Kurz und bündig:
Was sind Rohmessdaten bei Blitzern und warum sind sie wichtig?
Gibt es in Deutschland eine einheitliche Regelung zur Speicherung von Blitzer-Rohmessdaten?
Welche Auswirkungen hat das für Temposünder im Saarland?
Der Streit ist jetzt ein Fall für den Bundesgerichtshof
Wenn man geblitzt wurde und ein Bußgeld droht, möchte man prüfen können, ob die Messung korrekt war. Dafür braucht man Zugang zu den sogenannten Rohmessdaten – also den ursprünglichen Messwerten, die das Gerät aufgezeichnet hat. Das Problem: Viele Blitzer speichern diese Daten gar nicht. Während das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und die meisten Gerichte darin kein großes Problem sehen, besteht man im Saarland auf den Rohmessdaten. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

U. J. Alexander / shutterstock.com
Streit um fehlende Rohmessdaten
Den gerichtlichen Stein ins Rollen brachte ein Urteil des Amtsgerichts (AG) St. Ingbert, das einen Mann zu einer Buße in Höhe von 250 Euro verurteilt hatte, weil er außerhalb geschlossener Ortschaften mit 35 km/h zu viel auf dem Tacho gewesen war. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mittels eines standardisierten Messverfahrens nachgewiesen.
Dagegen wehrte sich der Betroffene in Form einer Rechtsbeschwerde vor dem saarländischen Oberlandesgericht (OLG). Er argumentierte, dass das Urteil sein Recht auf ein faires Verfahren gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes sowie seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Da das Messgerät keine Rohmessdaten speichere, sei es ihm unmöglich, das Messergebnis nachzuvollziehen und wirksam anzufechten.
Bundesverfassungsgericht: Kein Recht auf Rohdaten
Die Frage, ob Blitzer Rohmessdaten speichern müssen, damit Betroffene sich gegen Bußgelder wehren können, ist juristisch bislang nicht abschließend geklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat drei Beschwerden zur Klärung der Rohdaten-Frage gar nicht erst angenommen – eine inhaltliche Entscheidung blieb aus, worüber auch Geblitzt.de kritisch berichtete.
Zwar stellte das BVerfG bereits Ende 2020 klar, dass geblitzte Autofahrer grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in alle vorhandenen Messdaten haben und diese nicht vorenthalten werden dürfen.
Einen Anspruch darauf, dass nur Messgeräte mit speicherbaren Rohmessdaten eingesetzt werden, leitet das Gericht daraus jedoch nicht ab. Da es sich um standardisierte Messverfahren handelt, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich auf die Richtigkeit der Ergebnisse „vertrauen“.
Oberlandes- und Verfassungsgerichte der Länder stimmen zu
Auch andere Oberlandes- und Landesverfassungsgerichte folgen dieser rechtlichen Einschätzung. Messergebnisse hängen aus ihrer Sicht nicht davon ab, ob sie nachträglich nachvollziehbar sind.
Begründet wird das mit dem Grundsatz der Waffengleichheit – dieser verlange nicht die Schaffung neuer Beweismittel, da mit den Messergebnissen bereits ein standardisiertes Verfahren mit hoher Messgenauigkeit vorliege. Mit Waffengleichheit ist das rechtsstaatliche Prinzip gemeint, das allen Verfahrensbeteiligten gleiche Chancen einräumt, ihre Rechte in einem Prozess wirksam wahrzunehmen und sich zu verteidigen. Dies ist aus Sicht der meisten Gerichte gegeben.
VerfGH Saarland: Ohne Rohmessdaten kein faires Verfahren
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Saarlandes sieht das anders. In einem Urteil aus dem Juli 2019 stellte das Gericht klar, dass Messwerte von Blitzern, die keine Rohmessdaten speichern und daher nicht überprüft werden können, im Verfahren nicht verwendet werden dürfen. Betroffene hätten in solchen Fällen keine realistische Möglichkeit zur Verteidigung. Stützt sich ein Gericht dennoch auf diese Messergebnisse, verletze dies die Anforderungen an ein faires und rechtsstaatliches Verfahren.
Das saarländische Oberlandesgericht ist an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gebunden. Würde es die Entscheidung des Amtsgerichts St. Ingbert aufheben, würde es von der bisherigen Rechtsprechung abweichen.
Deshalb hat das OLG den Fall dem BGH zur endgültigen Entscheidung übergeben. Der BGH soll nun entscheiden, ob Messergebnisse von Blitzern, die keine Rohmessdaten speichern, im Verfahren genutzt werden können, wenn keine weiteren Beweismittel vorhanden sind und der Betroffene dagegen Einspruch erhebt.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: lto.de
Weitere News

Benzin und Diesel wieder günstiger: „Billiger Tanksommer“ im Anflug

Eine Frage der Fairness: Müssen Blitzer Rohmessdaten speichern?

Trotz unklarer Rechtslage: Scan-Autos in Baden-Württemberg im Testbetrieb

300 Euro für eine Stunde reparieren: Werkstattkosten explodieren
Ich benötige weitere Informationen
Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: