Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine Entscheidung getroffen: Das bloße Umlagern eines Handys beim Autofahren, während Sie durch die Freisprechanlage telefonieren, ist keine Ordnungswidrigkeit. Was Sie beim Herumhantieren mit Ihrem Handy während der Fahrt beachten müssen, lesen Sie hier.

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Wie kam es zu der Verhandlung
Die meisten Autofahrer wissen, dass das Handy hinterm Steuer nicht nur verboten ist, sondern auch sehr gefährlich sein kann. Jedoch würden viele Kraftfahrer es auch zugeben, dass Sie es dennoch hin und wieder machen. Ob man das Handy nur kurz umlagert oder eine Nachricht abschickt, machte bis zu dem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe oftmals keinen Unterschied. Wenn ein Polizist, oder die sogenannten Handy-Blitzer Sie mit einem Mobilfunktelefon in der Hand erwischen, kann es teuer werden. Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot können dazukommen. Genauso erging es einem Autofahrer im November 2022. Er wurde vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu einer Geldstrafe von 250 Euro verurteilt. Die Strafe wurde verhängt, da der Fahrer über die Freisprechanlage telefonierte und währenddessen sein Handy umlagerte. Gegen die Verurteilung hat er eine Rechtsbeschwerde eingelegt.
Was sagt die StVO dazu
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zugunsten des Verurteilten. Denn er hat nicht gegen § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) gehandelt. In der StVO steht geschrieben:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
- hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
- entweder
- nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
- zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Die reine Umlagerung, die der Betroffene gemacht hat, ist nicht gleichzusetzen mit der Benutzung. So entschieden auch die Richter in Karlsruhe. Das Urteil wurde laut eines Berichtes der Redaktion „Kostenlose Urteile“ von den Richtern wie folgt argumentiert: „(Es sei) nicht einsichtig, eine funktionsneutrale Tätigkeit wie das Umlagern bei einem Handy anders zu beurteilen als bei sonstigen im Fahrzeug mitgeführten Gegenständen“. Es macht auch keinen Unterschied, ob eine zuvor hergestellte Verbindung zwischen dem Smartphone mit der Freisprechanlage genutzt wird.
Handy zwischen Ohr und Schulter
Anders erging es bei der Autofahrerin, die meinte, sie müsste kein Bußgeld, für den Verstoß gegen die Nutzung des Handys am Steuer, bezahlen. Denn sie hatte das Smartphone nicht in der Hand, sondern zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt.
Dazu hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Dezember 2020 jedoch anders geurteilt und wiesen ihre Beschwerde zurück. Die Richter des OLG Köln entschieden, dass das Halten nicht notwendigerweise die Benutzung der Hände voraussetzte. Um mehr über den Fall zu erfahren, lesen Sie hier weiter.
Diese Strafen drohen
Nicht nur die Nutzung des Handys am Steuer sind strafbar. Andere elektrische Geräte sind auch verboten. Wenn Sie technische Geräte während der Fahrt nutzen, kann es zu einer Ablenkung werden. Sie riskieren nicht nur ein Bußgeld und andere Sanktionen, sondern auch in einen Unfall zu geraten. Folgende Strafen können Sie erwarten bei der Nutzung von elektrischen Geräten:
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 70 € | - | - |
11 - 15 km/h | 120 € | 1 Punkt | - |
16 - 20 km/h | 320 € | 1 Punkt | - |
21 - 25 km/h | 360 € | 2 Punkte | 1 Monat |
26 - 30 km /h | 480 € | 2 Punkte | 1 Monat |
31 - 40 km/h | 640 € | 2 Punkte | 2 Monate |
41 - 50 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
51 - 60 km/h | 900 € | 2 Punkte | 3 Monate |
über 60 km/h | 950 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
.Quelle: kostenlose-urteile.de
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