23.08.2021 - 3 min Lesezeitund Berlins neue Bürgermeisterin werden
Für Aufsehen hat Bettina Jarasch mit Ihrer Forderung, Autos mit Verbrennungsmotoren bis 2030 aus der Innenstadt zu verbannen, gesorgt. Sie ist die Spitzenkandidatin der Grünen für das Amt der Berliner Bürgermeisterin. In einem Interview mit T-Online erklärt sie ihre Ziele in puncto Verkehrswende.

Pläne zur Verkehrswende
Eines der Ziele der vielleicht künftigen Bürgermeisterin Berlin ist es, die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln attraktiver und somit das Auto überflüssig zu machen. Das Netz soll ausgebaut und die Lagen am Stadtrand besser angebunden werden. Dabei sei ihr die Zusammenarbeit mit Brandenburg sehr wichtig. Auch kostengünstiger soll das öffentliche Verkehrsnetz werden. Eine Herangehensweise wäre eine Art Umlagefinanzierung. Alle erwachsenen Einwohner der Stadt würden dann monatlich 15 Euro zahlen und das gesamte Netz nutzen können. Durch das Mobilitätsgesetz und den Verkehrsvertrag seien bereits 28 Milliarden gesichert. Dadurch könnten laut Jarasch neue Strecken gebaut und neue S- und U-Bahn-Wagons sowie Elektrobusse gekauft werden.
Ihrer Meinung nach sollen Milliarden, die im Bund für den Verkehr genutzt werden, in Schienen statt Straßen fließen. Bisher gebe Verkehrsminister Scheuer das Geld für Umgehungsstraße bayerischer Kleinstädte aus. Sobald Berlin Geld erhält, seien sie bereit, so Jarasch.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.
Quelle:
T-Online
5 min Lesezeit
·
News
Weiterlesen
5 min Lesezeit
·
News
Weiterlesen
5 min Lesezeit
·
News
Weiterlesen
4 min Lesezeit
·
News
Weiterlesen
5 min Lesezeit
·
News
Weiterlesen
Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: