FAQ:
1. Müssen Blitzer einen Mindestabstand zum Ortsschild einhalten?
2. Kann ich einen Bußgeldbescheid anfechten, wenn der Blitzer zu nah am Tempolimit-Schild steht?
3. Welche Rolle spielt die Sichtbarkeit von Temposchildern bei Blitzern?
Spielregeln für die Verkehrsüberwachung: Was Autofahrer wissen sollten
Wer beim Rasen in die Radarfalle tappt, hält schnell einen Bußgeldbescheid in der Hand. Doch nicht jede Strafe ist in Beton gegossen. Auch für Behörden gelten bestimmte Spielregeln, wenn sie Verkehrsverstöße ahnden. Werden etwa Mindestabstände nicht eingehalten oder vor allem Verkehrszeichen verdeckt, macht das einen Bußgeldvorwurf schnell anfechtbar.

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„Mist, geblitzt!“
Dieses ungute Gefühl, erwischt worden zu sein, kennen viele Autofahrer. Was sie auch wissen sollten: Für das Aufstellen von Verkehrsüberwachungsgeräten gelten spezielle Regeln. Entscheidend ist unter anderem, wie weit der Blitzer vom Verkehrsschild entfernt steht.
Wichtig zu wissen: die Mindestabstände der Bundesländer
Einheitliche Vorgaben für den Abstand zwischen Temposchild und Messstelle gibt es in Deutschland nicht. Wie das geregelt ist, liegt bei den Ländern und ihren Polizeibehörden. Jedes Bundesland definiert abhängig von Straßentyp und Beschilderung selbst, wie groß der Abstand zwischen Schild und Blitzer sein muss. Die Bandbreite liegt zwischen 75 und 250 Metern.
Bundesland | Mindestabstand in Metern |
Bayern | 200 |
Berlin | Ortsschild: 150, Temposchild: 75 |
Brandenburg | 150 |
Bremen | 150 |
Hessen | 100 |
Mecklenburg-Vorpommern | Kraftfahrstraßen: 100, Autobahn: 250 |
Niedersachen | 150 |
Rheinland-Pfalz | 100 |
Sachsen | 150 |
Sachsen-Anhalt | 100 |
Schleswig-Holstein | 150 |
Thüringen | 200 |
In Bayern und Thüringen ist beispielsweise ein Mindestabstand von 200 Metern vorgeschrieben. Berlin erlaubt Blitzer bereits 75 Meter hinter einem Tempolimit-Schild, bei Ortsschildern gelten 150 Meter. Hessen und Sachsen-Anhalt begnügen sich mit 100 Metern. Besonders streng ist Mecklenburg-Vorpommern: Auf Autobahnen muss der Blitzer hier mindestens 250 Meter vom Verkehrsschild entfernt stehen.
In Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland gibt es hingegen keine ausdrücklich festgelegten Mindestabstände. Dort kann eine Radarfalle im Zweifel direkt hinter dem Schild lauern.
Keine Erfolgsgarantie
Doch Vorsicht: Unterschreitet ein Blitzer den empfohlenen Mindestabstand, ist das zwar ein möglicher Ansatzpunkt für einen Einspruch. Eine Garantie auf Erfolg gibt es dabei aber nicht. Denn es ist man deutlich schneller als erlaubt, kann schon aufgrund dessen ein Bußgeld ausgesprochen werden.
Noch wichtiger: Verkehrsschilder müssen sichtbar sein
Anders sieht es bei der Sichtbarkeit der Verkehrszeichen aus. Diese müssen nach dem sogenannten Sichtbarkeitsgrundsatz so aufgestellt sein, dass ihre Bedeutung für Verkehrsteilnehmer auch bei einem raschen und beiläufigen Blick erkennbar ist.
Ist ein Temposchild durch Schmutz, Laub oder Äste verdeckt oder verwittert, kann dies die Geschwindigkeitsbegrenzung stark infrage stellen. Wird dies auch nachgewiesen, steigen die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch deutlich.
Mindestabstände sollte man kennen, doch bei verdeckten oder unleserlichen Verkehrsschildern stehen die Chancen für Betroffene besser, sich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: t-online.de
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