und bringt Autofahrer zur Weißglut
Wer kennt es nicht? Fahrradfahrer beschweren sich über die Autofahrer und Autofahrer schimpfen über rücksichtslose Radfahrer. Die Hamburger Morgenpost (MOPO) hat sich daher kürzlich angesehen, welche Freiheiten Fahrradfahrer eigentlich haben, die Autofahrer nicht besitzen.

Der MOPO zufolge ist der Abstand zwischen Auto- und Radfahrern ein besonders sensibles Thema. Der ADFC hatte kürzlich Testfahrten durchgeführt, bei denen herauskam, dass Autofahrer den Abstand von 1,5 Metern in der Regel nicht einhalten. Nach Berichten darüber erhielt die MOPO wütende Leserbriefe von Autofahrern, die sich beschwerten, dass auch Radfahrer oft eng an den Autos vorbeidrängelten. Laut MOPO ist dies tatsächlich so. Allerdings ist es den Fahrradfahrern auch erlaubt. So steht in § 5 er StVO: „Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.“ Im Gegensatz zu Autofahrer müssen Fahrradfahrer dabei nicht den Mindestabstand einhalten.
Die Sache mit dem Helm
Für Fahrradfahrer gilt keine Helmpflicht. Laut der MOPO hat der ADFC in Bremen vor kurzem für eine Helm-Freiheit plädiert. Wichtiger sei es, Tempo 30 in den Innenstädten voranzutreiben, denn dies würde die Unfallzahlen stark senken. Empfohlen wird ein Helm allerdings dennoch.
Alkohol am Steuer
Während für Autofahrer die Promillegrenze bei 0,5 liegt, dürfen Radfahrer bis 1,6 Promille Alkohol im Blut haben. Kommt es allerdings zu Auffälligkeiten oder gar zu Unfällen, drohen in beiden Fällen auch schon bei geringeren Mengen Konsequenzen. Wer also Alkohol trinkt, sollte am besten ganz die Finger vom Fahren lassen.
Dann müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren
Radfahrer, die nicht auf dem Fahrradweg fahren, sondern auf der Straße, sind besonders vielen Autofahrern ein Dorn im Auge. Fakt ist aber, Radfahrer müssen nicht den Fahrradweg benutzen, außer dies ist gesondert gekennzeichnet. Ein blaues Schild mit einem weißen Fahrrad wäre in diesem Fall vorzufinden und verpflichtet Fahrradfahrer den Radweg auch zu nutzen. Andersherum dürfen Autofahrer einen Radweg mit durchgezogener Linie nicht nutzen.
Musik am Steuer
Das Musikhören auf dem Fahrrad ist so eine Sache. Grundsätzlich ist es nicht komplett untersagt. Allerdings dürften das Gehör und die Aufmerksamkeit nicht durch die Lautstärke beeinträchtigt sein. Anderenfalls kann ein Bußgeld drohen. Da aber auch leise Musik vom Verkehr ablenken kann, ist eine Beurteilung schwierig.
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Quelle Hamburger Morgenpost