das Wichtigste zuerst
• Forderung: Der Bundesrat fordert ein striktes Verbot von Blitzer-Warnern, da das aktuelle Nutzungsverbot wegen mangelnder Kontrollmöglichkeiten kaum Wirkung entfalte.
• Ahndung: Die Polizei ist laut den Ländern meist auf „Zufallsfunde“ angewiesen, da der Schutz des privaten Innenraums im Fahrzeug eine anlasslose Handykontrolle untersagt.
• Rechtslage: In Deutschland ist die Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt verboten. Besitz und Installation sind erlaubt.
• Sonderrolle autarke Geräte: Für reine Blitzer-Warner-Hardware ohne Smartphone oder App ist bereits das betriebsbereite Mitführen laut StVO verboten.
• Absage: Die Bundesregierung weist das Totalverbot zurück und sieht die Länder in der Pflicht, das geltende Recht durch eine höhere Kontrolldichte durchzusetzen. Rechtlich bleibt alles wie gehabt.
• Strafen: Wer während der Fahrt eine Blitzer-App nutzt, riskiert nach wie vor 75 Euro Bußgeld und einen Punkt.

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Neuer Streit über Blitzer-Warner
Ein Vorstoß der Bundesländer im Bundesrat hat eine neue Diskussion über die Legalität von Blitzer-Warn-Apps in Deutschland entfacht. Die Länder fordern eine Gesetzesänderung hin zu einem Komplettverbot, um die Nutzung dieser Apps effektiver sanktionieren zu können. Hintergrund ist die aktuelle Rechtslage, die gemäß § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Nutzungsverbot vorsieht, dessen Überprüfung im Alltag jedoch als nahezu unmöglich gilt.
Bundesländer: Ahndung des Nutzungsverbots fast unmöglich
Das liegt daran, dass die Polizei für eine rechtssichere Ahndung die aktive Nutzung der App während der Fahrt nachweisen muss. Da das Smartphone im privaten Innenraum des Fahrzeugs genutzt wird, sind die Hürden für eine Durchsuchung oder Sicherstellung des Geräts im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle sehr hoch.
Ohne einen konkreten Anfangsverdacht oder das offene Einsehen des Displays dürfen Beamte das Handy nicht ohne Weiteres kontrollieren. Die Sanktionierung bleibt somit aus Sicht der Bundesländer fast ausschließlich von „Zufallsfunden“ abhängig, was die präventive Wirkung des bestehenden Verbots in der Realität weitgehend neutralisiert.
Bundesregierung lehnt Komplettverbot ab
Die Bundesregierung interpretiert diese Sichtweise als Forderung nach einem Totalverbot für sämtliche Warn-Apps und Geräte. Diesen Schritt lehnt man in Berlin jedoch strikt ab. Stattdessen nimmt der Bund die Länder in die Pflicht: Sie sollen ihre Zuständigkeit bei der Überwachung des Straßenverkehrs wahrnehmen und das bestehende Nutzungsverbot durch eine höhere Kontrolldichte durchsetzen.
Klare Rechtslage für reine Blitzer-Warner
In der aktuellen Debatte ist fast immer von Warn-Apps die Rede. Es gibt jedoch auch Geräte ohne die Notwendigkeit eines gekoppelten Smartphones. Bei diesen autarken Lösungen ist die Rechtslage sogar noch eindeutiger, da sie ausschließlich für die Warnung vor Blitzern konstruiert wurden.
Im Gegensatz zum vielseitigen Smartphone besitzen diese Warner keinen anderen legalen Verwendungszweck und rücken daher bei Kontrollen besonders schnell ins Visier der Behörden. Schon jetzt ist das betriebsbereite Mitführen solcher Hardware untersagt, da sie laut StVO als technische Geräte zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gelten.
Fazit
Damit behalten die bisherigen Vorschriften zur Nutzung von Blitzer-Warnern im Straßenverkehr ihre Gültigkeit bei. Lediglich die Nutzung der App oder eines entsprechenden Warngeräts während der Fahrt ist untersagt.
Der Besitz der Software auf dem Smartphone bleibt hingegen straffrei, solange sie während der Fahrt nicht genutzt wird. Bei Verstößen gegen dieses Nutzungsverbot werden ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Quellen
Auto Motor und Sport: Länder wollen Verbot, Bund erteilt Absage
Gesetze im Internet: § 23 StVO
OLG Karlsruhe, Beschluss 07.02.2023, 2 ORbs 35 Ss 9/23 (Presse)
Bundesrat: Drucksache 92/25 (Regierungsentwurf StVG-Änderung)
BMDV: Gesetzgebungsverfahren – Fünftes Gesetz zur Änderung des StVG
ADAC: Radarwarner & Blitzer-Apps
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