11.11.2021 - 3 min LesezeitRadar-Anhänger
Grevenbroich in Nordrhein-Westfalen bekommt in wenigen Tagen einen neuen Blitzer zur Geschwindigkeitsüberwachung. Der Radar-Anhänger hat den Namen „Franziska“ erhalten und kann per Fernbedienung gesteuert werden.

Das Ordnungsamt hat der Redaktion von RP Online vorab den Blitzer einmal vorgeführt. Dabei haben sie festgestellt, dass das Gerät jede Menge Hightech enthält. Das Gerät lässt sich absenken, damit die Räder geschützt werden. Laut eines Mitarbeiters des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes könne das Gerät zudem in zwei Richtungen blitzen. Nutzen möchte die Stadt „Franziska“ zusätzlich zu einem bereits vorhandenen Blitzeranhänger. Der große Vorteil sei, dass der Aufbau unbeaufsichtigt stehen bleiben kann, so Ordnungsdezernent Claus Ropertz. Es gibt aber noch eine weitere Besonderheit. Der Anhänger kann zudem noch das das Verkehrsaufkommen sowie die Durchschnittsgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer messen. Da sich viele Bürger über zu schnelles Fahren beschwert hätten, will das Ordnungsamt damit weitere Daten ermitteln und Langzeitmessungen vornehmen.
„Franziska“ soll insbesondere in Tempo-30-, Tempo-50- und Tempo-70-Zonen aufgestellt werden. Wo genau der Blitzeranhänger stehen wird, soll aber noch nicht verraten werden. „Franzi liebt die Überraschung“, sagt Claus Ropertz gegenüber RP Online. Dennoch gibt er an, dass es sich um bekannte Stellen handeln wird.
Den Vorwurf der Abzocke lehnt der Ordnungsdezernent ab. Einnahmen werde man natürlich erzielen. Da häufig Einspruch in Bußgeldverfahren eingelegt wird, soll der Blitzer erst ab 9 km/h zu viel auslösen. So sei man auf der sicheren Seite. Fehler können dennoch auftreten. Daher lohnt es sich immer seinen Bußgeldbescheid prüfen zu lassen.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.
Quelle: RP Online
5 min Lesezeit
·
News
Weiterlesen
5 min Lesezeit
·
News
Weiterlesen
5 min Lesezeit
·
News
Weiterlesen
4 min Lesezeit
·
News
Weiterlesen
5 min Lesezeit
·
News
Weiterlesen
Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: