Weitere News!

Blitzer mit Symbolcharakter: Das können Dialog Displays

Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland: Worauf man achten sollte

Grüne Plakette adé: Warum immer mehr Umweltzonen verschwinden

Viele werden es kennen, man steht im Stau und dann muss man auch noch auf die Toilette. Doch was tut man in solch einer Situation? Darf man in solchen Fällen aussteigen?
Ein Stau, insbesondere, wenn er sehr lange dauert, ist schlimm genug, drückt dann aber auch noch die Blase, ist die Versuchung oftmals groß, kurz auszusteigen. Die Autobahn zu betreten ist allerdings verboten. Das gilt auch für eine kurze Pinkelpause. Als Konsequenz kann ein Bußgeld von zehn Euro drohen. Es kann aber auch teurer werden. Lässt man beispielsweise sein Auto stehen, um sich zu erleichtern und es geht im Stau voran, kann das als Halten auf der Autobahn angesehen werden. Das Bußgeld dafür beträgt 35 Euro. Blockiert das Fahrzeug den Verkehr länger als 3 Minuten, kann es sogar zu einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt kommen.
Ähnlich streng ist das Gesetz übrigens, wenn man zu schnell fährt, weil man die Toilette nutzen muss. Um das Tempo ohne Konsequenz zu überschreiten, muss ein rechtfertigender Notstand vorhanden sein. Eine Notdurft ist in aller Regel noch kein Notstand. So hat das beispielsweise das Amtsgericht Lüdinghausen 2014 schmerzhaften Druck im Darm nicht als Begründung für eine Tempoüberschreitung gelten lassen. Die Probleme waren dem Betroffenem bekannt und er hätte Zwischenhalte einplanen können, so das Gericht. Es gibt allerdings auch Entscheidungen zugunsten der Betroffenen. Für die Annahme des rechtfertigenden Notstandes muss immer der Einzelfall betrachtet werden.
Quelle: T-Online
12% Einstellungsquote & Strafmilderung in einem weiteren Drittel
Mit Geblitzt.de sparen Sie Zeit und Geld.