden bis zu 250 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.
  • Sicherheitsabstand: Wer einen Abstand von rund 50 Metern hält, kann Schäden an Lack und Windschutzscheibe vermeiden.
  • Autobahn-Spezialfall: Winterdienstfahrzeuge dürfen im Einsatz auch die Rettungsgasse nutzen. Überholmanöver sind hier besonders riskant.
Darf man Räumfahrzeuge im Winter überholen?

© alexgo.photography / shutterstock.com

Was gilt laut Gesetz?

Aus Sicht der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Überholen von Räum- und Streufahrzeugen nicht generell untersagt. Entscheidend ist die Verkehrslage. So verbietet § 5 Absatz 3 StVO „bei unklarer Verkehrslage“ grundsätzlich jegliches Überholmanöver. Eine solche Gegebenheit ist bei winterlichen Straßenverhältnissen keine Seltenheit. So können dichter Schneefall die Sicht und Glatteis die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Wer sich dennoch zum Überholen entschließt, muss deutlich schneller sein als das vorausfahrende Fahrzeug und gleichzeitig einen ausreichenden Seitenabstand halten.

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wer trotz Schnee und Eis zum Überholen ansetzt und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer schlagen sogar 250 Euro, zwei Einträge im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot für den Überholverstoß zu Buche.

Streugut tut dem Lack nicht gut

Vor den Winterdienstfahrzeugen ist die Fahrbahn nicht geräumt oder gestreut, hinter ihnen schon. Ein Überholen bringt daher selten Zeitgewinn, erhöht aber das Unfallrisiko. Empfohlen wird ein deutlicher Abstand von rund 50 Metern, um Schäden durch salzhaltiges Streugut an Lack und Windschutzscheibe zu vermeiden. Auch hilft ein angemessener Abstand dabei, auf plötzliche Manöver des Räumfahrzeugs rechtzeitig reagieren zu können.

Räumungsarbeiten haben Priorität

Auf Autobahnen gilt besondere Vorsicht, weil Räumfahrzeuge im Einsatz auch die Rettungsgasse nutzen und links räumen dürfen. Wer unsicher ist, bleibt hinter dem Winterdienst und passt Tempo und Abstand den Bedingungen an. Im Übrigen ist Rechtsüberholen wie gehabt in den meisten Fällen untersagt. Selbst ein gefahrloser Überholvorgang auf der linken Spur macht wenig Sinn – schließlich ist die Fahrbahn vor dem Streufahrzeug noch nicht geräumt und im Zweifel spiegelglatt, was ebenfalls die Notwendigkeit einer Tempodrosselung zur Folge hätte.

Gesunder Menschenverstand als Entscheidungshilfe

Überholen bleibt eine Einzelfallentscheidung. Bei stabiler Sicht, freier Gegenfahrbahn und ausreichendem Abstand kann es rechtlich zulässig sein. In typischen Wintersituationen überwiegen jedoch die Risiken. Wer die Situation richtig einschätzt, schützt sich, andere Verkehrsteilnehmer und vermeidet empfindliche Strafen.

Stand: 27.11.2025

Quellen:

hna.de

§ 5 StVO

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