Landtagsabgeordneter klagt gegen Dieselfahrverbot

13.12.2022 - 3 min Lesezeit

Abgeordneter und Automobilclub klagen gegen die Stadt München

Ein Mann der Tat! Der Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper von der CSU wehrt sich gegen das Dieselfahrverbot in München und reicht Klage gegen die Stadt ein – soll doch ab Februar 2023 für Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 und ab Oktober 2023 für Diesel mit Euro 5 ein Fahrverbot für den Mittleren Ring in München und innerhalb des Mittleren Rings in Kraft treten.

Fahrzeuge in München im Stau. In 2023 soll nun das Diesfahrverbot in Kraft treten. Ein Landtagsabgeordneter klagt nun dagegen.

Andreas Krumwiede / shutterstock.com

Ein Akt der Enteignung?

Im Gespräch mit „Bild“ sagt Brannekämper, der im Besitz eines Land Rover Discovery ist: „Ich nutze den Wagen für Familienfahrten, für lange Dienstreisen und Urlaubsfahrten. Das Auto ist noch absolut in gutem Zustand, ich wollte damit mindestens noch 100000 Kilometer fahren.“ Da das Fahrzeug jedoch der Schadstoffklasse 5 angehört, müsste der Politiker den Wagen ab Oktober 2023 von der Straße schaffen.

Für Brannekämper gleicht die Maßnahme der Stadt daher, „einer Enteignung von Tausenden Autofahrern und Verschwendung von Volksvermögen.“ Zudem wäre es weder ökologisch, wenn sich Zehntausende Bürger neue Fahrzeuge anschaffen müssten, noch könnten sich alle Betroffenen mal eben ein solches kaufen.

Automobilclub macht sich für Verbraucher stark

Brannekämper zur Seite steht Michael Haberland (54) in seiner Funktion als Präsident des Automobilclubs „Mobil in Deutschland e.V.“. Für diesen ist das Fahrverbot in der bayerischen Landeshauptstadt vollkommen unverhältnismäßig: „Die Werte an den Messstationen sinken überall kontinuierlich. Im aktuellen Quartal sind absolut alle Messwerte im grünen Bereich.“ Die Stadt aber, so Haberland, würde die sinkende Tendenz der Werte einfach ausblenden. Die von dem Fahrverbot im Raum München rund 140.000 betroffenen Autofahrer hätten das Nachsehen.

Die Stadt München hält dagegen, dass man gar keine andere Wahl gehabt hätte, da das Fahrverbot die Folge einer Klage des Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sei. Würde man den Vorgaben nicht nachkommen, hätten Geldbußen in Millionenhöhe fällig werden können.

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Quelle: bild.de

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