Gute Vorsätze für 2026: Punktekonto in Flensburg entlasten

19.12.2025 - 3 min Lesezeit
das Wichtigste zuerst
  • Kontext: Gute Vorsätze im Straßenverkehr helfen, Bußgelder und Punkte zu vermeiden und die Sicherheit im Alltag zu erhöhen.
  • Freiwilliger Abbau: Mit einem Fahreignungsseminar kann man alle fünf Jahre einen Punkt abbauen, sofern höchstens fünf Einträge vorliegen.
  • Verjährung im Blick: Punkte verjähren seit 2014 unabhängig voneinander und je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren.
  • Bußgeldbescheide prüfen: Viele Verfahren sind fehlerhaft. Die gründliche Überprüfung kann Sanktionen wie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verhindern.
Gute Vorsätze für 2026: Punktekonto in Flensburg entlasten

© Jo Panuwat D / shutterstock.com

Was hinter guten Vorsätzen im Straßenverkehr steckt

Ein paar Kilo weniger auf die Waage bringen? Mehr Sport und endlich mit dem Rauchen aufhören? An guten Vorsätzen für das neue Jahr mangelt es in der Regel nicht. Auch in Bezug auf das eigene Fahrverhalten kann man sicherlich etwas optimieren. „Der ultimative Vorsatz sollte im Straßenverkehr selbstverständlich lauten, sich an Tempolimits zu halten. Das reduziert nicht nur die Wahrscheinlichkeit, geblitzt zu werden, sondern auch das Unfallrisiko“, rät Tom Louven.

Punkte abbauen als Seminarteilnehmer

Wer bereits Einträge in Flensburg hat, kann auch aktiv Punkte abbauen. Dafür gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES). „Alle fünf Jahre kann auf diese Weise ein Punkt abgebaut werden, allerdings nur bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten“, erklärt der Anwalt. Die Seminare beinhalten einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil. Absolviert werden können die Kurse unter anderem beim TÜV oder der DEKRA.

Verfallsdatum von Punkten im Blick behalten

Auch die Verjährungsfristen von Einträgen im Fahreignungsregister (FAER) sollten Autofahrer kennen. So verfällt seit 2014 jeder Punkt unabhängig von den restlichen Einträgen, aber abhängig von der Schwere des Verkehrsverstoßes. Tom Louven weiß: „Für Verstöße, die mit einem Punkt bestraft werden – etwa Handynutzung am Steuer −, beträgt die Tilgungsfrist zweieinhalb Jahre. Bei zwei Punkten gilt eine Frist von fünf Jahren und bei Straftaten wie illegalen Autorennen, die neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe und der Entziehung der Fahrerlaubnis mit drei Punkten bestraft werden, beträgt die Tilgungsfrist ganze zehn Jahre.“ Wer sich in Bezug auf den aktuellen Punktestand nicht sicher ist, kann diesen kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einsehen.

Bußgeldvorwürfe prüfen lassen

Wird man trotz aller guten Vorsätze zum Empfänger eines Bußgeldbescheids, muss der Kopf nicht in den Sand gesteckt werden. Denn was viele nicht wissen: Rund ein Drittel aller Bußgeldverfahren sind fehlerhaft: „Fehlt beispielsweise die vorschriftsmäßige Eichung eines Geräts, ist die Messung nicht verwertbar. Einer der häufigsten Gründe für die Einstellung von Verfahren sind fehlende oder qualitativ schlechte Messfotos, die die Identifizierung des Fahrers unmöglich machen. Natürlich ist auch menschliches Versagen denkbar. Haben Polizisten ihr mobiles Radargerät auch nur um wenige Grad falsch ausgerichtet, kommen Autofahrer davon. Auch wenn sie möglicherweise wirklich zu schnell unterwegs waren“, erklärt Tom Louven. Da für die Details ein juristisches Know-how unabdingbar ist, empfiehlt sich die Prüfung der Vorwürfe durch einen fachkundigen Anwalt.

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