Ist ein doppeltes Bußgeld rechtens?
Die Zeit berichtete kürzlich auf Grundlage der dpa über ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Demnach entlastet eine Fehlinterpretation von Geschwindigkeitsbegrenzungen Verkehrsteilnehmer nicht (Az.: 2 Ss-OWi 1228/20).

Als der Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn fuhr, hatte die Polizei eine angekündigte Verkehrskontrolle mit einem Geschwindigkeitstrichter eingerichtet. Das Tempo wurde schrittweise mithilfe von Schildern auf 100 km/h, dann auf 80 km/h und schließlich auf 60 km/h heruntergebremst. Zusätzlich gab es ein Überholverbot, das mit einem Zusatzschildern für LKW und Busse gekennzeichnet war.
Der Betroffene fuhr bei 60 km/h nach Abzug der Toleranz allerdings 123 km/h. Die zuständige Behörde ging von Vorsatz aus und verdoppelte das Bußgeld. Woraufhin der Mann Einspruch einlegte. Er war davon ausgegangen, dass sich die Geschwindigkeitsbegrenzung ebenfalls aufgrund des Zusatzschildes nur auf LKW und Busse beziehe.
Das Gericht aber verwarf den Einspruch des Mannes, da die Beschilderung korrekt war und ein Irrtum den Mann nicht entlaste. Zudem hätte er sich der Tempoüberschreitung bewusst sein müssen. Warnhinweise auf eine Verkehrskontrolle waren schließlich ebenso vorhanden wie eine doppelseitige Beschilderung.
Quellen: Zeit.de, openjur.de