das Wichtigste zuerst
• Der Fall: Eine Autofahrerin wurde auf der L557 bei Rödinghausen mit 90 km/h statt 70 km/h gemessen. Zusätzlich warf die Behörde ihr die Nutzung eines Handys während der Fahrt vor.
• Die Verwechslung: Ein dunkles Pumpernickel-Brot auf dem Blitzerfoto wurde fälschlich als Mobiltelefon erkannt.
• Der Einspruch: Die Autofahrerin reichte den Fall bei Geblitzt.de ein und wehrte sich erfolgreich gegen den angeblichen Handyverstoß.
• Die Rechtslage: Ein tatsächlich nachgewiesener Handyverstoß kostet mindestens 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
• Die Empfehlung: Betroffene sollten Bußgeldbescheide innerhalb der zweiwöchigen Frist immer genau prüfen lassen.
Handy am Steuer oder doch nur Hunger?
Mit dieser skurrilen Frage musste sich das Amtsgericht Herford befassen, nachdem eine Frau im Sommer 2025 auf der L 557 geblitzt worden war. Während die Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h (nach Toleranzabzug) unstrittig blieb, wehrte sich die Autofahrerin gegen den Vorwurf, während der Fahrt auch noch telefoniert zu haben.
Das Blitzerfoto brachte schließlich Klarheit: Die Fahrerin hielt nicht, wie zunächst angenommen, ein Mobiltelefon ans Ohr, sondern ihr Pumpernickel-Frühstücksbrot in der Hand.
Vollkornbrot statt Smartphone: Eine folgenschwere Verwechslung
Die dunkle Färbung des Pumpernickels führte zu einer folgenschweren Verwechslung auf dem Radarbild. Da das Brot in der Hand der Fahrerin wie ein Mobiltelefon wirkte, warf die Behörde ihr neben dem Tempoverstoß auch einen Verstoß gegen den Handyparagrafen (§ 23 Abs. 1a StVO) vor.
Diese Kombination hätte die Sanktionen massiv verschärft, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de: „Der Geschwindigkeitsverstoß wird außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Handynutzung am Steuer zieht jedoch 100 Euro Bußgeld und zudem einen Punkt in Flensburg nach sich.“
Tom Louven: „Bußgeldbescheide immer sorgfältig prüfen“
Unterstützt durch ihren Rechtsanwalt, ging die Autofahrerin gegen die Bußgeldvorwürfe vor. „Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene diese immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen. Wichtig ist, die Einspruchsfrist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten“, erklärt der Anwalt.
Amtsgericht Herford entscheidet zugunsten der Autofahrerin
Vor dem Amtsgericht Herford erhielt die Frau schließlich Recht. In seinem Beschluss erklärte das Gericht, dass der Vorwurf der Handynutzung nicht nachgewiesen werden konnte. Darin hieß es: „Der Vorwurf der Nutzung eines Handys konnte nicht erbracht werden. Nur der Nachweis der Geschwindigkeitsübertretung konnte nach Lage der Akten erbracht werden.“
Welche Geräte unter den Handyparagrafen fallen
Der sogenannte Handyparagraf (§ 23 Abs. 1a StVO) untersagt Fahrzeugführern das Halten und Bedienen elektronischer Geräte während der Fahrt. Tom Louven verdeutlicht die drohenden Konsequenzen:
„Ein Verstoß wird derzeit mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung oder einem Unfall, steigen Bußgeld und Punkte deutlich an, außerdem wird ein Fahrverbot verhängt.“
Dabei ist die Definition elektronischer Geräte weit gefasst und schließt neben Tablets auch E-Book-Reader ein. Selbst moderne E-Zigaretten mit Display können unter diese Vorschrift fallen, wie das OLG Köln Ende letzten Jahres bestätigte (Az.: III-1 RBs 201/25).
Quellen
Pressemitteilung CODUKA GmbH zu AG Herford, L557 Rödinghausen, „Pumpernickel statt Handy“ – interne Presseunterlage (Gerichtsbezug und Zitate aus dem Beschluss)
§ 23 StVO – gesetze-im-internet.de
OLG Köln, Beschluss vom 25.09.2025, Az. 1 ORbs 139/25
Geblitzt.de: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Geblitzt.de: Handy am Steuer – Strafen
Geblitzt.de: Handy am Steuer – erlaubt?
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