Es gibt viele verschiedene Verkehrszeichen, die man in der Fahrschule lernt. Jedoch werden manchmal neue hinzugefügt, die viele noch nicht kennen. Bei diesem neuen Schild kann die Ahnungslosigkeit, jedoch teuer werden. Wie Sie ein 100 Euro Bußgeld vermeiden, lesen Sie hier.

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Wie sieht das Verkehrszeichen aus
Das Verkehrszeichen ist noch recht selten vorzufinden, daher wundern sich auch viele Radfahrer, wenn sie darauf stoßen. Es kann aber immer wieder vorkommen. Dabei handelt es sich um das Schild mit der Kennzeichnung 350.1. Das Schild ist rechteckig, grün und zeigt mit weißen Markierungen eine zweispurige Straße. Im Vordergrund ist ein Fahrrad abgezeichnet.

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Wenn Sie dieses Verkehrsschild vorfinden, handelt es sich bei der Straße um einen Radschnellweg (RSW). Hier dürfen keine Autos fahren, halten oder parken. Auch für Fußgänger ist das Betreten von RSW tabu.
Was sind Radschnellwege
Bis vor drei Jahren war das RSW-Verkehrszeichen noch nicht nötig. Doch mit der heutigen Klimakrise, wurden in den letzten Jahren viele Projekte gestartet, um die CO₂-Emissionen zu verringern. Eine solche Initiative sind auch die RSW. Sie sollen die Deutschen dazu motivieren, mit dem Fahrrad zu pendeln, anstelle des Autos. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV): „(…) sind RSW insbesondere für urbane Räume und Metropolregionen interessant und können eine echte Alternative insbesondere für Pendler sein. Darüber hinaus können RSW dazu beitragen, negative Folgen des Straßenverkehrs wie Lärmbelästigung und Schadstoffemission zu reduzieren und wirken sich positiv aufs Klima aus“.
Strafen beim Missachten
Wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug dennoch an oder auf einem der RSW parken, können Sie mit einer Geldstrafe von 55 Euro rechnen. Besonders teuer wird es, wenn das falsch geparkte Fahrzeug Fahrradfahrer:
- behindert
- gefährdet
- oder es kommt zu einem Unfall
Die Sanktionen können dann zwischen 70 und 100 Euro liegen. Obendrauf kann auch ein Punkt in Flensburg anfallen.
Radschnellwege auch ohne Verkehrszeichen erkennen
Die RSW sind nicht nur an dem grünen Verkehrszeichen zu erkennen. Damit Sie sich die Strafe ersparen und das Geld lieber für einen schönen Urlaub verwenden können, ist es hilfreich, die Wege ohne Schild zu bemerken. Laut eines Berichtes der Website „radschnellwege.nrw“ sind das die Merkmale von solchen Straßen:
- Es befinden sich zwei grüne Linien auf jeweils der rechten und linken Seite.
- Im Einrichtungsverkehr ist der Weg mindestens 3 Meter und im Zweirichtungsverkehr mindestens 4 Meter breit.
- RSW sind oftmals asphaltiert oder mit einem besonderen Radfahr-Belag versehen.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: radschnellwege.nrw
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