FAQ:
1. Warum will das Bundesverkehrsministerium die Parkregeln für E-Scooter verschärfen?
2. Was würde sich für private E-Scooter-Besitzer und für Verleihfirmen ändern?
3. Wie reagieren die Anbieter auf die geplanten Regelungen?
Leihroller: Kein grenzenloses Parken mehr auf Gehwegen
E-Scooter wurden vor ihrer Einführung als umweltfreundliches Verkehrsmittel für die „letzte Meile“ beworben. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass die Vehikel oft unachtsam abgestellt werden und Fußgänger behindern. Da die Parksünden mit E-Scootern zugenommen haben, plant das Bundesverkehrsministerium (BMV) nun, das Abstellen insbesondere von Leihrollern auf Gehwegen zu verbieten.

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Flexibilität versus Verkehrschaos
Beim Thema E-Scooter scheiden sich die Geister. Die einen schätzen es, dass man die Elektroscooter quasi überall anmieten und wieder abstellen kann. Bei anderen führt genau dieses Konzept zu Ärger. Denn oft werden die Fahrzeuge, darunter viele Leihroller, völlig unachtsam mitten auf dem Gehweg abgestellt.
Um das daraus resultierende Chaos einzudämmen, will Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) härtere Regeln einführen. Diese richten sich in erster Linie an die Anbieter der Leihroller. Das BMV bestätigte dazu einen Bericht des Berliner Tagesspiegels.
Demnach dürften Leifahrräder und E-Scooter auch künftig auf Gehwegen und in Fußgängerzonen abgestellt werden, das allerdings nur, wenn sie niemanden behindern oder gefährden. Laut Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist dies ausschließlich für Privatfahrzeuge vorgesehen. Beim Abstellen von Leih-Kleinstfahrzeugen und -Fahrrädern hingegen handele es sich um eine genehmigungspflichtige, straßenrechtliche Sondernutzung.
„Mietroller sind nicht Teil des ruhenden Verkehrs“
Das gewerbliche Aufstellen von Leihfahrrädern, E-Bikes und E-Scootern zur mobilen Vermietung im öffentlichen Raum gilt nicht als erlaubtes Parken im Sinne der Verordnung, heißt es weiter in dem Verordnungsentwurf. Anders formuliert: Mietroller dürfen künftig nicht mehr ohne Einschränkungen auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen abgestellt werden.
Die Vermietung sei „nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne des Straßenverkehrsrechts zu qualifizieren“, erklärte das Verkehrsministerium. Anbieter müssten nun gemeinsam mit den Kommunen lokale Konzepte entwickeln, sagte Schnieder dem Tagesspiegel.
„Die Städte können dann auch die Abstellregeln für die Anbieter vorgeben – je nach Situation vor Ort zum Beispiel in gekennzeichneten Flächen, Stationen oder eben überall“, so der Christdemokrat.
Zwar seien E-Scooter mittlerweile fester Bestandteil des „Mobilitätsmix“ der Städte. Seit deren Markteinführung im Jahr 2019 hätten sich die Gegebenheiten jedoch verändert. Der Ärger mit den Leihrollern sei über die Jahre immer größer geworden.
Anbieter fürchten Überregulierung
Laut einem Sprecher der Plattform Shared Mobility, die die Interessen der Anbieter Voi, Bolt und Lime vertritt, komme der geplante Passus de facto einem Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum gleich. Anbieter könnten ihre Fahrzeuge so nicht mehr überall in der Stadt abseits fester Stationen bereitstellen.
Die Branche fürchtet, durch diese Regelung regulatorisch vom Markt gefegt zu werden. Ein stationsbasiertes System sei „flächendeckend weder finanzierbar noch praktikabel“, erklärte der Sprecher weiter. Er appellierte an die Politik, den Passus zu streichen, „bevor irreparabler Schaden entsteht.“
Fußgängerverband will Kommunen entscheiden lassen
Ganz anders als die Leihfirmen fordert der Fußgängerverband FUSS eine starke Begrenzung des E-Scooter-Fahrens auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Damit liegt er fast auf einer Linie mit dem Verkehrsminister. Die Entscheidung darüber, wo E-Bikes und E-Scooter abgestellt werden dürfen, sollte laut dem Verband aber den Kommunen obliegen und nicht durch eine bundeseinheitliche Verordnung durchgesetzt werden.
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Quelle: tagesschau.de
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