Fahrer von Ministerautos werden bei Geschwindigkeitsverstößen nicht belangt

06.02.2023 - 4 min Lesezeit

Mit Ministerautos begangene Verkehrsverstöße bleiben häufig ungestraft

Die Ergebnisse dieser MDR-Recherche dürften jeden normalen Autofahrer ärgern: Fahrer von Ministerlimousinen können Tempoverstößen begehen, ohne dass sie von der Behörde einen Bußgeldbescheid erhalten. So liegt es jeweils im Ermessen der Landesministerien, ob die Polizei oder das Ordnungsamt eingeschaltet werden.

Minister zeigt nach einem Tempoverstoß den Daumen nach oben, denn er kann nicht belangt werden.

Dusan Petkovic /shutterstoock.com

Geschwindigkeitsverstoß bleibt ohne Folgen

Im Sommer 2021 wurde in Sachsen-Anhalt der Fahrer einer Limousine innerorts mit 9 km/h über dem Tempolimit geblitzt. Der Arbeitgeber erhielt in der Folge Post von der Bußgeldstelle, doch als das zuständige Referat für Personalangelegenheiten den Fahrer ermitteln wollte, wurde ihm die Einsicht in das Fahrtenbuch untersagt.

Der Fahrer war nämlich im Bildungsministerium angestellt und da deren Mitarbeiter Beamte sind, trat die sogenannte Übermittlungssperre in Kraft. Da auch der Name des Fahrers nicht bei der Polizei bekanntgegeben werden muss, könnte er als Mitarbeiter einer Behörde wie der Landesregierung möglicherweise sogar mehrmals im Jahr gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, ohne dafür belangt zu werden.

Sonderbehandlung für Behörden im Straßenverkehrsgesetz

Wird hierbei mit zweierlei Maß gemessen? Müssen doch alle anderen Autofahrer bei Geschwindigkeitsverstößen mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar Fahrverbot rechnen. Grund für diese Ausnahme ist § 41 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort heißt es: „Die Anordnung von Übermittlungssperren in den Fahrzeugregistern ist zulässig, wenn erhebliche öffentliche Interessen gegen die Offenbarung der Halterdaten bestehen.“ Nur wenn laut Abs. 3 StVG ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Kenntnis der gesperrten Daten besteht, ist die Übermittlung trotz bestehender Sperre im Einzelfall zulässig.

Nur das Innenministerium gibt die Identität seiner Fahrer preis

Wie der MDR berichtet, war das Vorkommnis in Sachsen-Anhalt kein Einzelfall. So äußerte sich zum Beispiel das Umweltministerium auf Nachfrage: „Im Jahr 2022 gab es insgesamt vier dieser Halteranfragen. Diese Anfragen und die zugrunde liegenden Verkehrsverstöße werden innerhalb des MWU genau ausgewertet, mit Blick auf die schutzwürdigen Interessen der hauptberuflichen Fahrer, aber in weniger schwerwiegenden Fällen bislang nicht weiter geahndet.“

Weshalb man auch bei den Fahrern von Ministern von schutzwürdigen Interessen spricht, wurde im Rahmen der Anfrage nicht kommuniziert. Konsequenter in der Verfolgung der Fahrer geht immerhin das Innenministerium vor: „Anhand des Fahrkalenders/Fahrtenbuchs wird der Fahrzeugführer festgestellt und der anfragenden Behörde die notwendigen Daten mitgeteilt. Im Falle eines Verstoßes trägt der Fahrzeugführer die Kosten. Alle Halteranfragen wurden bisher beantwortet.“

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Quelle: mdr.de

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