Bloß nicht diskutieren: Warum Meckern bei einer Polizeikontrolle das Bußgeld erhöhen kann

13.06.2025 - 4 min Lesezeit

FAQ:

Was genau ist in dem aktuellen Fall vor dem Kammergericht Berlin passiert?

Ein Mann wurde auf der Autobahn mit 113 km/h statt der erlaubten 80 km/h erwischt. Anschließend fuhr er innerorts mit 73 km/h statt der erlaubten 50 km/h erneut zu schnell. Während der Polizeikontrolle verhielt er sich provokativ, zündete mit beleidigenden Sprüchen gegen die Beamten an und hatte nicht alle nötigen Papiere dabei.

Wie wirkte sich das aufbrausende Verhalten des Autofahrers auf die Strafen aus?

Das Gericht bewertete das provokative Verhalten als distanzlos und unangemessen. Dieses Nachtatverhalten rechtfertige eine Bußgelderhöhung um 25 Prozent. Das heißt: Wer sich nach einem Verstoß gegenüber der Polizei unangemessen verhält, riskiert eine härtere Strafe.

Wie sollte man sich bei einer Polizeikontrolle am besten verhalten?

Auch wenn eine Kontrolle unangenehm ist, gilt es, ruhig, respektvoll und kooperativ zu bleiben. Ein freundliches Verhalten kann helfen, die Situation zu entspannen und vermeidet oft zusätzliche Strafen durch provokantes Verhalten.

Berliner Gericht bestätigt höhere Bestrafung wegen Nachtatverhaltens

Bei einer Polizeikontrolle ist es entscheidend, die eigenen Emotionen im Griff zu haben. Andernfalls kann sich die Strafe für das begangene Vergehen verschärfen. Das zeigt ein aktueller Fall, der vor dem Kammergericht Berlin verhandelt wurde. Demnach muss jemand, der sich im Anschluss an einen Verkehrsverstoß unangemessen verhält, mit einem erhöhten Bußgeld rechnen.

Bloß nicht diskutieren: Warum Meckern bei einer Polizeikontrolle das Bußgeld erhöhen kann

Ground Picture / shutterstock.com

Zweimal hintereinander das Tempolimit missachtet

In dem konkreten Fall geht es um einen Mann, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn unterwegs war. Eine Zivilstreife wurde auf das Fahrzeug aufmerksam, nahm die Verfolgung auf und führte eine sogenannte Nachfahrmessung mit dem Geschwindigkeitsmesssystem Provida 2000 durch. Dabei wurde eine Geschwindigkeit von 113 km/h bei erlaubten 80 km/h festgestellt.

Nachdem der Fahrer die Autobahn verlassen hatte, setzte er seine Fahrt fort. Die Polizeibeamten blieben ihm weiterhin auf den Fersen. Auch auf dem folgenden innerstädtischen Streckenabschnitt legte der Betroffene noch einmal deutlich an Geschwindigkeit zu und erreichte 73 km/h, obwohl dort lediglich 50 km/h zulässig waren.

Nach der Kontrolle: „Patzig und provokativ“

Bei der Kontrolle durch die Polizeibeamten zündete der Mann sozusagen Stufe drei, indem er mit den Ordnungshütern zu diskutieren begann. Und das offenbar nicht in einem freundlichen und respektvollen Ton. So äußerte er unter anderem, die Polizei solle lieber eine stattfindende Demonstration beachten, doch dazu würden sich die „Zeugen“ – seine Bezeichnung für die Polizisten – nicht trauen.

Stattdessen ärgerten sie „unschuldige Bürger“. Zusätzlich fielen Kommentare wie „Das könnt Ihr!“ sowie die Bemerkung, die „Zeugen“ hätten „offenbar nichts anderes zu tun“. Bei der Kontrolle wurde dann auch noch festgestellt, dass der Fahrer den Fahrzeugschein nicht mitführte.

25 Prozent „Mecker-Zuschlag“

In erster Instanz wurde der Mann vom Amtsgericht Tiergarten wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung und der fehlenden Papiere verurteilt. Das Gericht erhöhte darüber hinaus als Reaktion auf sein Verhalten gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten die Geldbuße um 25 Prozent.

Der Betroffene legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Er argumentierte, die Geschwindigkeitsmessung sei fehlerhaft erfolgt. Ein entsprechender Beweisantrag sei vom Gericht unrechtmäßig abgelehnt worden. Auch die Erhöhung der Geldbuße hielt er für rechtswidrig. Seine Äußerungen gegenüber den Polizisten seien aus seiner Sicht hinnehmbar gewesen.

Kammergericht Berlin: „unangemessenes Verhalten“

Vor dem Kammergericht Berlin blieb der Mann mit der kurzen Hutschnur jedoch erfolglos. Sowohl die vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung als auch die fünfundzwanzigprozentige Erhöhung der Geldbuße wurden bestätigt.

Das Gericht begründete den Vorsatz damit, dass der Betroffene sich am Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer hätte orientieren können. Auch die vorhandene Beschilderung hätte ihm verdeutlichen müssen, dass er zu schnell unterwegs war. Unter diesen Umständen sei von absichtsvollem Handeln auszugehen.

Auch die Anhebung des Bußgelds wegen Meckerns hielt das Gericht für gerechtfertigt, insbesondere aufgrund des Verhaltens nach der Tat. Dass der Mann den Motor nicht abschaltete und sich anschließend in provokativer Weise gegenüber den Beamten äußerte, wertete das Gericht als insgesamt distanzloses und unangemessenes Verhalten, das deutlich vom Regelfall abweiche.

Dabei sei jedoch keine rechnerische Erhöhung vorzunehmen, sondern eine angemessene Zuschlagsentscheidung im Ermessen des Gerichts. Und die fiel wegen des Fehlverhaltens nicht milde aus: Für zu viel Bleifuß und zu wenig Gelassenheit musste der Mann am Ende ein Bußgeld in Höhe von 830 Euro zahlen (3 ORbs 20/25-122 SsBs 5/25).

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Quelle: sueddeutsche.de

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