Kurz und knapp:
Wie hoch ist die Chance, dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist?
Welche typischen Fehler können einen Bußgeldbescheid ungültig machen?
Was kann ich tun, wenn ich einen fehlerhaften Bußgeldbescheid erhalten habe?
Fast die Hälfte aller Bescheide fehlerhaft
Gut zwei Wochen nach dem diesjährigen Blitzermarathon werden die ersten betroffenen Autofahrer Post erhalten haben. Wer einen gelben Brief von der Bußgeldstelle in Händen hält, sollte aber nicht gleich in Panik ausbrechen. Bußgeldvorwürfe sind anfechtbar und enthalten oft Fehler, die man zur Abwehr nutzen kann. Welche das sind und worauf Sie bei einem Einspruch besonders achten sollten, lesen Sie hier.
Was man zuerst prüfen sollte
Einer Erhebung der VUT-Sachverständigengesellschaft zufolge sind nur 44 Prozent von 15.000 Bußgeldvorgängen fehlerfrei. Ist man geblitzt worden und sieht sich mit einem Bußgeldvorwurf konfrontiert, sollte man daher eine gewisse Grundskepsis mitbringen und sich folgende Fragen stellen: War ich wirklich zur Tatzeit an dem Ort des Geschwindigkeitsverstoßes? Bin das tatsächlich ich auf dem Blitzer-Foto und ist das auch mein Nummernschild, das darauf zu sehen ist?
Der Erfahrung nach gibt es immer wieder Fälle, in denen Tatzeit, Blitzer-Foto oder Nummernschild eigentlich zu unterschiedlichen Vorgängen gehörten – ein typischer Fehler der Bußgeldstellen.
Typische Fehler im Bußgeldverfahren
Neben diesen sehr eindeutigen Behördenirrtümern gibt es aber auch weitere, altbekannte Fehler, die sowohl bei der Messung als auch bei dem daraus folgenden Papierkrieg mit der Bußgeldstelle vorkommen können. So spielt die Qualität des Blitzer-Fotos eine nicht unwesentliche Rolle. Ist der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen, kann dies zu einer Einstellung des Verfahrens führen.
Weitere klassische Ansatzpunkte, um einen Bescheid auf Korrektheit zu prüfen, setzen häufig hier an:
- Nachweis der Eichung: Geräte zur Erfassung der Geschwindigkeit müssen turnusmäßig überprüft und amtlich justiert werden. Liegt kein entsprechendes Protokoll oder Zertifikat vor, ist die Messung rechtlich nicht verwertbar.
- Messabweichung: Ungenauigkeiten können bereits durch fehlerhafte Positionierung oder unsachgemäße Handhabung des Messsystems entstehen.
- Fachliche Qualifikation: Die ausführenden Einsatzkräfte müssen den Besuch einer speziellen Schulung belegen können.
Es braucht einen Anwalt
Ohne Einsicht in die Bußgeldakte lassen sich solche Unregelmäßigkeiten aber meist nicht belegen und damit rechtlich wirksam anfechten. Zwar besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Bußgeldstelle Einsicht in die Verfahrensakte zu beantragen, doch dies erfordert meist ein persönliches Erscheinen vor Ort.
Selbst wenn Betroffene Einsicht erhalten, fehlt ihnen in der Regel das juristische Know-how, um etwaige Unregelmäßigkeiten oder Verfahrensfehler zuverlässig zu erkennen. In solchen Fällen ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in der Regel unerlässlich.
Oder einfach Geblitzt.de
Doch selbst wenn ein Behörden-Fauxpas erkannt wurde, zögern viele Betroffene, rechtliche Schritte einzuleiten. Ohne Rechtsschutzversicherung bedeutet ein Verfahren oft ein finanzielles Risiko: Man muss die Anwalts- und Verfahrenskosten zunächst selbst tragen – und bleibt im Falle einer Niederlage auf ihnen sitzen.
Doch auch hier gibt es einen Königsweg, Bußgeldverfahren prüfen zu lassen. Mit Portalen wie Geblitzt.de kann man sich den Gang zum Anwalt sparen. Die Kosten der Prüfung werden dabei übernommen. Laut Geblitzt.de-Geschäftsführer Jan Ginhold sollte dieser niedrigschwellige Zugang zum Recht für Autofahrer nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein:
„Wir sind der Meinung, dass es jedem möglich sein sollte, Bußgeldverfahren risikofrei prüfen zu lassen. Online, ohne Anwaltstermin. Deuten sich Fehler an, gehen unsere Partneranwälte dem Fall nach. Ist der Betroffene nicht rechtsschutzversichert, besteht die Möglichkeit, dass wir als Prozessfinanzierer die Kosten übernehmen. Ist der Bescheid korrekt, ändert sich für den Betroffenen nichts.“
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: bild.de
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