Feuerwehrverband fordert: Führerschein weg für Unfall-Gaffer

26.06.2025 - 3 min Lesezeit

Zusammenfassung:

1. Was fordert der Deutsche Feuerwehrverband im Umgang mit Unfall-Gaffern?

Der Feuerwehrverband fordert, dass Gaffer künftig nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden. Ziel ist es, Rettungseinsätze besser zu schützen und Störungen durch Schaulustige konsequenter zu sanktionieren.

2. Welche Strafen drohen Gaffern nach aktueller Rechtslage?

Wer Unfallopfer filmt oder fotografiert, begeht laut § 201a StGB eine Straftat und muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Wird dabei die Rettung behindert, kann zusätzlich § 323c Abs. 2 StGB greifen – mit weiteren strafrechtlichen Konsequenzen.

3. Was plant die Regierungskoalition gegen Gaffer?

CDU und SPD unterstützen den Vorstoß des Feuerwehrverbands und prüfen derzeit eine Gesetzesänderung, die unter anderem auch den Führerscheinentzug als Sanktion ermöglicht. Ziel ist ein besserer Schutz von Einsatzkräften und Unfallopfern.

Regierungskoalition will Unfall-Schaulustige härter bestrafen

Unfall-Gaffer nehmen billigend in Kauf, dass ihre Sensationsgier Menschenleben gefährdet. CDU und SPD wollen deshalb, dass sie künftig auch mit dem Verlust ihrer Fahrerlaubnis rechnen müssen. Den Anstoß dazu gab der Deutsche Feuerwehrverband.

Feuerwehrverband fordert: Führerschein weg für Unfall-Gaffer

Tim Freitag / shutterstock.com

Regierungsparteien: Unfallopfer schützen

Wenn Gaffer zur Gefahr werden, müssen Konsequenzen folgen, fordern Sozial- und Christdemokraten. Die Fraktionen haben sich dafür ausgesprochen, den Vorstoß des Feuerwehrverbands zu unterstützen, Unfall-Schaulustige künftig mit dem Führerscheinentzug zu bestrafen.

„Gaffer gefährden Leben – das ist kein Kavaliersdelikt“, erklärte Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber rnd.de. „Wenn die bisherigen Strafen nicht ausreichend abschrecken, muss der Führerscheinentzug als spürbare Konsequenz auf den Tisch.“

Der Rechtsstaat habe die Pflicht, Unfallopfer zu schützen und dürfe „moralisch enthemmten Schaulustigen keine Bühne bieten“, so Hierl weiter.

Kein Kavaliersdelikt

Der SPD-Fraktionsjustiziar und Parlamentsgeschäftsführer Johannes Fechner stimmte der Forderung zu: „Wer Rettungskräfte behindert oder Unfallopfer filmt, begeht eine Straftat und dafür können auch Fahrverbote ausgesprochen und in engen Grenzen auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.“

Fechner fordert, im Rahmen der anstehenden Beratungen zum geplanten Gesetz zum Schutz von Polizei und Rettungskräften zu prüfen, ob die Möglichkeit des Führerscheinentzugs bei Behinderung von Rettungskräften ausgeweitet werden kann.

Gesetzesänderung bereits in Planung

Die Gesetzesänderung sieht vor, die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz von Polizei- und Rettungskräften deutlich zu erweitern. Insbesondere bei Behinderungen und tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte sollen die Sanktionen verschärft werden.

Das Gesetz befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung und soll zeitnah verabschiedet werden, um den Einsatzkräften besseren Schutz und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.

Eine Initiative der Feuerwehr

Urheber der aktuellen Forderung nach mehr Härte gegen Gaffer ist der Deutsche Feuerwehrverband, der auf die zunehmenden Behinderungen bei Rettungseinsätzen aufmerksam macht. Karl-Heinz Banse, Präsident des Verbands, brachte auf noz.de einen Führerscheinentzug für Gaffer ins Gespräch.

Früher hätten sich Feuerwehrleute bei Unfällen ganz auf die Rettung von Menschen aus den Wracks konzentrieren können. Heute müssten sie zusätzlich damit beschäftigt sein, Gaffer auf Abstand zu halten. An diesem problematischen Verhalten habe auch eine Reihe von Gesetzesreformen bisher nichts geändert.

Strafen bei Behinderung von Notfalleinsätzen

Nach aktueller Rechtslage sind Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, Rettungskräfte zu unterstützen. Wer sich nicht daran hält und beispielsweise keine Rettungsgasse bildet, muss mit Bußgeldern zwischen 240 und 320 Euro, Punkten und Fahrverboten rechnen.

Wer aber verletzte Personen filmt oder fotografiert, macht sich gemäß Paragraf 201a des Strafgesetzbuches (StGB) einer Straftat schuldig und muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Wird dabei zusätzlich der Einsatz von Rettungskräften behindert, greift Paragraf 323c Abs. 2 StGB. Auch hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

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Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: br.de, noz.de, rnd.de

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