Eine Maß ist keine Maß? Darauf sollten Autofahrer während des Oktoberfests achten

16.09.2025 - 5 min Lesezeit

Rechtsexpertin warnt: Bei Alkoholfahrten drohen hohe Strafen

„Ein Prosit, ein Prosit der Gemütlichkeit“ – dieser Trinkspruch erklingt in den Bierzelten des Oktoberfests regelmäßig. Trinklieder gehören zur Wiesn genauso dazu wie Brezn, Maßkrüge und das fröhliche Schunkeln auf den Bierbänken. Doch mindestens so groß wie die Bierkrüge ist auch das Risiko, nach dem Feiern wegen einer Trunkenheitsfahrt den Führerschein zu verlieren. Wie schnell das konkret passieren kann und welche Strafen beim Fahren unter Alkoholeinfluss drohen, erklärt Melanie Leier, Rechtsanwältin und Partneranwältin von Geblitzt.de.

Eine Maß ist keine Maß? Darauf sollten Autofahrer während des Oktoberfests achten

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Mit zwei Maß noch fahren

Sollte man nach zwei Maß Bier noch Auto fahren?
Auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und harte Strafen nach sich ziehen.

Im Jahr 2008 sorgte der frühere Ministerpräsident von Bayern, Günther Beckstein, mit einer bayerischen Milchmädchenrechnung für erregte Gemüter. Er erklärte damals, dass es vertretbar sei, nach dem Genuss von zwei Maß Bier noch Auto zu fahren. Vorausgesetzt, man trinke sie über mehrere Stunden hinweg.

Zwar gab es damals noch keine Cancel Culture, doch Beckstein ruderte zurück und bezeichnete seinen Vorschlag als nicht so „bierernst“ gemeint. Zuvor hatten der Drogenbeauftragte der Bundesregierung sowie die Gewerkschaft der Polizei den CSU-Politiker kritisiert und vor den Gefahren von Alkohol am Steuer gewarnt.

Die Promillegrenzen im Überblick

Ab welchem Blutalkoholwert drohen Strafen?
Bereits ab 0,3 Promille können Sanktionen drohen. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille.

Dass Trunkenheitsfahrten mit großen Risiken für Leib und Leben verbunden sind und schlimme Folgen haben können, weiß auch Rechtsexpertin Melanie Leier: „Grundsätzlich können bereits ab 0,3 Promille Sanktionen drohen, für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar eine Null-Promille-Grenze.“

Blutalkoholwert (BAK)Zustand / AusfallerscheinungenRechtsfolgen
0,3 – 1,09 ‰Alkoholtypische AusfallerscheinungenRelative Fahruntüchtigkeit: strafrechtliche Verfolgung möglich
0,5 – 1,09 ‰Keine AusfallerscheinungenOrdnungswidrigkeit (OWi): Bußgeld, Punkte in Flensburg, ggf. Fahrverbot
Ab 1,1 ‰unerheblichAbsolute Fahruntüchtigkeit: strafrechtliche Verfolgung möglich

 

Wird ein Kraftfahrer im Zuge einer Kontrolle positiv auf Alkohol getestet und weist dabei einen Wert von 0,3 bis 1,09 Promille sowie alkoholtypische Ausfallerscheinungen auf, so liegt gemäß dem Gesetzgeber eine relative Fahruntüchtigkeit vor, die strafrechtlich verfolgt werden kann.

Wer hingegen mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird, kann auch ohne Ausfallerscheinungen für eine Ordnungswidrigkeit zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Fall drohen ein Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie bis zu drei Monate Fahrverbot.

Absolut fahruntüchtig ab 1,1 Promille

Ab wann gilt man als absolut fahruntüchtig?
Ab 1,1 Promille. Dann begeht man eine Straftat. Es drohen Punkte in Flensburg, der Entzug des Führerscheins, eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Ab 1,1 Promille ist die Schwelle zur absoluten Fahruntüchtigkeit überschritten. Dann begehen Autofahrer eine Straftat. „Dementsprechend fällt auch die Strafe höher aus. Neben 3 Punkten in Flensburg drohen die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung. Hinzu kommt eine Geldstrafe“, so Leier. Bei Wiederholungstätern oder bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen mit schweren Personenschäden könne sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Dann droht die Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Wann droht bei Trunkenheitsfahrten eine MPU?
Ab 1,6 Promille wird automatisch eine MPU angeordnet. Die Kosten dafür liegen im Schnitt zwischen 1.350 und 2.600 Euro.

„Ferner droht im Wiedererteilungsverfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde unter Umständen die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Ab 1,6 Promille erfolgt zwangsläufig die Anordnung einer MPU“, erklärt die Rechtsanwältin. Auch dann entstehen weitere Kosten, die es in sich haben. Laut dem ADAC kann eine MPU wegen Trunkenheitsfahrt im Schnitt zwischen 1.350 und 2.600 Euro kosten.

Pusten ist freiwillig, Blutentnahme nicht

Muss man einen Atemalkoholtest mitmachen?
Der Atemalkoholtest ist freiwillig, eine Blutentnahme bei begründetem Verdacht jedoch nicht.

Gut zu wissen: Will die Polizei lediglich den Atemalkoholwert überprüfen, hat der Fahrer das Recht, den Test abzulehnen. Jede Mitwirkung an Tests zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit vor Ort ist freiwillig. Liegen keine Ausfallerscheinungen wie eine Alkoholfahne, Konsonantenschwund oder andere Nebenwirkungen vor, müsste man eigentlich weiterfahren dürfen.

Sieht der kontrollierende Beamte einen Anfangsverdacht aufgrund auffälligen Fahrverhaltens als gegeben an, kann er aber auch einen richterlichen Beschluss zur Anordnung einer Blutprobe beantragen.

Melanie Leier zufolge ist dafür „grundsätzlich ein richterlicher Beschluss erforderlich. Dieser kann jedoch gemäß Paragraf 81a Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) entfallen, wenn Gefahr im Verzug vorliegt, das heißt, wenn der Untersuchungserfolg durch eine Verzögerung gefährdet ist. Autofahrer können – im Gegensatz zum freiwilligen Alkohol- oder Drogentest – bei begründetem Verdacht einen Bluttest also nicht verweigern“, so die Verkehrsrechtsexpertin.

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