Autofahrer in Oberschwaben wehren sich erfolgreich gegen Bußgeldvorwürfe
Nach mehr als drei Jahren Rechtsstreit haben sich 22 Autofahrer aus dem oberschwäbischen Weingarten erfolgreich gegen ungerechtfertigte Bußgeldvorwürfe zur Wehr gesetzt. Obwohl die Stadt mit dem umstrittenen Tempo-30-Blitzer in der Ravensburger Straße knapp 300.000 Euro eingenommen hat, mussten diese Betroffenen am Ende keinen Cent zahlen. Der Grund lag in Versäumnissen bei der Beschilderung.

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Überraschender Blitzer auf vertrauter Strecke
Wieso wurde Autofahrer Jürgen Zettel in Weingarten geblitzt?
Zettel wurde geblitzt, weil er ein plötzlich aufgestelltes Tempo-30-Schild auf einer eigentlich bekannten Strecke übersehen hatte.
Zu den im Jahr 2022 geblitzten Autofahrern gehört auch Jürgen Zettel. Er war damals auf einem ihm gut bekannten Weg unterwegs, entlang der Ravensburger Straße aus Weingarten hinaus in Richtung Ravensburg.
Auf diesem Abschnitt stand auch eine Radarfalle. Zettel bemerkte sie nicht, weil er davon ausging, mit den erlaubten 50 Kilometern pro Stunde unterwegs zu sein. Tatsächlich hatte er das plötzlich aufgestellte Tempo-30-Schild übersehen.
Betroffene legten Einspruch ein
Warum legten Zettel und andere Autofahrer Einspruch gegen die Bußgelder ein?
Sie hielten das Tempo-30-Schild für nicht ausreichend sichtbar und wehrten sich vor Gericht.
Zettel und 37 weitere Betroffene weigerten sich, die Bußgelder zu zahlen, weil sie das Tempo-30-Schild für nicht ausreichend sichtbar hielten. Sie legten Einspruch ein und die Angelegenheit landete vor Gericht. Letztlich wurden 22 Autofahrer, darunter auch Zettel, von einem Bußgeld verschont. Doch wie kam es dazu?
Blitzer umgestellt – 7.000 Autofahrer erwischt
Wieso wurden in so kurzer Zeit so viele Autofahrer in Weingarten geblitzt?
Weil sie, wie Jürgen Zettel, von der plötzlichen Umstellung des Blitzers und der Tempo-30-Regel überrascht wurden.
Aufgrund einer Baustelle hatte die Stadtverwaltung zeitweise Tempo 30 angeordnet und den Blitzer in der Ravensburger Straße auf Höhe des ehemaligen Krankenhauses entsprechend umgestellt. Innerhalb von nur elf Tagen wurden so fast 7.000 Verkehrsteilnehmer geblitzt.
Für den Betroffenen Zettel war das kein Zufall: „Für mich schien es inszeniert, wie eine Falle. Das Schild stand kaum sichtbar am Straßenrand.“ Einige seiner Bekannten hätten wegen desselben Blitzers sogar ihren Führerschein verloren, da sie mit 60 Kilometern pro Stunde oder schneller unterwegs waren.
Für die reguläre Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wäre das noch vertretbar gewesen, doch unter der plötzlich eingeführten Tempo-30-Regel wurde daraus ein ernsthaftes Problem für den „Lappen“.
Anwalt: „Alle Verfahren eingestellt“
Konnten die Betroffenen die Bußgeldforderungen abwehren?
Ja, 22 der betroffenen Autofahrer, darunter auch Jürgen Zettel, konnten die Bußgeldforderungen erfolgreich abwehren
Ein Anwalt aus der Region erinnert sich an die Betroffenen: „Ich hatte 20 Mandanten zu diesem Fall, alle Verfahren wurden eingestellt.“ Die Bußgeldvorwürfe stellten sich als nicht haltbar heraus. Die Ausgaben für das Gerichtsverfahren und die Anwaltskosten gingen somit zu Lasten der Staatskasse und damit der Steuerzahler.
Strittige Beschilderung
Warum war die Beschilderung des Blitzers umstritten?
Sie war umstritten, da nicht eindeutig nachweisbar war, ob das Tempo-30-Schild tatsächlich vor dem Blitzer stand. Zeugen bestätigten, dass es erst hinter dem Blitzer platziert war.
Am Ende ließ sich nicht eindeutig nachweisen, zu welchen Zeitpunkten das Tempo-30-Schild tatsächlich vor dem Blitzer aufgestellt war und nicht vielleicht dahinter. Die Anwälte brachten Zeugen vor, die bestätigten, dass das Schild sich hinter dem Blitzer befunden habe.
Zu den Kritikpunkten gehörte auch die einseitige Anbringung der Beschilderung. Die stark befahrene alte B30 war auf eine Spur verengt, während Radfahrer und Fußgänger über die gesperrte Spur geleitet wurden. Busse und Lastwagen mussten auf die linke Spur ausweichen, wodurch das Tempo-30-Schild oft verdeckt war. Ein zusätzliches Hinweisschild hätte die Situation entschärfen können.
Quelle: schwaebische.de
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