23.05.2022 - 3 min LesezeitDortmunder Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß nach Einspruch eingestellt
Bußgeldvorwürfe sind nicht in Stein gemeißelt. Nicht selten kann ein Einspruch zur Einstellung des Verfahrens führen. So geschehen auch bei einem vermeintlichen Rotlichtverstoß an der Südwall-Kreuzung in Dortmund, bei dem das Ampelmessgerät offensichtlich schon vor der Rotphase geblitzt hatte.

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Ein Rotlicht-Blitzer mit Fehlfunktion
Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet, zog der betroffene Autofahrer vor das Dortmunder Amtsgericht. Seiner Meinung nach wäre die Ampel beim Überfahren lediglich von Grün auf Gelb umgesprungen. Das von seinem Anwalt in Auftrag gegebene Gutachten wies auf Auffälligkeiten bei der Messung hin. So würde der Blitzer eindeutig bereits vor der Rotphase ausgelöst haben. Darüber hinaus entspräche auch die Fotoposition des geblitzten Fahrzeuges nicht den Anforderungen einer korrekten Messung.
Aussage gegen Aussage
Besonders fragwürdig war auch der Auftritt des als Zeuge geladenen Messbeamten. Dieser räumte eine dauerhafte Fehlerhaftigkeit des Blitzers ein. Es käme sogar jeden Tag zu Fehlermeldungen. Allerdings habe sein Vorgesetzter ihn und seine Kollegen angewiesen, die Blitzerfotos trotzdem weiterhin zu verwerten.
Die Stadt Dortmund hingegen betonte, dass es sich lediglich um Hinweismeldungen gehandelt hätte, welche die Messung nicht beeinflussen würden: „Es gab weder Störungen im Messbetrieb, noch sind irgendwelche Fehlercodes oder Unstimmigkeiten aufgetreten. Es liegt auch keine dauerhafte Fehlerhaftigkeit oder Störung der Anlage vor.“ Ein Dekra-Gutachten habe dies bestätigt. Auch laut Herstellerangaben wären solche Hinweismeldungen ganz normal und sogar eine Überprüfung der Daten im konkreten Fall hätten keine Auffälligkeiten ergeben.
Weitere Einsprüche möglich
Das Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg werden für den Verkehrsteilnehmer nun nicht mehr fällig. Von diesem Urteil inspiriert, werden sich wohl noch weitere von diesem Blitzer aufgenommene Autofahrer gegen die Bußgeldvorwürfe wehren, so Gerichtssprecher Michael Tebbe. Kommende Einsprüche würden dann neu verhandelt, denn das Verfahren sei lediglich eingestellt worden. Eine abschließende Beurteilung über die Funktionstüchtigkeit des Blitzers liegt demnach noch nicht vor.
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: waz.de
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