Mängel am Neuwagen

11.12.2021 - 3 min Lesezeit

Diese Möglichkeiten haben Sie

Wer gespart hat, um einen fehlerfreien Neuwagen zu kaufen, ärgert sich meist umso mehr, wenn dieser plötzlich Mängel aufweist. Doch was können Betroffene in diesem Fall tun?

Sobald Sie merken, dass der Neuwagen Macken hat, sollten Sie diese schnellstmöglich reklamieren. Wichtig ist, dass Sie das direkt beim Verkäufer tun. Ihm gegenüber haben sie die gesetzliche Sachmängelhaftung. Mit dieser haben Sie zwei Jahre nach Erhalt des Wagens das Recht auf Nacherfüllung. Sie können demnach verlangen, dass die Mängel beseitigt werden. Funktioniert die Nacherfüllung nicht, kann das Auto auch zurückgegeben werden. Eine dritte Möglichkeit ist, den Mangel hinzunehmen und den Kaufpreis zu mindern.

Waren dem Verkäufer die Mängel bereits bekannt, kann man dies als arglistiges Verschweigen werten. Die Verjährungsfrist verlängert sich in diesem Fall auf drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, indem das Fahrzeug übergeben worden ist.

Ab dem 1.1.2022 gibt es Änderungen beim Gewährleistungsrecht. So müssen Verkäufer von Fahrzeugen, die digitale Elemente wie zum Beispiel Navigationssysteme beinhalten, auch die Updates für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stellen. Wie lange das ist, häng vom Kaufvertrag ab. Ein Sachmangel tritt dann auf, wenn die Updates fehlen.

Zusätzlich verlängert sich die Frist der Beweislastumkehr von sechs Monate auf ein Jahr. Das heißt: Zeit sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, ist zu vermuten, dass er schon bei der Übergabe vorlag.

Hat das Auto einen Mangel, müssen Sie den Verkäufer zur kostenlosen Nacherfüllung auffordern. Setzten Sie ihm eine angemessene Frist. Der Verkäufer trägt in dem Zusammenhang der Nachbesserung alle Kosten.

Klappt es nicht so mit der Nachbesserung und die Mängel sind nach zwei Versuchen der Nachbesserung immer noch vorhanden, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Dies gilt ebenfalls, wenn die gesetzte Frist ohne Erfolg verstrichen ist oder der Verkäufer sich weigert, die Mängel zu beheben.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: t-online.de, adac.de

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