Neue Bußgeld-Regel: Warum die geplante Verwarnungsgeld-Erhöhung so viel Widerspruch auslöst

02.01.2026 - 3 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Gesetzesvorhaben: Bund und Länder planen, geringfügige Ordnungswidrigkeiten wie Parkverstöße häufiger mit einem Verwarnungsgeld zu ahnden, indem die Höchstsumme von 55 Euro auf 150 Euro angehoben werden soll.
  • Die Idee: Bürokratieabbau durch mehr Verwarnungen anstelle von aufwendigeren Bußgeldverfahren.
  • Kritik: Vorwurf der „Abzocke“ durch unverhältnismäßig hohe Verwarngelder auf Kosten der Verkehrsteilnehmer. Zudem verschiebt sich die Grenze der Möglichkeit des Einspruchs in einem Bußgeldverfahren.
  • Zustimmung: Zügige, digitalisierte Verfahren und Wegfall von Gebühren.
Neue Bußgeld-Regel: Warum die geplante Verwarnungsgeld-Erhöhung so viel Widerspruch auslöst

Bartolomiej Pietrzyk / shutterstock.com

Was sich ändern soll

Im Rahmen des Anfang Dezember 2025 gefassten Beschlusses von Bund und Ländern zur Modernisierung und Digitalisierung staatlicher Verfahren ist auch eine Obergrenze für Verwarnungsgelder geplant. Konkret heißt es in dem Papier: „Geringfügige Ordnungswidrigkeiten sollen wieder häufiger bürokratiearm mittels Verwarnungsgeldes statt durch Geldbuße im Rahmen eines aufwendigeren Bußgeldverfahrens geahndet werden können.“

Der Vorteil: Die Verfahren wären schneller abgeschlossen, Gebühren würden entfallen und der Verwaltungsaufwand würde sinken. Die finanzielle Belastung für den jeweils Betroffenen wäre somit berechenbarer. Der Nachteil: Anstelle der aktuell 55 Euro (gemäß § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes) könnten künftig bis zu 150 Euro für eine verwarnungswürdige Ordnungswidrigkeit anfallen.

Widerstand aus der Bevölkerung

Dass die geplanten Neuerungen bei den Bürgern nicht unbedingt auf Zustimmung stoßen, zeigen die Reaktionen der Leser eines Artikels auf futurezone.de. Für viele Autofahrer klingt der Verzicht auf ein formelles Verfahren nicht nach Entlastung, sondern nach Druck, eine schnelle Zahlung ohne die Möglichkeit eines Einspruchs leisten zu müssen. Der Anstieg auf bis zu 150 Euro für geringere Delikte wird zudem als unverhältnismäßig empfunden.

Neben der von mehreren Lesern unterstellten Absicht, der Gesetzgeber würde hier unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus „Abzocke“ betreiben, spricht ein User sogar vom „Raubritter-Staat Deutschland!“. Auch der Vorwurf einer sozialen Benachteiligung steht im Raum: „Autofahren ist doch bald nur noch ein Privileg für Besserverdienende, ein Fehler und schon sind 150 Euro weg.“

Pro-Argumente sind rar

Deutlich in der Minderheit sind die positiven Resonanzen auf die geplanten Neuerungen. Ein Leser schreibt: „Ich würde die Digitalisierung begrüßen, damit Verfahren schneller und kostengünstiger verlaufen.“ Ein anderer weiß um die finanzielle Not der Gemeinden: „Die Kommunen/Städte sind klamm, da muss man doch was machen.“ Die überwältigende Mehrheit befürchtet jedoch Missbrauch, soziale Ungerechtigkeit und eine Verschlechterung des bereits angeknacksten Verhältnisses zwischen Behörden und Verkehrsteilnehmern.

Quellen:

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