Sogenannte Scan-Fahrzeuge sollen künftig dabei helfen, den Parkraum zu überwachen. Damit soll die Anzahl der Kontrollen um das Zwanzigfache erhöht werden. Das sieht zumindest eine Empfehlung der Bundesländer an die deutsche Regierung vor. Doch so einfach ist es nicht. Was dagegen spricht und welche Kritik es gibt, erfahren Sie hier.

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Ordnungshüter schaffen nur 50 Kontrollen pro Stunde
Weil es oft an Parkplätzen mangelt, werden gültige Regeln von einigen Autofahrern schlechthin ignoriert. Das führt zu Ärger und vermindert die Sicherheit im Straßenverkehr. An bestimmten Stellen, wie etwa Feuerwehrzufahrten, Fuß- und Radwegen können falsch abgestellte Fahrzeuge zu schwerwiegenden Unfällen führen oder Einsatzfahrzeuge behindern.
Allerdings fällt die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zurzeit häufig zu kurz aus. Denn die Überwachung des Parkraums findet größtenteils durch „Vollzugskräfte“ statt. Die Ordnungshüter können laut eines Schreibens des Verkehrsausschusses des Bundesrates jedoch pro Stunde lediglich 50 Autos kontrollieren – viel zu wenige.
KI und Kameras sollen zur Hilfe kommen
Aus dem oben genannten Grund beabsichtigen die Bundesländer sogenannte „Scan-Fahrzeuge“ einzusetzen, um Parksünder effektiver zu erfassen. Diese Super-Scanner können mithilfe von Künstlicher Intelligenz innerhalb einer Stunde rund 1.000 Kraftfahrzeuge kontrollieren.
Wie sie funktionieren, erklärt die Rheinische Post in einem Beitrag: „Während der Kontrollfahrten der Scan-Wagen fertigen Kamerasysteme […] Bilder der Kennzeichen der abgestellten Fahrzeuge an.“ Und: „Die werden automatisiert online mit einer Datenbank abgeglichen, in der die jeweils gültigen Parkberechtigungen hinterlegt sind.“ Falls ein Fahrzeug keine Berechtigung zum Parken hat, wird vom System automatisch eine Nachricht an die entsprechende Bußgeldstelle verschickt.
Welche Strafen drohen Falschparkern?
Die Strafen für Parksünder könnten teils sehr drastisch sein. Der Bußgeldkatalog sieht hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg vor:
Verstoß | Qualifizierung | Regelsatz | Punkte |
---|---|---|---|
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt | |||
Parken in Kurven | - | 35 € | - |
Parken in Kurven | ... mit Behinderung | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h mit Behinderung | 55 € | - |
Parken in Kurven | ... länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 Punkt |
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist | |||
Parken im Halteverbot | - | 25 € | - |
Parken im Halteverbot | ... mit Behinderung | 40 € | - |
Parken im Halteverbot | ... länger als 1 h | 40 € | - |
Parken im Halteverbot | ... länger als 1 h mit Behinderung | 50 € | - |
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg | |||
Parken auf Wegen | - | 55 € | - |
Parken auf Wegen | ... mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... länger als 1 h | 70 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... länger als 1 h mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... mit Gefährdung | 80 € | 1 Punkt |
Parken auf Wegen | ... mit Sachbeschädigung | 100€ | 1 Punkt |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt | |||
Parken vor Feuerwehrzufahrten | - | 55 € | - |
Parken vor Feuerwehrzufahrten | ... dadurch Rettungsfahrzeug behindert | 100 € | 1 Punkt |
Geparkt obwohl unzulässig oder unberechtigt | |||
Unzulässig abgestelltes Fahrzeug | - | 10 € | - |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | - | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | - | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | - | 55 € | - |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt | |||
Parken in zweiter Reihe | - | 55 € | - |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Gefährdung | 90 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... länger als 15 Min. | 85 € | 1 Punkt |
Parken in zweiter Reihe | ... länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 € | 1 Punkt |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | |||
Parken auf Gleisen | - | 55 € | - |
Parken auf Gleisen | ... mit Behinderung | 70 € | - |
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 | |||
Parken auf Sonderfahrstreifen | - | 55 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Behinderung | 70 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Gefährdung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... mit Sachbeschädigung | 100 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h | 70 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Behinderung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Gefährdung | 80 € | - |
Parken auf Sonderfahrstreifen | ... länger als 3 h mit Sachbeschädigung | 100 € | - |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt | |||
Parken bei Zeitüberschreitung | - | 20 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … Ablauf bis zu 30 min. | 20 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … Ablauf bis zu 1 h | 25 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | … bis zu 2 h | 30 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | ... bis zu 3 h | 35 € | - |
Parken bei Zeitüberschreitung | ... länger als 3 h | 40 € | - |
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt | |||
Parken im Verkehrsverbot | - | 55 € | - |
Parken im Verkehrsverbot | … mit Behinderung | 70 € | - |
Parken im Verkehrsverbot | … länger als 3 Stunden | 70 € | - |
Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes muss her
Laut Erfahrungen aus Städten wie Amsterdam und Paris, wo Scan-Fahrzeuge bereits seit längerer Zeit Teil der Parkraumüberwachung sind, sind die Ergebnisse des Einsatzes vielversprechend. In einer Empfehlung der Bundesländer an die Bundesregierung heißt es demzufolge, dass eine solche Vorgehensweise eine „regelkonforme Nutzung“ des öffentlichen Parkraums drastisch erhöhen würde.
Zurzeit gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage für eine anlasslose Erfassung von Kennzeichen. Daher fordern die Länder die deutsche Regierung dazu auf, das Straßenverkehrsgesetz zu ändern.
Ist die digitale Parkraumüberwachung datenschutzkonform?
Gut zu wissen: Die mit einem Nummernschild verbundenen Informationen sind personenbezogene Datensätze und dürfen somit nicht grundlos aufgenommen und verarbeitet werden.
Demzufolge sieht der ADAC vor allem aus Datenschutzgründen ein Hindernis für den Einsatz der Super-Scanner in Deutschland: „Wenn spezielle Fahrzeuge die Parkzonen abfahren und Nummernschilder parkender Autos scannen, besteht auch die Möglichkeit, dass der weitere Straßenraum und die sich hier bewegenden Menschen ebenfalls erfasst werden“, sagt Abteilungsleiter für Verkehr und Umwelt Holger Bach gegenüber dem Reutlinger General-Anzeiger.
Aus diesem Grund möchte der Automobilclub zunächst geklärt haben:
- Wie lange die erfassten Daten gespeichert bleiben
- Wo diese Informationen abgelegt sind
- Ob die Kennzeichen auch wirklich nur zweckgebunden verwendet werden
Zudem stellen sich die Verkehrsexperten die Frage, „ob hohe Investitionen in die digitale Parkraumüberwachung überhaupt noch sinnvoll sind oder ob die Kommunen nicht eher den Fokus auf das Parken in Parkhäusern und Tiefgaragen legen sollten“.
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: rp-online.de, gea.de
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