An einem sonnigen Tag im Auto zu sitzen und laut Musik zu hören. Das gehört zu den schönen Dingen des Lebens. Jedoch kann Musik zu einer Ablenkung werden. Ab wann die Musik heruntergedreht werden muss und es zu einem Bußgeld kommen kann, lesen Sie hier.

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Was sagt die StVO dazu
Grundlegend ist am Musikhören während des Autofahrens nichts auszusetzen. Wenn es jedoch zu einer Ablenkung von dem Verkehrsgeschehen wird, kann es zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder auch zu einem Unfall kommen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt keine Obergrenze von dB vor. DB ist die Messeinheit, indem die Lautstärke gemessen wird und laut der Redaktion „Karlsruhe-Insider“ kann bereits 70 dB die Aufmerksamkeit beeinträchtigen.
Geschrieben steht in der StVO, § 1 Absatz: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und Rücksichtnahme.“
In Bezug auf das Musikhören, bedeutet dies, dass die Lautstärke den Umständen angepasst werden muss. Die Musik über die Stereoanlage sollte auf keinen Fall die Martinshörner der Polizei, der Rettungsdienste oder auch das Hupen von anderem Verkehrsteilnehmer übertönen. Sollten Sie dagegen verstoßen, riskieren Sie, laut eines Berichtes der Redaktion „T-Online“ ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Sollte jedoch ein Einsatzwagen überhört werden, gilt das als Ordnungswidrigkeit und die Geldstrafe kann auch höher als 10 Euro sein.
Kopfhörer beim Autofahren
Genau wie bei dem Musikhören über die Stereoanlage, ist das Tragen von Kopfhörern beim Autofahren nicht verboten. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Die Lautstärke sollte moderat sein und auf die anderen Verkehrsteilnehmer sollten Sie Rücksicht nehmen.
Unfallgefahr
Sollten Sie jedoch in einen Unfall geraten, da Sie abgelenkt waren durch das Hören von Musik, droht nicht nur ein höheres Bußgeld. Dabei können auch Punkte in Flensburg anfallen. Zu beachten ist, dass bestimmte Musik aufputschend auf den Fahrer wirken und zu riskanten Manövern verleiten kann. Hier sollte man auf seine Instinkte hören. Viele Autofahrer drehen die Musik runter, sobald Sie in einer unbekannten Gegend sind oder beim Parken. Dadurch können Sie sich besser auf das Fahren oder Parken konzentrieren. Somit verringern Sie die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu bauen.
Positiver Einfluss von Musik
Wenn Sie sich die Frage stellen: Wieso sollte ich überhaupt noch Musik hören während des Autofahrens? Musik kann nicht nur zu einer Ablenkung werden, es trägt auch zur Senkung von dem Stresslevel des Fahrers bei. Das wirkt sich positiv auf das Verkehrsverhalten aus. Laut web.de sind Autofahrer, die gestresst sind, oftmals abgelenkt und werden unachtsam. Als Folge, kann es zu einem Unfall kommen. Sollten Sie morgen wieder im stressigen Berufsverkehr stehen, könnten Sie durch das Anschalten des Radios profitieren. Solange es nicht zu laut ist, kommen Sie entspannt und ohne Knöllchen an ihr Ziel an.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: karlsruhe-insider.de, t-online.de, web.de
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