Falscher Polizist kassiert Bußgeld

22.07.2021 - 2 min Lesezeit

Betrüger auf der A44 bei Unna unterwegs

Laut RP-Online, die sich auf die dpa berufen, hat ein falscher Polizist versucht einem Autofahrer 140 Euro Bußgeld in bar anzunehmen. In der Nacht zu Mittwoch hatte der falsche Polizist den jungen Mann überholt und ihn mit einer roten Kelle aufgefordert, anzuhalten. Der Autofahrer dachte, dass es sich um ein ziviles Fahrzeug der Bundespolizei handele.

Falscher Polizist kassiert Bußgeld

Beide Autos hielten auf dem Standstreifen. Der falsche Polizist trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Polizei“. Er stellte sich als Polizist vor und verlangte den Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere. Der falsche Polizist beschuldigte den Mann 30 km/h zu schnell gefahren zu sein und wollte 140 Euro in bar haben. Der beschuldigte Mann schlug vor zur Bank zu fahren, da er nicht genug Geld bei sich hätte. Anschließend sagte der Betrüger, dass der Bußgeldbescheid in dem Fall per Post käme und verschwand.

Bußgeldvorwürfe über Geblitzt.de prüfen lassen

Ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bedeutet allerdings nicht, dass die Vorwürfe der Bußgeldstelle über jeden Zweifel erhaben sind. Fehlerhafte Messungen oder formelle Fehler im Verfahren können durchaus zu einer erfolgreichen Anfechtung führen. Reichen Sie jetzt Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de ein, wenn Ihnen ein Geschwindigkeits-, Überhol-, Vorfahrt-, Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- oder Mobiltelefonverstoß zur Last gelegt wird. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

Quelle: RP-Online

Weitere News

Ich benötige weitere Informationen

Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: