Fragen und Antworten zum Thema: Tempolimit rund um Baustellen
Gilt ein Tempolimit an einer Baustelle auch, wenn die Bauarbeiten bereits abgeschlossen sind?
Wann endet das Tempolimit nach einer Baustelle, wenn kein Aufhebungsschild vorhanden ist?
Welche Informationen können Zusatzschilder über die Gültigkeit eines Tempolimits geben?
Tempolimits nach Baustellenenden gelten oft länger als gedacht
Die Beschilderungen an Baustellen sind oft sehr kompliziert. Insbesondere deshalb, weil Autofahrer in diesen Fällen mit Schilderkombinationen konfrontiert werden, die nicht immer eindeutig sind. Viele Verkehrsteilnehmer nehmen an, dass mit dem Ende der Baustelle auch das Tempolimit automatisch aufgehoben ist. Doch dieser Trugschluss kann teuer werden. Denn nicht immer endet die Geschwindigkeitsbeschränkung dort, wo die Warnbake als letzte Markierung der Baustelle steht. Wann Temposchilder tatsächlich gelten und ab wann sie aufgehoben sind, lesen Sie hier.

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Mit dem Schild bleibt auch die Begrenzung
An Straßen- und Autobahnbaustellen gilt in der Regel eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die auch entsprechend beschildert ist. Sie dient sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Schutz der Arbeiter vor Ort. Steht hier beispielsweise ein Temposchild mit der Begrenzung 30 km/h, gilt es so lange, bis ein entsprechendes Schild die Begrenzung aufhebt – ganz egal, über welche Länge sich die Baustelle hinzieht.
Wann das Tempolimit endet
Grundsätzlich lässt sich also festhalten, dass Verkehrsschilder so lange gültig sind, wie sie ordnungsgemäß angebracht und für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar sind. Ihre Gültigkeit endet in der Regel erst mit einem Aufhebungsschild, einer neuen Geschwindigkeitsbegrenzung oder der Aufhebung sämtlicher Streckenverbote.
Was Zusatzschilder über das Tempolimit verraten
Darüber hinaus geben Zusatzschilder Auskunft darüber, in welchen Bereichen eine Tempobeschränkung gilt, wie etwa durch die Angabe einer Streckenlänge oder nur für den Bereich der Baustelle. Sobald man die Stelle passiert hat, gelten die allgemeingültigen Vorschriften.
Wird das Tempolimit also in Kombination mit einem Gefahrensymbol, beispielsweise auf einem Baustellenwarnschild, angezeigt, dann endet das Limit nach der Gefahrenstelle – auch ohne Aufhebungsschild.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil von 2021 klargestellt (7 U 104/19). Demnach endet das Tempolimit dort, wo die Gefahr aus der Perspektive eines Ortskundigen vorbei ist. Dies gilt auch für ein Tempolimit, das aufgrund einer Bodenwelle angeordnet wurde, um den Verkehr an einer unfallträchtigen Kreuzung zu beruhigen. Aus Sicht des OLG endet die Gefahr, wenn keine Bodenwelle mehr sichtbar ist.
Beschilderung von Baustellen
Ist eine Baustelle nicht mehr erkennbar und fehlt ein Aufhebungsschild, muss man sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren. In vielen Fällen deuten frischer Asphalt oder verbliebene Baustellenspuren weiterhin auf eine potenzielle Gefahrenstelle hin.
Auch wenn die Straßenarbeiten bereits abgeschlossen wirken und keine Arbeitskräfte, Geräte oder Absperrungen mehr zu sehen sind, bleibt das Tempolimit rechtsgültig. Solange das Schild nicht entfernt oder durch ein anderes aufgehoben wurde, sind Verkehrsteilnehmer gesetzlich verpflichtet, sich daran zu halten.
Deshalb stehen Schilder länger
Die Schilder werden häufig aus nachvollziehbaren Gründen stehen gelassen. So muss etwa ein neuer Straßenbelag erst aushärten, bevor er voll belastbar ist. Darüber hinaus können verborgene Risiken wie beschädigte Fahrbahnmarkierungen oder nicht abgesicherte Stellen vorhanden sein. Außerdem müssen in der Regel nach Bauabschluss die Anlagen für die Verkehrsregelung (Verkehrsschilder, Signalangaben usw.) wieder installiert und in Betrieb genommen werden.
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