Nicht auf den Mund gefallen: Mit diesen Ausreden wollen sich Temposünder aus der Affäre ziehen

30.07.2025 - 4 min Lesezeit

Haben Blitzer-Ausflüchte vor Gericht Bestand?

Kein Mensch ist scharf darauf, sich im Straßenverkehr ein Bußgeld einzuhandeln. Dennoch nehmen es einige mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau. Unter den dabei geblitzten Fahrern gibt es wiederum solche, die um eine Ausrede nicht verlegen sind. Die Palette der Erklärungen reicht von einem nervösen Magen bis hin zu angeblich defekten Tachometern. Welche Begründungen in einem Bußgeldverfahren plausibel sind und wann der Richter nur müde lächeln wird, weiß Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Nicht auf den Mund gefallen: Mit diesen Ausreden wollen sich Temposünder aus der Affäre ziehen

Ground Picture / shutterstock.com

Der Fahrassi ist schuld

„Ein geblitzter Fahrer aus dem Landkreis Helmstedt behauptete, dass sein Auto innerorts plötzlich selbstständig beschleunigte, nachdem das Assistenzsystem fälschlich ein ‚80‘-Schild auf einem Anhänger der mobilen Radarfalle als Tempolimit deutete. Fahrassistenzsysteme sind noch fehleranfällig und können durch einfache visuelle Reize getäuscht werden. Die Verantwortung liegt aber stets beim Fahrer – die Ausrede schützt daher nicht vor einem Bußgeld.“

Die Toilette ruft

„In Ausnahmefällen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch einen medizinischen Notstand gerechtfertigt werden, zum Beispiel bei akutem Stuhldrang. Gerichtsurteile bestätigen, dass dies unter strengen Bedingungen akzeptiert werden kann. Hierfür ist jedoch ein ärztliches Attest erforderlich und es muss nachgewiesen werden, dass keine andere Alternative bestand.“

Privater Krankenwagen

„Auch hier sind die Erfolgsaussichten besser, wenn der Notfall durch Dokumente wie ein ärztliches Attest oder einen Krankenhausbericht belegt werden kann. Sowohl der Wahrheitsgehalt der Aussage als auch die Angemessenheit wird überprüft, schließlich gilt es für solche Fälle grundsätzlich einen Krankenwagen zu rufen. Nur wenn die Situation tatsächlich keinen anderen Ausweg bot, könnte die Erklärung Fahrer vor einer Bestrafung bewahren.“

Rettungskräfte im Rückspiegel

„Wenn auf dem Messfoto oder durch Zeugen ein Einsatzfahrzeug nachweisbar ist und ein zu schnelles Fahren erforderlich war, kann dies eine taugliche Entschuldigung sein. Entscheidend ist die Beweisführung und auch hier die Frage der Erforderlichkeit.“

Ihr habt den falschen Fahrer im Visier

„Diese Strategie führt oft ins Leere, da Behörden den Fahrer und die Tat sorgfältig prüfen. Im Zweifel kann ein anthropologisches Sachverständigengutachten eingeholt werden. In dem Fall wird eine Vielzahl individueller Merkmale des Gesichts untersucht. Da bereits Teile des Gesichts dafür ausreichen, ist das Risiko, dass die Identität bestätigt wird, hoch. Die Kosten des Gutachtens muss der Betroffene im Falle der Identifizierung zusätzlich zur Geldbuße tragen. Wer im Zusammenhang mit der Ausrede außerdem einen falschen Fahrer beschuldigt, begeht eine Straftat. Die sogenannte falsche Verdächtigung wird entsprechend verfolgt und geahndet.“

Terminbedingte Raserei

„Solche Erklärungen deuten auf Vorsatz hin und können die Strafe sogar erhöhen, da sie zeigen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst in Kauf genommen wurde. Das kann unter anderem zu einer Verdoppelung der sogenannten Regelgeldbuße führen.“

Verkehrsschild infrage gestellt

„Verkehrszeichen sind verbindlich, auch wenn sie subjektiv unnötig erscheinen. Ist die Geschwindigkeit beispielsweise aufgrund einer Baustelle beschränkt, ohne dass Bauarbeiten tatsächlich zu sehen sind, muss dennoch der Anordnung des Verkehrsschildes Folge geleistet werden. Mit einer Diskussion über Sinn oder Zweck der Beschilderung lässt sich ein Bußgeld daher nicht vermeiden.“

Eigensinniger Tachometer

„Tachos und Navigationsgeräte sind nicht geeicht und daher nicht präzise genug, um die Messung eines Blitzers anzufechten. Die Standardmessverfahren der Polizei sind deutlich genauer und rechtlich anerkannt.“

Von Fall zu Fall entscheiden

Viele Ausreden oder Erklärungen haben demnach wenig Aussicht auf Erfolg. Wer nachweisbar lügt, verschlimmert seine Situation im Zweifel sogar. Zumindest sollte man in der Lage sein, den vorgetragenen Grund auch mit Beweisen untermauern zu können. Insbesondere bei plausibel dargelegten Notfällen stehen die Chancen immerhin gut, dass das Bußgeldverfahrens eingestellt wird.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

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