Insbesondere in der Ferienzeit sind Staus oftmals unvermeidbar. Kurz das Handy aus der Hosentasche zücken oder frische Luft abseits der Autobahn schnappen, um die elende Zeit im lahmgelegten Verkehr zu überbrücken, wird doch wohl erlaubt sein. Oder riskiert man in einer solchen Situation drastische Strafen?

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Das Auto darf man nicht verlassen
Hohe Temperaturen, stickige Luft und der Verkehr kommt einfach nicht voran: Auch wenn der Autoinnenraum gerade zur Sommerzeit zu einem Backofen werden kann, ist es Verkehrsteilnehmern auf der Autobahn in der Regel nicht erlaubt aus dem Fahrzeug zu steigen und sich die Beine zu vertreten. Es sei denn, man muss eine Unfallstelle sichern. Im §18 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung heißt es dazu:
„Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten.“
In der Praxis zeigen sich Ordnungshüter allerdings in manchen Situationen gnädig. Zum Beispiel, wenn dem Fahrer oder anderen Personen im Auto zu heiß oder übel wird. Doch Vorsicht: In solchen Fällen müssen sich die Betroffenen stets in der Nähe des Fahrzeuges aufhalten und darauf achten, dass sie keine Einsatzkräfte auf dem Weg zu einer Unfallstelle behindern.
Motor aus, Handy raus
Um sich die Langeweile im Stau zu vertreiben, könnten einige Fahrzeugführer auf die Idee kommen, zum Handy zu greifen und auf Instagram dem neuesten Post von Geblitzt.de ein Herzchen dazulassen. Ist der Motor jedoch noch an, drohen saftige Sanktionen:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt | |||
... beim Führen eines Fahrzeugs | 100 € | 1 Punkt | - |
... mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat |
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 75 € | 1 Punkt | - |
Bewegt sich der Verkehr seit einigen Minuten nicht mehr vom Fleck, sollte der Motor der Umwelt zuliebe ohnehin ausgeschaltet werden. Das tut auch dem Geldbeutel gut, denn es wird nicht unnötig Sprit verbraucht.
Rechts überholen im Stau
Rechts überholen ist nur in konkreten Fällen erlaubt. Etwa dann, wenn der Verkehr auf der linken Spur steht oder mit höchstens 60 km/h fährt. Im ersten Fall dürfen Autofahrer nur mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Bewegen sich die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen, dürfen sie höchstens mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h überholt werden. Das bedeutet: Rechts darf allenfalls 80 km/h gefahren werden.
Was noch verboten ist
Im Stau auf der Autobahn darf man weder rückwärtsfahren noch wenden. Es sei denn, Polizeibeamte fordern dazu explizit auf.
Auch das Befahren vom Standstreifen ist tabu. Diese sind in der Regel für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn dennoch benutzt, um eine Pause einzulegen oder dem stockenden Straßenverkehr zu entkommen, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Der ADAC berichtet über das richtige Verhalten im Stau und erklärt, wann Fahrer den Pannenstreifen befahren dürfen: „Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben.“
Rettungsgassen können Leben retten
Besonders wichtig: Sobald der Straßenverkehr ins Stocken gerät, müssen Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden und nicht erst, wenn er zum vollkommenen Stillstand kommt. Für Rettungsgassen-Verweigerer sieht der Bußgeldkatalog eine ganze Reihe an hohen Strafen vor:
- Rettungsgasse nicht gebildet: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
- … mit Behinderung: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
- … mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
- … mit Sachbeschädigung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
Weder Autofahrer noch Motorradfahrer dürfen die freie Gasse benutzten, diese ist ausschließlich für Rettungseinsätze vorgesehen. Wer sie dennoch befährt, muss mit einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 240 Euro rechnen.
Trotz der drastischen Strafen kommt es immer wieder zu tragischen Vorfällen, bei denen eine fehlende Rettungsgasse womöglich Menschenleben gekostet hat. Um mehr dazu zu erfahren und wie man eine solche Gasse richtig bildet, lesen Sie hier weiter.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de
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