das Wichtigste zuerst
• „Entscheidung des Monats“: Das LG Frankenthal hat klargestellt, dass private Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel verwendet werden dürfen.
• Unfall in Maxdorf: Ein Opel war gegen die offenstehende Tür eines Teslas geprallt. Der Wächter-Modus des E-Autos zeichnete den Vorfall vollständig auf.
• Wächter-Modus: Das System nutzt acht Kameras zur Rundum-Überwachung und startet die Aufzeichnung automatisch, sobald sich jemand dem Fahrzeug nähert.
• Datenschutz: Die Aufnahmen durften verwertet werden, da laut Gericht selbst ein Datenschutzverstoß bei der Dokumentation neutraler Verkehrsvorgänge kein automatisches Verwertungsverbot auslöst.
• Haftungsverteilung: Das Gericht legte eine Quote von 70 zu 30 zugunsten des Tesla-Fahrers fest, wobei das Urteil wegen der eingelegten Berufung zum OLG Zweibrücken noch nicht rechtskräftig ist.

© suriyachan / shutterstock.com (Symbolbild)
Dashcam-Urteil: die „Entscheidung des Monats Januar 2026“
Oft versuchen Unfallverursacher, die Verwertung von Dashcam-Videos zu verhindern, indem sie auf den Schutz ihrer privaten Daten pochen. Die 5. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal hat jedoch klargestellt: Solche Kameraaufzeichnungen sind im Gerichtsprozess durchaus zulässig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils hat die Kammer dieses Urteil sogar als „Entscheidung des Monats Januar 2026“ veröffentlicht (Az.: 5 O 4/25).
Der Fall: Opel kollidiert mit offenstehender E-Auto-Tür
Ein Tesla-Fahrer hatte in Maxdorf, Rheinland-Pfalz, am Straßenrand geparkt und die hintere linke Tür geöffnet, um seine zweijährige Tochter herauszuholen. Ein vorbeifahrender Opel prallte gegen die Tür, wodurch ein Sachschaden von über 8.000 Euro entstand.
Der Opel-Fahrer behauptete nach dem Zusammenstoß, die Tür sei plötzlich und unvermittelt geöffnet worden, weshalb er den Unfall nicht habe vermeiden können. Eine im Tesla verbaute Kamera zeichnete das Geschehen jedoch vollständig auf.
So funktioniert der Wächter-Modus
In vielen Tesla-Modellen ist der sogenannte Wächter-Modus integriert. Dabei handelt es sich um ein System aus acht Kameras, die nicht nur den Front- und Heckbereich, sondern auch die vorderen Kotflügel und die B-Säulen abdecken. Sobald sich jemand dem Fahrzeug nähert, erkennt der „Wächter“ dies und startet automatisch die Videoaufzeichnung.
Videoaufnahmen widerlegen Schilderungen des Opel-Fahrers
Die Aufnahmen des smarten Elektroautos widersprachen den Schilderungen des Opel-Fahrers deutlich. Demnach hätte der Mann die offene Autotür tatsächlich rechtzeitig erkennen sowie unfallfrei an dem Fahrzeug vorbeifahren können.
Zuvor scheiterte er mit dem Versuch, die Verwendung der Videos als Beweismittel durch Berufung auf den Datenschutz zu blockieren. Laut Gericht führt selbst ein Datenschutzverstoß nicht automatisch dazu, dass die Bilder der Kamera im Prozess verboten sind. In diesem Fall würden nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentiert.
Haftungsverteilung von 70 zu 30: Wer nach dem Urteil wie viel zahlt
Die Richterin sprach dem Tesla-Fahrer unter Verweis auf die Videos des Wächter-Modus den Großteil des Schadensersatzes zu. Sie verurteilte den Opel-Fahrer sowie dessen Versicherung zur Übernahme von 70 Prozent der Kosten. Den restlichen Anteil von 30 Prozent muss der Tesla-Halter jedoch selbst tragen, da das übermäßig lange Offenlassen der Fahrzeugtür eine Mitschuld begründete.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken wurde gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
Quellen
Entscheidung des Monats Januar 2026, LG Frankenthal
beck-aktuell: Tesla-Kamera nimmt Unfall auf
Auto fährt in offene Tür: Landgericht Frankenthal lässt Kamera-Aufzeichnung zu
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