Der Digitale Führerschein hat seine Startschwierigkeiten

30.09.2021 - 3 min Lesezeit

Software mit Problemen

Seit letzten Donnerstag war der digitale Führerschein mit der App „ID-Wallet“ für Nutzer verfügbar. Nach Berichten von t3n.de sowie Chip.de funktionierte die App allerdings nicht wie geplant. Verschiedene Fehlermeldungen waren die Folge. Nun wurde die App aus den App-Stores entfernt.

Die neue App war sowohl im Apple als auch im Google Store verfügbar. Nach der Installation sollte der digitale Führerschein auf Basis von Daten aus den Zentralen Registern des Kraftfahrt-Bundesamtes erstellt werden. Demnächst soll laut dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur der digitale Führerschein auch für Mietwagen und Carsharing nutzbar sein. Zurzeit fände daher eine Zusammenarbeit mit BMW und SIXT statt.

Laut Chip.de setze sich das Bundesministerium zudem für die Anpassung der europäischen Rahmenbedingungen ein, denn der digitale Führerschein solle in Zukunft ein vollständiger Ersatz zum aktuellen Führerschein darstellen.

Das klingt allerdings noch nach entfernter Zukunftsmusik, funktionierte doch noch nicht mal die Einrichtung des ID Wallets aufgrund von Abstürzen. Über diese berichteten zahlreiche Nutzer im Google Play Store. In der Gesamtbewertung hatte die App 1,1 von 5 Sternen.

Dem Entwickler zufolge sollen die Probleme schon bald mit einer neuen Version der App behoben werden.

Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service - die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung - ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns - inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten - weiter vertreten.

Quellen: Chip.de, t3n.de, heise.de

Weitere News

Ich benötige weitere Informationen

Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: