das Wichtigste zuerst
- Gesetzgebungsprozess: Das EU-Parlament hat die neue Führerscheinrichtlinie verabschiedet.
- Führerscheinklasse B: Statt bisher 3,5 Tonnen sollen künftig 4,25 Tonnen möglich sein, in bestimmten Fällen sogar 5 Tonnen. Die Mitgliedstaaten können Schulungen oder Prüfungen dafür verlangen.
- Anhänger: Die Klassen B, B96 und BE bleiben grundsätzlich bestehen.
- Umsetzung: Mitgliedstaaten müssen die neuen Gewichts-Regelungen bis 2030 in nationales Recht umwandeln. In Deutschland: Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nötig.

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Bisher galt die 3,5-Tonnen-Grenze
Für die Führerscheinklasse B galt in Deutschland lange eine Obergrenze von 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse. Diese Grenze stammt jedoch aus einer anderen Fahrzeuggeneration und kollidiert zunehmend mit der Realität schwererer Elektrofahrzeuge. Besonders betroffen sind E-Transporter, größere Wohnmobile und leichte E-Nutzfahrzeuge mit einer Masse von über 3,5 Tonnen.
1. Ausnahmeregel: 4.250 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht
Mit der reformierten EU-Führerscheinrichtlinie wird die Obergrenze für Klasse B auf bis zu 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse angehoben. Die Freigabe erfolgt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen, das heißt als Ausnahme.
Betroffen sind Fahrzeuge, die konstruktionsbedingt oder wegen alternativer Antriebe mehr als 3.500 Kilogramm wiegen. Typische Beispiele sind Elektrofahrzeuge, Wasserstofffahrzeuge, Wohnmobile und leichte Einsatzfahrzeuge.
Voraussetzung: zwei Jahre Praxis plus Schulung
Wer solche Fahrzeuge mit dem normalen Pkw-„Lappen“ bewegen will, braucht mindestens zwei Jahre Fahrpraxis und muss eine zusätzliche Schulung oder eine Prüfung bestehen. Wie genau das abläuft, darf jeder Mitgliedstaat selbst regeln.
Typische Lehrinhalte wären etwa Fahr- und Bremstechnik, Fahrzeugphysik sowie der sichere Umgang mit höherer Masse. Nach erfolgreicher Teilnahme wird im Führerschein eine Schlüsselzahl oder eine künftige EU-Kennziffer hinterlegt. Fehlt dieser Eintrag, bleibt es bei maximal 3.500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht.
Die erweiterte Berechtigung umfasst Fahrzeuge mit oder ohne Anhänger, solange die Zuggesamtmasse höchstens 4.250 Kilogramm beträgt. Für Gespanne gelten die nationalen Kombinationstabellen, in Deutschland vergleichbar mit der Klasse-B-Erweiterung 96.
In der Praxis: Große Batterien drücken aufs Gewicht
Die Erweiterung der Klasse B ist vor allem für den Wohnmobilurlaub und die Nutzung von Elektrotransportern relevant. Denn große Reisemobile oder vollelektrische Lieferwagen erreichen durch Batterien oder Aufbauten schnell eine Masse zwischen 3.800 und 4.200 Kilogramm. Bisher war dafür die Fahrerlaubnis der Klasse C1 für Lkw erforderlich.
Die neue Regelung würde sich zudem auch auf die Arbeit freiwilliger Hilfsdienste und Rettungsorganisationen auswirken. Wenn die nationale Umsetzung dies zulässt, können Fahrzeuge für Feuerwehr, THW oder Sanitätsdienste künftig unter Klasse B geführt werden.
2. Ausnahmeregel: 5.000 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht
Eine zweite, engere Ausnahmeregelung erlaubt sogar das Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 5.000 Kilogramm. Sie gilt jedoch ausschließlich für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (Elektro-, Brennstoffzellen- oder Gasfahrzeuge), bei denen das Mehrgewicht nachweislich durch die Antriebstechnik entsteht.
Die Fahrzeuge müssen zur Kategorie M1 oder N1 gehören und dürfen nicht für die gewerbliche Güterbeförderung eingesetzt werden. Die Ausnahme ist als Übergangslösung vorgesehen, bis leichtere Batterie- und Tanksysteme verfügbar sind. Auch hier ist eine zusätzliche Schulung oder Prüfung Pflichtprogramm, um die fünf Tonnen Gesamtmasse eines Zuges bewegen zu dürfen.
Inkrafttreten und Umsetzung in Deutschland
Die neuen EU-Führerscheinregeln treten nicht sofort in Kraft, sondern benötigen die nationale Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bis Ende der Frist 2030. Erst mit der nationalen Übernahme, wie etwa in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Deutschland, werden Schulungen und offizielle Schlüsselzahlen geschaffen. Die Staaten können zudem selbst entscheiden, ob sie tatsächlich beide Gewichtsgrenzen (4.250 kg und 5.000 kg) übernehmen.
Stand: 22.10.2025
Quellen
Rat der EU: Vorläufige Einigung zur Führerscheinrichtlinie
Europäische Kommission: Kommission begrüßt Einigung – nächste Schritte
Europäisches Parlament: Legislativ-Resolution 28.02.2024 (OJ C 17.03.2025)
TRAN/EP: Provisorischer Kompromisstext (Mai 2025)
Auto Motor und Sport: Bericht zu den neuen Gewichtsklassen
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