Ein Verstoß mit Folgen: Zuparken kann teurer werden

11.11.2022 - 2 min Lesezeit

Wer beim Parken die Straße blockiert, muss mit scharfen Sanktionen rechnen

Falschparken ist kein Kavaliersdelikt. Insbesondere dann, wenn man die Straße für Rettungsfahrzeuge blockiert. Aber auch ohne diesen Worst Case kann der Parkverstoß ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen. Der WDR hat das Thema „Falschparken und die Folgen“ einmal genauer unter die Lupe genommen.

Zwei Fahrzeuge parken in zweiter Reihe. Ein Fahrzeug wird dabei zugeparkt.

Bußgelder und Punkte für Parkverstöße

Parken im Halteverbot gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 25 Euro bestraft. Behindert man dabei andere Verkehrsteilnehmer, fallen bereits 40 Euro an. Wer verbotswidrig auf dem Geh- und Radweg parkt, muss mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 55 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Parkt man unzulässig in zweiter Reihe und es kommt zu einem Unfall mit Sachbeschädigung, erhält der Verursacher ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister und hat ein Bußgeld in Höhe von 110 Euro zu entrichten. Eine Übersicht über die komplette Bandbreite der Sanktionen finden Sie hier:

Bußgeldkatalog Parkverstöße

In folgender Tabelle finden Sie die aktuellen Sanktionen:

Bußgeldtabelle Falschparken

VerstoßQualifizierungRegelsatzPunkte
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt
Parken in Kurven-35 €-
Parken in Kurven... mit Behinderung55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h mit Behinderung55 €-
Parken in Kurven... länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert100 €1 Punkt
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist
Parken im Halteverbot-25 €-
Parken im Halteverbot... mit Behinderung40 €-
Parken im Halteverbot... länger als 1 h40 €-
Parken im Halteverbot... länger als 1 h mit Behinderung50 €-
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg
Parken auf Wegen-55 €-
Parken auf Wegen... mit Behinderung70 €1 Punkt
Parken auf Wegen... länger als 1 h70 €1 Punkt
Parken auf Wegen... länger als 1 h mit Behinderung80 €1 Punkt
Parken auf Wegen... mit Gefährdung80 €1 Punkt
Parken auf Wegen... mit Sachbeschädigung100€1 Punkt
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt
Parken vor Feuerwehrzufahrten-55 €-
Parken vor Feuerwehrzufahrten... dadurch Rettungsfahrzeug behindert100 €1 Punkt
Geparkt obwohl unzulässig oder unberechtigt
Unzulässig abgestelltes Fahrzeug-10 €-
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt-55 €-
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt-55 €-
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt-55 €-
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt
Parken in zweiter Reihe-55 €-
Parken in zweiter Reihe... mit Behinderung80 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... mit Gefährdung90 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... mit Sachbeschädigung110 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... länger als 15 Min.85 €1 Punkt
Parken in zweiter Reihe... länger als 15 Min. mit Behinderung90 €1 Punkt
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt
Parken auf Gleisen-55 €-
Parken auf Gleisen... mit Behinderung70 €-
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299
Parken auf Sonderfahrstreifen-55 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Behinderung70 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Gefährdung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... mit Sachbeschädigung100 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h70 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Behinderung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Gefährdung80 €-
Parken auf Sonderfahrstreifen... länger als 3 h mit Sachbeschädigung100 €-
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt
Parken bei Zeitüberschreitung-20 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… Ablauf bis zu 30 min.20 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… Ablauf bis zu 1 h25 €-
Parken bei Zeitüberschreitung… bis zu 2 h30 €-
Parken bei Zeitüberschreitung... bis zu 3 h35 €-
Parken bei Zeitüberschreitung... länger als 3 h40 €-
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt
Parken im Verkehrsverbot-55 €-
Parken im Verkehrsverbot… mit Behinderung70 €-
Parken im Verkehrsverbot… länger als 3 Stunden70 €-

Wenn Falschparken lebensgefährlich wird

Aus einer Ordnungswidrigkeit kann schnell eine Straftat werden, wenn das Falschparken zum Blockieren von Rettungsfahrzeugen wie Krankenwagen und Feuerwehrautos führt. Bleibt dieser Verstoß ohne Folgen, muss der Betroffene 100 Euro zahlen und erhält einen Punkt.

Wenn aber dadurch ein Mensch gesundheitlich zu Schaden kommt oder sogar stirbt, kann es passieren, dass sich der Falschparker vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss. Gerade bestimmte Einfahrten wie Feuerwehrzufahrten müssen daher unbedingt freigehalten werden.

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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

Quelle: wdr.de

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