„Den Führerschein und die Fahrzeugpapiere!“ – Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins aus?

29.06.2023 - 4 min Lesezeit

„Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte“. So oder ähnlich könnte es sich anhören, wenn man von der Polizei angehalten wird. Dann müssen Sie dem Polizisten die entsprechenden Dokumente aushändigen. Was aber, wenn man nur die Kopie des Fahrzeugscheins mit sich führt? Welche Strafen möglicherweise drohen, erfahren Sie hier.

Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins aus?

Kzenon / shutterstock.com

Original zu Hause, Kopie im Auto

Einen Ausflug ins Ausland machen, dem eigenem Kind oder einem Freund das Auto leihen: Situationen, die wohl jeder Fahrzeughalter kennt. Dabei muss besonders darauf geachtet werden, dass alle nötigen Dokumente vorhanden sind. Insbesondere Führerschein und Fahrzeugschein sollten immer mitgeführt werden.

Sollte der Fahrer in eine Polizeikontrolle geraten, werden in der Regel genau diese überprüft. Doch gerade bei ständig wechselndem Fahrzeugführer hinterlegt der Halter oftmals nur eine Kopie des Fahrzeugscheins im Auto, während er das Original sicher zu Hause aufbewahrt. Doch ist das eine gute Idee?

Was sagt die FZV

Kurz und knapp: Der Fahrzeugschein – sowie der Führerschein – sollte immer im Original mitgeführt werden. So schreibt es auch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vor. Dort wird allerdings nicht von einem Fahrzeugschein gesprochen. Seit 2005 wird das Dokument offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bezeichnet.

§ 11 Absatz 6 der FZV schreibt vor:

„Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder das entsprechende Anhängerverzeichnis nach Absatz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“

Wird ein Autofahrer nur mit einer Kopie des Fahrzeugscheins erwischt, droht ihm ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Weitere Strafen sind in der Regel nicht vorgesehen.

Der Fahrzeugbrief ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2, die im Fahrzeug nichts zu suchen hat. Der ADAC schlägt vor: „Sie sollten das Dokument vielmehr an einem sicheren Ort aufbewahren (Tresor, Bankschließfach o.ä.)“.

Wozu gibt es den Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein enthält alle wichtigen technischen Informationen über das Fahrzeug. Dazu gehört unter anderem:

  • Zulässige und ungebremste Anhängelast
  • Standgeräusch des Fahrzeuges
  • Höchstgeschwindigkeit
  • Tankvolumen

Noch wichtiger: Der Schein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Kraftfahrzeuges am Straßenverkehr.

Wo verstaue ich das Original

Das Original sollte also stets bei einer Fahrt mitgeführt werden. Daher stellt sich die Frage, wo man es am besten im Auto verstaut. Beliebt sind das Handschuhfach und die Sonnenblende. So hat man auch direkt Zugriff darauf, wenn die Polizei den Fahrzeugschein sehen will. Er sollte jedoch nicht im Fahrzeug vergessen werden.

Denn wird das Auto geklaut, greift möglicherweise der Versicherungsschutz nicht. Die Kaskoversicherung könnte womöglich Fahrlässigkeit vorwerfen und entsprechende Leistungen verweigern. T-online.de rät: „Besser ist die Vereinbarung eines festen Aufbewahrungsortes in der Wohnung für die Fahrzeugpapiere, die notwendigen Versicherungsunterlagen und den Autoschlüssel“. Das ist besonders hilfreich, wenn das Auto von mehreren Familienmitgliedern genutzt wird.

Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.

Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de, t-online.de

 

Weitere News

Ich benötige weitere Informationen

Weitere Informationen zu uns sowie Hilfe finden Sie unter: